weiß jemand, wie die rechtliche (oder tatsächliche) Situation in so einem Fall aussieht:
jemand hat z.B. aktuell Kabelempfang, bekommt aber keine Rechnungen dafür. Vielleicht deshalb, weil es eine Wohnung im elterlichen Haus ist (aber separat) und das früher mal als ein Haushalt angegeben wurde. Wissen tut es niemand mehr so genau. Auch die Eltern zahlen nur für einen Haushalt die Rechnung.
Wenn man das nun selbst meldet, muß man dann mit Nachzahlungen für die letzten Jahre rechnen? Oder ist das bereits verjährt oder die „Schuld“ des Betreibers?
(Ich habe von einem Freund auch schon von einem Fall gehört, wo die Auto-Haftpflichtversicherung vergessen hat, die Beiträge einzuziehen, das Auto aber auch nicht zwangsstillgelegt wurde und gefahren wird. Nach Meinung des Betreffenden nicht sein Problem, sondern das der Versicherung.)
zum kabel: soweit die zeiträume nicht verjährt sind (grobe peilung = 3 jahre), kann noch gefordert werden.
zum kfz: soweit ich weiss, sollte er mal schnell das auto am straßenrand parken und zur bank gehen! die „doppelkarte“ vom kfz-anmelden gibt einen vorläufigen versicherungsschutz bis zur zahlung der prämie. dieser vorl. versicherungsschutz kann rückwirkend außer kraft gesetzt werden, wenn der „versicherungsnehmer“ die nichtzahlung zu vertreten hat. zu vertreten hat er vorsatz und fahrlässigkeit. spätestens, wenn er mitbekommen hat „hey, die doofe versicherung bucht gar nicht ab“ ist er mit grober fahrlässigkeit dabei.
prost mahlzeit, wenn er mit dem auto einen zum krüppel fährt. macht er den „zahlemann“ bis zum lebensende!
beim Kabelanschluss wäre die Beweisfrage natürlich, ob der Betreiber nachweisen kann, dass in der Zwischenzeit der Anschluss bereits genutzt worden ist. Geht man hin und teilt mit, dass er jetzt erstmals genutz werden soll, wird der Betreiber kaum den Nachweis führen können, dass er bislang schon (außerhalb des ursprünglich mit den Eltern bestehenden Vertrages) genutzt worden ist und wird daher vermutlich die Anmeldung einfach so akzeptieren ohne nachzufragen. Anders natürlich, wenn die Sache auffliegt. Dann wird man natürlich davon ausgehen, das der Anschluss so lange schon benutzt wurde, wie man maximal noch rückwirkend Geld dafür verlangen kann.
Was die Sache mit dem Auto angeht: Sofort an den Rand fahren ist genau der einzig richtige Rat. Man weiß schließlich, dass man für eine Versicherung zu zahlen hat, und kann und darf nicht davon ausgehen, dass Versicherungsschutz besteht, wenn keine Beiträge abgebucht worden sind. Da ist man schnell wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zum Kaffee mit dem Staatsanwalt verabredet, und selbstverständlich wird die Versicherung zwar im Falle des Falles zahlen, sich aber dann in voller Höhe beim Kunden Regress holen.
Gruß vom Wiz
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Was die Sache mit dem Auto angeht: Sofort an den Rand fahren
ist genau der einzig richtige Rat. Man weiß schließlich, dass
man für eine Versicherung zu zahlen hat, und kann und darf
nicht davon ausgehen, dass Versicherungsschutz besteht, wenn
keine Beiträge abgebucht worden sind.
Das sehe ich anders, und du offenbar auch, denn du schreibst ja selbst:
und selbstverständlich wird die
Versicherung zwar im Falle des Falles zahlen, sich aber dann
in voller Höhe beim Kunden Regress holen.
es ist imho grausamer, wenn die versicherung erstmal „großzügig“ auslegt und sich dann die rechtsabteilung einer großen versicherung auf dein vermögen stürzt… aaaaarrrrggghhhhh!
wie auch immer, ob direkt oder über den umweg versicherung, der fahrer wird für jeden sch… aufkommen, da er pflichtwidrig ohne schutz fuhr.
die PFLICHThaftpflicht soll ja potentielle opfer schützen, aber nicht täter. deswegen wird schon die versicherung zahlen, aber nur vorläufig…
Was die Sache mit dem Auto angeht: Sofort an den Rand fahren
ist genau der einzig richtige Rat. Man weiß schließlich, dass
man für eine Versicherung zu zahlen hat, und kann und darf
nicht davon ausgehen, dass Versicherungsschutz besteht, wenn
keine Beiträge abgebucht worden sind.
Das sehe ich anders, und du offenbar auch, denn du schreibst
ja selbst:
und selbstverständlich wird die
Versicherung zwar im Falle des Falles zahlen, sich aber dann
in voller Höhe beim Kunden Regress holen.
Hi,
ne, ne…der Versicherungsschutz ist schon futsch! Daß die Versicherung trotzdem zahlt ist eine Regelung um die Opfer zu schützen. Das Opfer ist in diesem Spiel ja das schwächste Glied, es soll nicht Jahre um sein Geld prozessieren.
Der Verlust des Versicherungsschutzes ist ja die Grundlage dafür, daß der Kunde in Regress genommen werden kann.
die Haftpflicht greift in so einem Fall m.E. trotzdem, ich hatte mir das aber das Problem auch erst beim Schreiben überlegt; weiß auch nicht mehr sicher, ob es um Haftpflicht oder nur um Teilaksko geht. Es kann doch nicht ernsthaft von jemandem verlangt werden, zu überprüfen, ob jede Rechnung auch tatsächlich abgebucht wurde, für die man eine Einzugsermächtigung erteilt hat. Erst recht, wenn es sich um einen Beitrag handelt, der nur einmal im Jahr fällig wird und nicht verbrauchsabhängig ist! Ich sehe das klare Verschulden der Versicherung und frage mich, ob da nicht jeder Richter dem Kunden recht geben würde (Auto hätte zwangsstillgelegt werden müssen).
