Darf jemand sich in seiner Wohnung ( Erdgeschoß ) textilfrei bewegen, auch wenn sie von Nachbarn einsehbar ist oder ist die Wohnung als Privatsphäre vom Gesetzgeber geschützt ?
Vielen Dank für eine Antwort, evtl. mit Angabe von §.
Carsten Hazoth
Darf jemand sich in seiner Wohnung ( Erdgeschoß ) textilfrei bewegen, auch wenn sie von Nachbarn einsehbar ist oder ist die Wohnung als Privatsphäre vom Gesetzgeber geschützt ?
Vielen Dank für eine Antwort, evtl. mit Angabe von §.
Carsten Hazoth
Darf jemand sich in seiner Wohnung ( Erdgeschoß ) textilfrei
bewegen, auch wenn sie von Nachbarn einsehbar ist oder ist die
Wohnung als Privatsphäre vom Gesetzgeber geschützt ?
Hallo Carsten! Mit Paragraphen kann ich nicht dienen, doch wenn ich (deutlich unter 85)mir vorstelle zwangsläufig und dauerhaft mit einem nackten Nachbarn konfrontiert zu werden, würde ich mich in MEINEN 4 Wänden eingeschränkt fühlen. Ist die Bebauungslage so, dass man so dicht aufeinander hockt und sich dabei in die Fenster guckt oder gucken muss, würde ich es an Deiner Stelle mit einer Gardine versuchen.In meinen Augen hört das Recht des Anderen dort auf, wo meines verletzt wird und umgekehrt. An einem FKK-Strand weiß man worauf man sich einlässt und hat die Möglichkeit sich einen anderen Textil-Strandabschnitt zu suchen. Bei einer (beabsichtigt?)einsehbaren Wohnung wohl kaum. Angelika
Archiv
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Hallo Carsten,
Es gab vor etwas mehr als einem Monat eine ausfuehrliche
Diskussion hierzu. Zu finden im Archiv, Stichwort ‚nackt‘.
Gruesse, Elke
Hallo!
Wenn ich nicht mal in meiner Wohnung nackt herum laufen darf - wo denn dann?!?!
Kein Mensch hat etwas in meiner Wohnung verloren - auch nicht mit den Augen! Außerdem zwingt ihn niemand, in meiner 4 Wände zu schauen. Sollte es tatsächlich Leute geben, die nach Nackedeis in fremden Wohnungen Ausschau halten, dann sind dies meist solche, die ständig etwas suchen worüber sie sich aufregen können!
Wenn ich das wollte, in meiner Wohnung nackt heraum zu laufen, dann würde ich mir das sicher von solchen Personen nicht nehmen lassen. Wenn ich nicht gerade eine exhibitionistische Ader hätte, würde ich mich dann sowie durch Gardinen vor fremden Blicken schützen.
Im übrigen gibt es keinen Straftat- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand, nach dem ein derartiges Verhalten geahndet werden kann.
Österliche Grüße
vom bekleideten
Walter
Hallo und Danke an all jene, die sich Gedanken zu meinem Thema gemacht haben.
Ich bin schon auch der Meinung, daß die Freiheit des einen dort endet, wo die Freiheit des anderen beginnt, nur stellt sich die Frage, inwiefern der Terminus „Freiheit“ mit dem Thema in Verbindung gebracht werden kann oder muss.
Auch gibt es meiner Ansicht nach schon einen Unterschied zwischen öffentlicher Textilfreiheit ( Nacktläufer von Freiburg ) und der Textilfreiheit in den Privaträumen.
Das wäre eigentlich meine Frage gewesen :
Wie wird dies im Zweifelsfall juristisch gehandhabt. Meine Frage war nicht, auf welche Weise es vermieden werden kann, dass jemand von aussen in die Wohnung schauen kann.
Grüße von Carsten ( knapp über 40 ) 