Nachzahlung Wasser nach Trennung

hallo zusammen,

hier ein paar Fakts:
Ich besitze ein EFH.
Einzug meiner Frau mit Ihren 2 Kindern am 28.08.2011.
Auszug meiner Frau mit Ihren 2 Kindern am 18.11.2012.
Vertrag mit dem Wasserversorger läuft auf meinen Namen.
Ich habe jetzt eine Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 360 euro bekommen.
Da meine Frau den Erhöhten Wasserverbrauch mitverursacht hat, kann ich diesen bei Ihr einfordern? Auf welchem § bezieht sich die rechtliche Grundlage dafür?
Für eine Antwort, möchte ich mich bereits jetzt bedanken.
lg fred

Wenn ihr verheiratet gewesen seit hättest du eine Chance, so glaube ich nicht.

wir waren verheiratet… war ja meine frau

Wenn ihr verheiratet gewesen seit hättest du eine Chance, so
glaube ich nicht.

Dann such deine alten Waaserrechnung raus und mach den Unterschied beim Anwalt anhängig

wir waren verheiratet… war ja meine frau

Wenn ihr verheiratet gewesen seit hättest du eine Chance, so
glaube ich nicht.

Hallo Fred,

Du hast einen Vertrag mit dem Versorger, wie Du selber sagst. Daher bist Du der Schuldner für die Nachzahlung. Offenbar hast Du keinen Vertrag mit Deiner Frau abgeschlossen, der sie zur Übernahme ihres Anteils verpflichten würde.
Es ist doch wohl auch so, dass Du ihren Anteil nur deswegen erstattet haben möchtest, weil Ihr Euch inzwischen getrennt habt. Das alleine ist aber keine Grundlage, Geld einzufordern.

Vielleicht hat jemand anders eine tolle Idee für Dich, ich jedenfalls sehe da kein Erstattungspotential.

Hallo,
einfordern kann man alles, nur ob sich bei dieser Summe der Gerichtsweg rentiert steht auf einem anderen Blatt. Der Wasserverbrauch zur Hälfte wären 180,- €, vielleicht versuchen Sie im Guten eine Beteiligung Ihrer Frau zu erreichen.
Alles Gute

Hallo fred4711

schade, dass so viel Wasser verbraucht wurde.

eine Verrechnung geht nur auf Basis eines Vertrages. gab es einen Mietvertrag? wurden Zahlungen geleistet?
dann gilt das als Basis und kann entsprechend umgelegt werde. Das gerichtlich einzufordern wird deutlich teurerer als der „Wasserschaden“.
Gab es sonst keine Probleme bei der Scheidung?

Schöne Grüße und alles Gute
EJWW

hallo,
besteht ein Mietvertrag mit dieser Frau? Um eine Nachzahlung zu vermeiden,sollte man Vorher die Wasserbeiträge erhöhen.Ich glaube nicht, das die Exfrau mitzahlen muss.

lisa