hallo zusammen,
hier ein paar Fakts:
Ich besitze ein EFH.
Einzug meiner Frau mit Ihren 2 Kindern am 28.08.2011.
Auszug meiner Frau mit Ihren 2 Kindern am 18.11.2012.
Vertrag mit dem Wasserversorger läuft auf meinen Namen.
Ich habe jetzt eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 360 euro bekommen.
Da meine Frau den Erhöhten Wasserverbrauch mitverursacht hat, kann ich diesen bei Ihr einfordern? Auf welchem § bezieht sich die rechtliche Grundlage dafür?
Für eine Antwort, möchte ich mich bereits jetzt bedanken.
lg fred