Moin,
ich will gleich zum Punkt kommen:
Mein Wohngeld ist im Juli diesen Jahres ausgelaufen. Bewußt wurde mir das erst im September. Ich muß dazu sagen, dass ich unter einer phsychsischen Erkrankung leide, die mir sehr oft die einfachsten Dinge nicht ermöglicht.
Ich kam natürlich mit meinem Geld nicht hin und mußte mir Geld bei meinen Eltern leihen.
Ich habe mir also im September einen Antrag schicken lassen (auf dem die Mitarbeiterin „Weiterbewilligungsantrag“ handschriftlich vermerkte.
Bin Anfang Oktober dort gewesen und habe alle Unterlagen abgegeben.
Ich habe nun den Bescheid bekommen.
Es geht daraus hervor, dass ich keinen Anspruch auf Nachzahlung hätte.
Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist?
Vielen Dank im Voraus,
Janneke