Guten Abend Valerie,
Nachzahlungen entstehen immer dann, wenn zum Zeitpunkt einer Nicht-mehr-nutzung eines Gegenstandes, im konkreten Fall ein Haus, Kosten noch nicht abgerechnet sind. Bei einer Immobillie können dies konkret Nachzahlungen von Versorgern sein (z.B. Strom, Wasser, Gas, etc.) da die in der Regel in einem Zyklus abgelesen werden und nach der Bearbeitung berechnet werden.
In der Fragestellung ist nicht angegeben, welche Art der Nachzahlung besteht, bzw. geltend gemacht wurde. Eine Nachzahlung kann auch von Seiten der Bank gestellt werden, da die Zinsen für das Hypothekendarlehen IMMER zum Jahresende gestellt werden, und dann erst als fälligen Betrag an den Kunden weitergeleitet werden. Dabei ist es völlig unabhängig davon, ob sich die Immobilie noch im Besitz befindet, oder wie im konkreten Fall geschildert, bereits veräußert wurde.
Anscheinend hat die Bank die Nachforderungen gestellt. Wenn, wie geschildert, das Haus seit 1,5 Jahren, nicht mehr bewohnt war, so stellt die Bank Ihre Kosten in Rechnung, welche in den 1,5 Jahren entstanden sind, da diese Kosten von Ihnen verursacht wurden. Ab dem Zeitpunkt der Veräußerung (des Verkaufs), gehen die Kosten zu Lasten des neuen Besitzers.
Viele Menschen begehen den Fehler, sich viel zu wenig mit dem Besitz und Geldgeschäften zu beschäftigen. Nur wenn SIE die AGB der Bank gelesen haben, und auch verstanden haben, wissen Sie, für welche Kosten SIE persönlich haftbar sind. Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches einzig und allein auf ihren eigenen Vorteil bedacht ist - das sind alle Wirtschaftsunternehmen! Ihnen sollte klar sein, dass für ein Haus Kosten entstehen, ob Sie es nutzen, oder nicht. Diese Kosten hat bislang die Bank getragen. Wenn Sie sich nicht darum kümmern, kann Ihnen die Bank sämtliche anfallenden Kosten in Rechnung stellen, um die SIE sich hätten kümmern müssen.
Ich gehe davon aus, dass Ihnen die Bank eine Frist zur Zahlung der Restschuld gestellt hat. Falls die Zahlung zu der gestellten Frist nicht möglich ist, so bleibt nur die Verhandlung mit der Bank. Sollte diese negativ verlaufen, bleibt nur eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Bank.
Ich wundere mich immer wieder, wie naiv die Menschen den Institutionen vertrauen, welche sie ausnehmen. Wieso sind SIE jetzt ratlos? Sie haben die Verträge doch unterzeichnet!!! - Haben SIE das verdient? JA - hätten Sie sich früher um die AGB gekümmert, dann wäre es nicht so weit gekommen. Wer nicht in seine Verträge sieht, der muss mit den Konsequenzen leben - alte Weisheit.
Trotzdem hoffe ich, dass Sie alles geregelt bekommen und die Bank mit sich reden lässt. In Zukunft IMMER in die Verträge UND AGB sehen, sonst passiert so etwas immer wieder.
Ich wünsche noch einen schönen Abend
Manfred Hester