Nachzahlungen nach 1 Jahr. Wie ist das möglich?

Wie können Nachzahlungen zu einem bereits wieder verkauften Haus entstehen? Dieses Haus ist sein 1,5 Jahren nicht mehr bewohnt und wurde jetzt von der Bank weiterverkauft. Wir waren die letzten Bewohner dieses Hauses.

Bin ratlos und bitte um rasche Antwort :smile:

LG Valerie

Guten Abend Valerie,

Nachzahlungen entstehen immer dann, wenn zum Zeitpunkt einer Nicht-mehr-nutzung eines Gegenstandes, im konkreten Fall ein Haus, Kosten noch nicht abgerechnet sind. Bei einer Immobillie können dies konkret Nachzahlungen von Versorgern sein (z.B. Strom, Wasser, Gas, etc.) da die in der Regel in einem Zyklus abgelesen werden und nach der Bearbeitung berechnet werden.

In der Fragestellung ist nicht angegeben, welche Art der Nachzahlung besteht, bzw. geltend gemacht wurde. Eine Nachzahlung kann auch von Seiten der Bank gestellt werden, da die Zinsen für das Hypothekendarlehen IMMER zum Jahresende gestellt werden, und dann erst als fälligen Betrag an den Kunden weitergeleitet werden. Dabei ist es völlig unabhängig davon, ob sich die Immobilie noch im Besitz befindet, oder wie im konkreten Fall geschildert, bereits veräußert wurde.

Anscheinend hat die Bank die Nachforderungen gestellt. Wenn, wie geschildert, das Haus seit 1,5 Jahren, nicht mehr bewohnt war, so stellt die Bank Ihre Kosten in Rechnung, welche in den 1,5 Jahren entstanden sind, da diese Kosten von Ihnen verursacht wurden. Ab dem Zeitpunkt der Veräußerung (des Verkaufs), gehen die Kosten zu Lasten des neuen Besitzers.

Viele Menschen begehen den Fehler, sich viel zu wenig mit dem Besitz und Geldgeschäften zu beschäftigen. Nur wenn SIE die AGB der Bank gelesen haben, und auch verstanden haben, wissen Sie, für welche Kosten SIE persönlich haftbar sind. Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches einzig und allein auf ihren eigenen Vorteil bedacht ist - das sind alle Wirtschaftsunternehmen! Ihnen sollte klar sein, dass für ein Haus Kosten entstehen, ob Sie es nutzen, oder nicht. Diese Kosten hat bislang die Bank getragen. Wenn Sie sich nicht darum kümmern, kann Ihnen die Bank sämtliche anfallenden Kosten in Rechnung stellen, um die SIE sich hätten kümmern müssen.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Bank eine Frist zur Zahlung der Restschuld gestellt hat. Falls die Zahlung zu der gestellten Frist nicht möglich ist, so bleibt nur die Verhandlung mit der Bank. Sollte diese negativ verlaufen, bleibt nur eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank.

Ich wundere mich immer wieder, wie naiv die Menschen den Institutionen vertrauen, welche sie ausnehmen. Wieso sind SIE jetzt ratlos? Sie haben die Verträge doch unterzeichnet!!! - Haben SIE das verdient? JA - hätten Sie sich früher um die AGB gekümmert, dann wäre es nicht so weit gekommen. Wer nicht in seine Verträge sieht, der muss mit den Konsequenzen leben - alte Weisheit.

Trotzdem hoffe ich, dass Sie alles geregelt bekommen und die Bank mit sich reden lässt. In Zukunft IMMER in die Verträge UND AGB sehen, sonst passiert so etwas immer wieder.

Ich wünsche noch einen schönen Abend
Manfred Hester

weiß ich leider nicht

mehr info bitte!!
was sind das für Nachzahlungen:Strom, Miete, Betriebskosten?
wer fordert diese ein und für welchen Verbrauch/Zeitraum?
so ist die Frage nicht zu beantworten!