Aber eigentlich sollte es ja um den Kabelanschluß gehen. Es hätte sicher niemand ein Interesse, das zu melden, wenn jahrelange Nachforderungen zu befürchten wären. Die Frage ist: genügt alleine die AnschlußMÖGLICHKEIT, oder muß der Kabelanschluß tatsächlich genutzt werden (TV, Radio)? Eine andere Frage wäre es, ab wann denn Haushalte als „eigenständig“ gelten (angenommen, es weiß niemand mehr, wie die Situation zustande kam).
da du ja vom Fach bist, möchte ich dich bitten, mir die Rechtsgrundlage zu nennen. Wieso verliert jemand einen Versicherungsschutz, wenn er seine Prämien nicht bezahlt? Wohlgemerkt - die Rede ist jetzt nicht davon, dass die Versicherung gekündigt hat, widerrufen, zurückgetreten ist oder sonst etwas - hier wurde gesagt, die Prämien wurden nicht gezahlt.
adhoc: § 1 Abs. 4 AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung), waren früher genehmigungspflichtige AGB der versicherungen und sind deswegen bei fast allen versicherungen gleich. gerade in dem punkt gleichen sich bspw. allianz und würtembergisch (eben persönlich nachgesehen). dazu noch § 38 II VVG (Versicherungsvertragsgesetz) bzw. § 39 II VVG als gesetzliche grundlagen.
wie ja unten schon mal ausgeführt wurde: Es ist Bestandteil der vom zuständigen Bundesaufsichtsamt zu genehmigenden Versicherungsbedingungen, dass der Versicherungsschutz bei Nichtzahlung entfällt, und ich hatte selbst schon mit einem Fall zu tun, wo die Sache ganz blöd ausging, weil sich hinterher nicht klären ließ, warum eine Zahlung nicht rechtzeitig eingegangen war und damit der Versicherungsschutz futsch gewesen ist. Das die Versicherung im Schadensfall den Gegner bedienen wird, hat damit nichts zu tun. Das ist reiner Opferschutz und muss man vor dem Hintergrund sehen, dass ja eigentlich alle Fahrzeuge versichert sein müssen, sich die Sache für die Versicherer also so darstellt, dass sie mal für einen säumigen Kunden einstehen müssen, umgekehrt aber ihren Versicherungsnehmern auch die Gewähr dafür bieten, dass sie selbst nie leer ausgehen. Man könnte die Sache natürlich auch genau umgekehrt regeln, hat sich aber hierfür entschieden. Aus dem Eintritt der nicht bezahlten Versicherung ergibt sich für diese dann aber ein Rückgewähranspruch beim säumigen Zahler, und der erstreckt sich eben nicht nur auf die bis dahin nicht gezahlten Prämien, sondern auf die Schadenshöhe (mit einigen speziellen Einschränkungen). D.h. für den säumigen Zahler sieht die Sache dann tatsächlich so aus, als sei er nicht versichert. Er muss den Schaden halt nur nicht direkt gegenüber dem Opfer, sondern indirekt über seinen Versicherer begleichen.
Zum Kabel bleibt es bei dem, was ich schon gesagt habe: Wenn sich jemand erstmals freiwillig als neuer Kunde anmeldet und mitteilt, dass er einen technisch schon vorhandenen Anschluss nunmehr eigenständig nutzen will, wird man dies einfach so akzeptieren, weil man ja auch nichts anderes wird nachweisen können, zumal sich die Zahlungsverpflichtung mit Nutzung ergibt. D.h. der Anschluss kann die ganze Zeit schon in der nunmehr abgeschlossenen Wohnung gelegen haben, muss aber nicht genutzt worden sein.
Ich hatte selbst mal eine Neubauwohnung, wo in allen Wohnungen Kabel lag und zwei Parteien sich selbst um eine Anmeldung gekümmert haben, ich allerdings immer (in Kenntnis der Zahlungspflicht seit Einzug) darauf gewartet habe, dass mal jemand nachfragt, ob ich den Anschluss denn benutzen würde. Ist nie passiert und ich habe auch nicht lange da gewohnt, aber ich habe so natürlich (rechtlich nicht ganz OK) mir das Geld gespart. Wäre jemand gekommen, hätte ich selbstverständlich bereitwillig unterschrieben und dann auch für die gesamte Zeit gezahlt.
Gruß vom Wiz
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da du ja vom Fach bist, möchte ich dich bitten, mir die
Rechtsgrundlage zu nennen.
hi levay,
warum vom fach? bin nur ein kleiner jurastudent, der einfach versucht über den tellerrand zu blicken. augen auf im leben, alles ist verrechtlicht, nichts einfach hinnehmen, immer hinterfragen. und wenn ich „AGB“ von einer versicherung „aufs auge gedrückt“ bekomme, frage/forsche ich nach… tu das auch, erweitert den horizont, denn strafrecht, zivilrecht und ö-recht großer schein machen noch lange keinen juristen!
Wieso verliert jemand einen
Versicherungsschutz, wenn er seine Prämien nicht bezahlt?
Wohlgemerkt - die Rede ist jetzt nicht davon, dass die
Versicherung gekündigt hat, widerrufen, zurückgetreten ist
oder sonst etwas - hier wurde gesagt, die Prämien wurden nicht
gezahlt.