darf eine tagesmutter intimfotos ohne einwiligung der sorgeberechtigten machen und dem jugendamt schicken
Weitere Erklaerung
Howdy allerseits,
darf eine tagesmutter intimfotos ohne einwiligung der
sorgeberechtigten machen und dem jugendamt schicken
da diese Frage schon in einem anderen Brett aufkam. Es geht um Fotos, die das Kind abbilden, welches die Tagesmutter in Obhut hat, nicht um Fotos der Tagesmutter von sich selbst.
Gruss
norsemanna
darf eine tagesmutter intimfotos ohne einwiligung der
sorgeberechtigten machen und dem jugendamt schicken
womit hat sie das begründet? niemand macht sowas ohne anlass.
Header passt nicht zum Thema
hallo, der Titel ist unglücklich gewählt und sollte (wegen Gugel) geändert werden
Anmerkung für Antwortwillige:
Es geht um Fotos einer Verletzung/Hautirritation unter der Windel eines 1-jährigen Säuglings, die von der Tagesmutter angefertigt und ans Jugendamt geleitet wurden - natürlich ohne Wissen und Einwilligung der Mutter
Die Fragestellung ist also durchaus interessant
da diese Frage schon in einem anderen Brett aufkam. Es geht um
Fotos, die das Kind abbilden, welches die Tagesmutter in Obhut
hat, nicht um Fotos der Tagesmutter von sich selbst.
Da würde sich ja vielleicht der eine oder andere Jugendamtsmitarbeiter freuen, wenn es eine hübsche Tagesmutter ist…
Ich würde vom Grundsatz her sagen, eine Tagesmutter sieht in normaler Ausübung ihrer Tätigkeit ein Kind auch schon mal nackt. Wenn das Kind noch ein Säugling ist, dann muss sie ja auch mal windeln oder so. Wenn ihr dabei Dinge auffallen, die auf Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch deuten, so darf bzw. muss sie natürlich im Sinne des Kindeswohls handeln und dem Jugendamt oder eventuell den Strafverfolgungsbehörden Mitteilung machen. Das Gesehene zu dokumentieren gehört da wohl mit dazu.
Darauf ein Gurgleurp!
Die Fragestellung ist also durchaus interessant
finde ich nicht… wäre ja noch schöne, wenn jemand, der nen Verdacht auf Gewalt oder Missbrauch bei einem einjährigen hat, die Zustimmung der Eltern zur Meldung ans Jugendamt einholen müsste.
Gruss highQ
Hallo,
wobei es aber einen Unterschied macht, eine Meldung oder ein Foto vom Intimbereich zu machen und es Dritten zuzuleiten.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Säuglinge.
http://www.anwalt-segeberg.de/index.php/news-reader-…
VG
EK
wobei es aber einen Unterschied macht, eine Meldung oder ein
Foto vom Intimbereich zu machen und es Dritten zuzuleiten.
so?
Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Säuglinge.
das möchte ich jetzt einfach mal bezweifeln. Dann gäbe es genau gar keine möglichkeit zur beweissicherung außer zeugenaussagen.
Auch Hallo,
wobei es aber einen Unterschied macht, eine Meldung oder ein
Foto vom Intimbereich zu machen und es Dritten zuzuleiten.
Einen Unterschied wozu?
Gruss HighQ
Hallo,
Meldung machen ist das eine, Beweise in Form von Fotos der Geschlechtsteile sichern und Dritten zugänglich machen das andere.
Da kann man schon die Frage stellen, wieso die Tagesmutter hier die Ermittlungsbehörde vertritt. Normal wäre ja wohl, dass das Jugendamt vorbeikommt und polizeirechtliche Maßnahmen zur Prüfung des Anfangsverdachts einleitet, ggf. auch die Strafverfolgungsbehörden.
VG
EK
Die Anfertigung und Weiterleitung von Bildern einer Person - auch eines Säuglings - darf nach den §§ 22 f. KUG nur mit Einwilligung des Abgebildeten geschehen. Da ein Säugling noch nicht einwilligungsfähig ist, kommt es auf die Einwilligung der Sorgeberechtigten an (§§ 104 ff., 1626 BGB). Fehlt eine Einwilligung macht sich die Tagesmutter womöglich nach § 33 KUG strafbar. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn sich die Tagesmutter auf einen rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) berufen kann, etwas weil das Kind mißhandelt worden ist.
Die Anfertigung und Weiterleitung von Bildern einer Person -
auch eines Säuglings - darf nach den §§ 22 f. KUG nur mit
Einwilligung des Abgebildeten geschehen.
komisch. in meiner version deines links finde ich nur was von verbreiten und veröffentlichen. von anfertigen und weiterleiten steht da nichts.