Nachzahlung wg. Einnahmen durch Miete - was tun bzw. steuerlich geltend machen?

Hallo zusammen,

angenommen es kommt zu folgender Situation:

Das Finanzamt fordert aus 2015 eine Nachzahlung von geschätzt 500,–Euro, denn es gibt Mieteinnahmen aus einem Haus, das man zu 50% überschrieben bekommen hat.
In diesem Haus wohnt man selbst nicht und die Miete die reinkommt, bekommt zu 100% der Vater aufs Konto gutgeschrieben, welcher Rentner ist und als eine von zwei Parteien in dem Haus wohnt.

Man selbst hat eine eigene selbstbewohnte Immobilie auf Schuldenbasis.

Was könnte man hier steuersenkend angeben oder hat jemand einen Tipp was man in so einer Situation bestenfalls machen könnte, auch auf die Folgejahre gesehen?

Angenommen es existiert eine Rechnung aus 2014 für eine neue Heizung. Kann diese Rechnung anteilsmäßig auf das Folgejahr 2015 angerechnet werden?

Servus,

das hier

und das hier:

widerspricht sich gänzlich.

Die Einkünfte aus Vermietung muss der versteuern, der sie erzielt. Wenn jemand keine Einkünfte aus Vermietung hat, so wie hier

muss er auch keine Einkünfte aus Vermietung versteuern.

Der

ist also: Die beiden ESt-Erklärungen richtig erstellen und dem FA, das die Feststellungserklärung anfordert, erklären, warum da nichts gesondert festzustellen und aufzuteilen ist.

Wenn im Zusammenhang mit der Vermietung

existiert, muss in einem ersten Schritt geklärt werden, ob die neue Heizung (vermutlich ein Kessel oder ein Brenner) etwas ersetzt, was vorher schon da war - dann geht es um Erhaltungsaufwand -, oder ob hier z.B. eine Heizung mit Einzelöfen durch eine Zentralheizung ersetzt worden ist - dann geht es um eine neue Anschaffung, und die Anschaffungskosten müssen auf 15 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

Bedingung für die Verteilung „größeren“ Erhaltungsaufwands (d.h. mehr als ca. 800 € nach Ansicht der Rechtsprechung) auf zwei bis fünf Jahre ist, dass das Gebäude nicht zu einem Betriebsvermögen gehört und überwiegend (> 50 %) Wohnzwecken dient. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann man die Aufwendungen für die Heizung verteilen.

Schöne Grüße

MM

Das stimmt natürlich, aber hier in diesem Falle hätte der Fragesteller doch vermutlich den Anspruch auf die Hälfte der Mieteinnahmen. Wenn ich einen Teil meiner Einkünfte z. B. auf das Konto irgendeiner bedürftigen Person überweisen lassen würde, dann müsste ich diesen Teil doch trotzdem als mein Einkommen versteuern (jedenfalls sofern diese Person nicht als besonders gemeinnützig anerkannt ist).

Oder nicht?

Servus,

als Mieter würde ich die Miete niemals jemand anderem überweisen als dem, dem ich sie schulde.

So viel praktische Intelligenz hatte ich jetzt im gegebenen Fall vorausgesetzt, aber Du hast schon recht, es kann schon sein, dass der Mieter nur aus Versehen alles an den Vater zahlt.

Es wäre also notwendig, den Mietvertrag zu kennen.

Schöne Grüße

MM

Ich hätte ja weniger an ein Versehen des Mieters als an eine stillschweigende Übereinkunft zwischen Vater und Sohn (oder Tochter) und eine entsprechende Vermieter-Kontenangabe gedacht.

Servus,

klingt recht merkwürdig, wenn eine GbR als Vermieter im Vertrag steht und als Inhaber des Kontos nur eine einzelne Person genannt ist.

Es wäre also notwendig, den Mietvertrag zu kennen.

Schöne Grüße

MM

Es ist so, dass meine Mutter mir die Haushälfte übertragen hat, mein Vater jedoch seinen Anteil behalten hat.
Nun bin ich zu 50% Miteigentümer des Hauses.
Das Finanzamt meint nun, da ich MIteigentümer bin, bekomme ich auch 50% der Mieteinnahmen. Dass dies nicht so ist, interessiert die gar nicht… , wohl gibt es da im GEsetz eine Regel dass der der Eigentümer ist, auch die Mieteinnahmen bekommt, was da untereinander abgesprochen ist (also dass nur mein Vater der im gleichen Haus mit dem Mieter wohnt die Miete auch bekommt), gilt nicht!?
Die Sache ist ja die, dass ich gar kein Interesse habe da die Hälfte der Miete einzusacken. Mein Vater ist Rentner, er hat das Haus gebaut und ich will ihm da keinesfalls was wegnehmen, man darf ja darauf hinweisen, dass ich ja schon die Hälfte des Hauses geschenkt bekommen habe.