Hallo Valerie!
Ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Von Wem an Wen sind hier Welche Forderungen gestellt worden.
Bitte etwas konkreter.
Viele Grüße
Stephan

Zunächst, ich bin kein Mietexperte schreibe aber gerne wie ich persönlich vorgehen würde:

  1. Erstens müßte ich wissen, was Sie mit Nachzahlungen meinen?
    Sind das Heizkostennachzahlungen, hatten Sie das Haus gemietet.

Es wäre nett, wenn Sie mir das zunächst beantworten könnten.

Sollten es sich um solche Nebenkosten handeln, würde ich mir detailliert aufschlüsseln lassen, wofür diese Kosten angefallen sein sollen, wenn Sie schon vor 1,5 Jahren ausgezogen sind.

Einfach bezahlen würde ich auf keinen Fall.

Bitte beantworten Sie die Rückfrage und dann können Sie sich gerne nochmals melden.
VG

Vom wem kommt denn überhaupt eine Aufforderung zur Nachzahlung.
Und wofür soll diese Nachzahlung sein?

Hallo Valerie,

es wäre schöne, wenn Du das ein wenig genauer beschreiben könntest. Wer verlangt eine Nachzahlung und vor allem wofür?

Viele Grüße

Piepflitze

Hallo,

das kann durch aus sein. Es gilt dieses hedoch genau zu prüfen. Da Sie nicht schreiben um welche Art von Nachzahlung es sich handelt, kann ich Ihnen nicht weiter helfen. Haben Sie zur Miete in dem Haus gewohnt?
Was ist mit der Kaution? Was wurde beim Auszug vereinbart?

VG

MH

Gemäß deinem nickname gehe ich davon aus, dass es sich um Österreich handelt.
Da kenne ich mich weder im Steuer- noch im Rechtssystem aus.
Tut mir leid!

Hallo Valerie,
lief ein Darlehen damals, welches mit monatlichen Zahlungen verknüpft war oder auf was bezieht sich die Nachzahlung nach Eigentümerwechsel?
Gruß
Eisi

Nachzahlung für was? Muss doch ein Grund haben. Die Frage ist zu allgemein

Hallo Valerie,

habt ihr zum Auszug eine Endabrechnung bekommen? Ich vermute doch, dass es um Nebenkosten geht oder?

Das kann sein, dass einfach der jetzige Eigentümer nachträglich die Zählerstände abgelesen hat und nun die Korrektur vornimmt, damit der Käufer bei 0 startet. Genauso kann es sein, dass damals vom Energieversorger ein Zählerstand nur geschätzt wurde aus welchen Gründen auch immer und es jetzt zur Korrektur kam.

Andere Gründe kann ich mir nicht vorstellen.

Schwer zu sagen, da ich nicht weiß, was für Nachzahlungen.

Damit das Haus keine Frostschäden bekommt, muss es im Winter geheizt werden, auch wenn es nicht bewohnt ist bzw grade deswegen (sonst heizt man ja sowieso). Sowas vielleicht?

Oder möchte die Bank das Geld? Dann reicht der Verkaufspreis vielleicht nicht aus, um alle Verbindlichkeiten bei der Bank abzulösen.

Hallo,

um hierzu was sagen zu können, bräuchte ich mehr Informationen. Es kann allerding schin sein, das 1,5 Jahre nach Ihrem Auszug noch Abrechnungen offen sind, die man natürlich begleichen muss.

Beste Grüße

um welche Nachzahlungen handelt es sich? wenn es Gebühren der Gemeinde sind, kommt es auf den Stichtag an: wenn zum Jahresbeginn Sie noch Eigent. waren und das Haus im Laufe dieses Jahres dann veräußert wurde, dann ist das möglich - sonst kann ich mir keine Situation vortstellen…

Sehr geehrte Anfragende,

leider kann ich Ihnen in diesem Zusammenhang nicht weiterhelfen.

Grüße