wäre für eine kurze Erläuterung zu folgender Fallkonstellation dankbar; für die Mietrechtsexperten hier sicherlich leicht zu beantworten.
Ein verheirateter Mann mietet nach dem Umzug in eine neue Stadt eine Eine-Zimmer-Wohnung an und gibt dabei an, alleiniger Mieter zu sein. Das ist er in dem Moment auch tatsächlich, da er abwarten möchte, ob er in der besagten Stadt Fuss fassen kann, bevor er seine Frau zu sich holt. Allerdings verschweigt er ggü. dem Vermieter NICHT, verheiratet zu sein. (Fragen zu persönlichen Plänen stellt der Vermieter zu dieser Zeit auch nicht.)
Einige Monate später - der Mann hat bereits ein Auskommen gefunden - kommt dessen Frau nach und zieht in die besagte Ein-Zimmer-Wohnung ein. Kann sich der Vermieter hier in irgendeiner Weise querstellen, wenn es darum geht, auch die Frau in den Mietvertrag aufzunehmen? Oder wird er das nolens volens akzeptieren müssen? Und: Ist dies Grund genug für eine Mieterhöhung oder können hier lediglich die Nebenkosten angepasst werden?
Einige Monate später - der Mann hat bereits ein Auskommen
gefunden - kommt dessen Frau nach und zieht in die besagte
Ein-Zimmer-Wohnung ein.
darf sie.
Kann sich der Vermieter hier in
irgendeiner Weise querstellen, wenn es darum geht, auch die
Frau in den Mietvertrag aufzunehmen?
Sicher, er braucht sie nicht in den Mietvertrag mit aufzunehmen, dazu bedarf es der Zustimmung des bisherigen Mieters und des Vermieters. Das nimmt dem Mieter jedoch nicht die Gelegenheit die Frau bei sich einziehen zu lassen. Er bleibt aber alleiniger Mieter.
Oder wird er das nolens
volens akzeptieren müssen?
Einen kleine Haken gibt es noch an der Sache. Die Wohnung darf nicht überbelegt sein. Eine 1-Zimmerwohnung darf noch mit 2 Personen bewohnt werden, mehr geht nicht. Auch muß jeder Person eine Fläche von 9-10 qm zur Verfügung stehen (zumindest rechnerisch). Also hat die Wohnung weniger als 18 qm wirds auch eng (nicht ganz ernst gemeint, oder gibt es in Berlin solche Wohnungen?).
Ist dies Grund genug für eine
Mieterhöhung oder können hier lediglich die Nebenkosten
angepasst werden?
Na Mieterhöhung nicht, er darf sie aber bei der nächsten Nebenkostenabrechnung (anteilmäßig, also ab dem Zeitpunkt des Zuzuges) bei Positionen welche nach Personenzahl abgerechnet werden, berücksichtigen.
zunächst einmal vielen Dank für Antwort! Das mit der Überbelegung war mir aus gesundem Menschenverstand heraus bewusst, zu diesem Punkt vielleicht noch eine kurze Zusatzfrage:
Sicher, er braucht sie nicht in den Mietvertrag mit
aufzunehmen, dazu bedarf es der Zustimmung des bisherigen
Mieters und des Vermieters.
Wenn der Vermieter die Frau nicht in den Mietvertrag aufnimmt, dürfte sie sicherlich Probleme bei der Meldebehörde bekommen. Sie muss ja irgendwie irgendwo mit ihrem Wohnsitz vermerkt werden (soweit ich informiert bin), auch wenn es natürlich nicht heißen muss, dass sie als Mitmieterin in den Vertrag aufgenommen wird. Oder verlangt die Meldebehörde etwa nicht die Vorlage des Mietvertrags?
Wenn der Vermieter die Frau nicht in den Mietvertrag aufnimmt,
dürfte sie sicherlich Probleme bei der Meldebehörde bekommen.
Keineswegs, der Mann kann seiner Frau doch bestätigen, dass sie bei ihm wohnt.
Sie muss ja irgendwie irgendwo mit ihrem Wohnsitz vermerkt
werden (soweit ich informiert bin), auch wenn es natürlich
nicht heißen muss, dass sie als Mitmieterin in den Vertrag
aufgenommen wird. Oder verlangt die Meldebehörde etwa nicht
die Vorlage des Mietvertrags?
Hab hier glaube ich schon mal gelesen, dass in Berlin keine Überprüfung stattfinden soll, aber wie gesagt nur gelesen. Ansonsten langt eine Bestätigung des Mieters.
Gut, danke für die prompten und kompetenten Antworten! Bei näherer Betrachtung war meine Argumentation tatsächlich wenig schlüssig - warum sollte die Meldebehörde auch verlangen, dass jemand in den Mietvertrag aufgenommen wird, bevor sie ihn in der jeweilgen Stadt/Gemeinde anmeldet?.. Ich dachte wohl eher in die Richtung, dass die Ehefrau vom Vermieter irgendeine Bestätigung dafür bekommt, unter einer bestimmten Adresse wohnhaft zu sein. Aber offenbar reicht es, wenn besagte Bestätigung vom Mieter (in diesem Fall also dem Ehemann) ausgestellt wird. Nochmals danke!