Nachzahlung wegen Instandhaltung der Aufzüge

Guten Tag,
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit ca. 16-20 Häusern je 15 Eigentümer.
In 4 davon sind Aufzüge eingebaut. Ich wohne in einem der Häuser mit Aufzug im Erdgeschoss.
Jetzt wurde in 2008 in den 4 Aufzügen die Elektronik erneuert, was zusammen etwa 65000€ kostete.
Die Gemeinschaft hat zur überwiegenden Mehrheit abgestimmt, dass diese Kosten nicht aus den Instandhaltungstopf sondern von den Eigentümern der Wohnungen gezahlt werden die mit einem Aufzug erschlossen sind.
Meine Wohnung macht 0,244% Wohnfläche der Gesamtwohnfläche aus.

Jetzt sollen wir ca. 36% der Wohngeldkosten für die Instandhaltung zusätzlich aufbringen.
Gab es da nicht eine Obergrenze wieviel man uns maximal Zumuten kann? Mir ist etwas von 8% in Erinnerung.

Ist es überhaupt rechtens, dass die Instandhaltung der Aufzüge nur wir herangezogen werden?

Müsste nicht diese Intandhaltung genause aus den Toipg bezahlt werden wie zum Beispiel die Renovierung einzelner Häuser? Nach deren Ansicht müsste ich ja eigendlich Bestehen, mich nur an den Kosten für Instandhaltungen zu beteidigen, die das Haus betrifft in dem ich wohne.

Danke im Voraus

Grüße
Michael

Moin,
neben einem Blick in die FAQ:1129 würde sich auch ein Blick in die Teilungserklärung, in die Beschlussfassung und ins WEG lohnen.

vnA

Hallo,
im Allgemeinen ist es so: die Kostentragung ist in der Teilungserklärung geregelt. Bei so großen Anlagen ist es durchaus üblich, dass einzelne Häuser/Häusergruppen zu einzelnen Wirtschaftseinheiten zusammengefasst werden.
Aber wie gesagt: genaueres steht in der Teilungserklärung - falls nicht, trägt man die Kosten nach dem MEA.

Im Wesen der Sache liegt es, dass es keine Zumutbarkeitsgrenze gibt.
Wenn jmd. die notwendigen Umlagen nicht tragen kann, kann er sich die Wohnung nicht leisten und muss sich was billigeres suchen.

Gruß n.

Ok, Danke für diese Info auch wenn sie in letzten Teil unter der Gürtellinie geht.

Ich weis, dass es hier keine verbindliche Rechtberatung geben darf daher ist der Hinweis mit der FAQ unnötig.

Ich wollte mir nur ein paar Infos einholen ob ich in den sauren Apfel beissen muss oder ob ich mich irgendwo schlau machen kann.
Ich kenne mich mit Eigentümerrecht und -pflicht nicht so gut aus und kann es mir nicht leisten zum Anwalt zu gehen.
Nicht jeder Beschluss der Eigentümer muss ja rechtlich korrekt sein.

Ich entschuldige mich hiermit, dass ich es wagte eine Frage zu stellen.

Ich weis, dass es hier keine verbindliche Rechtberatung geben
darf daher ist der Hinweis mit der FAQ unnötig.

Du bist noch nicht wirklich lange dabei :wink: daher folgendes:
Fragen die die FAQ nicht beachten werden von den Moderatoren schlicht und einfach gelöscht. Die Antworten dazu natürlich auch. daher ist es ziemlich frustrierend Quellen zu suchen und 5 Minuten später ist alles weg.

Ich wollte mir nur ein paar Infos einholen ob ich in den
sauren Apfel beissen muss oder ob ich mich irgendwo schlau
machen kann.

Infos können nur gegeben werden wenn Grundinformationen geliefert werden.

Ich kenne mich mit Eigentümerrecht und -pflicht nicht so gut
aus und kann es mir nicht leisten zum Anwalt zu gehen.

Unwissenheit schützt nicht.

Nicht jeder Beschluss der Eigentümer muss ja rechtlich korrekt
sein.

Stimmt. Dafür gibt es dann Gerichte.

Ich entschuldige mich hiermit, dass ich es wagte eine Frage zu
stellen.

Die Frage an sich war nicht das Problem. Mehr so der Inhalt.

vnA

OK, danke, dann soll der Moderator den Fragebaum löschen.