Hallo Malte,
die Wartung der Gastherme ist nicht zuletzt auch aus gesundheitlichen Gründen wichtig. Folgerichtig ist im Mietvertrag die Wartung einmal im Jahr festgelegt. Der Vermieter muss daher einmal im Jahr einen entsprechenden Handwerker beauftragen.
Was die Kosten anbetrifft, so ist der Wortlaut im Vertrag durchaus auch so zu interpretieren, dass diese einmalig anfallenden Kosten nicht in den Nebenkosten enthalten sind sondern zusätzlich auf die Mieter zukommen. Denn mit Nebenkosten wird üblicherweise das abgedeckt, was in regelmäßigen Zyklen an Kosten aufläuft wie z.B. Wasser und Strom und Gas. Aber die Wartung mit einem einmaligen Aufwand von vielleicht 100 DM (?) passiert ja nur einmal im Jahr.
Leider kann ich selbst klaren Ergebnisse aus meinen Erfahrungen als Mieterin präsentieren, denn ich habe bereits beides erlebt:
In einer Mietwohnung habe ich die Kosten für die Wartung der Gastherme sozusagen gegenüber dem Handwerker persönlich übernehmen müssen, in einem Haus habe ich die Kosten für die Wartung der Ölheizung zwar freiwillig selbst übernommen, aber der Schornsteinfeger, der wohl ein verhinderter Dozent zu sein schien, belehrte mich darüber, dass diese Kosten eigentlich der Hauseigentümer tragen müsse. Nur: wir wissen ja, was die Eigentümer zahlen, holen sie sich durch eine Mieterhöhung einfach wieder. Und deshalb habe ich darauf verzichtet, dem Eigentümer die Schornsteinfegerrechnungen vorzulegen - er kriegt sie, wenn er versuchen sollte, eine Mieterhöhung durchzusetzen.
Gruß. bebro
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