Weil’s gerade so schön geklappt, kommt jetzt gleich das nächste Problem 
Die Verdienstabrechung (400,- Euro-Job) von Januar bis April 2004 läuft auf Stkl. 6, obwohl der Arbeitnehmer (Student) zu der Zeit nur diesen Job hatte. Von Nov.-Dez. 2003 wurde korrekt auf Stkl. 1 abgerechnet.
Nun fragt sich natürlich besagte Person:
- Was hat sich der Personalverantwortliche dabei gedacht?
- Kann man irgendwie Geld wiederholen?
Danke & Gruß
Mac
Du machst doch einen Lohnsteuerjahresausgleich.
Und da bekommst du Geld zurück oder zahlst nach.
Torx
Hallo Mac,
- Was hat sich der Personalverantwortliche dabei gedacht?
der hat sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nichts dabei gedacht, weil er den Abrechnungskrams maximal mit den Worten „don’t bother me“ zu kommentieren pflegt.
Der nicht-personalverantwortliche Rechenknecht (so einer war ich schon in den verschiedensten Zusammenhängen und glaube mich in seine Seele hineinversetzen zu können) hat sich vermutlich das gedacht:
„Und was soll ich bitteschön mit so einer bizarren Suppe aus Halb- und Uninformationen, Gefasel und Poesie anfangen? Wie oft hab ich den ganzen Leuts schon vorgebetet, was ich brauche, um die Abrechnungen für ne Aushilfe korrekt fahren zu können? Jetzt ists mir grad egal, wer da wieder wo und warum geschlampt hat, leckt mich doch alle kreuzweise, jetzt fahre ich die Abrechnung so wie es bei gegebener Info-Lage der einzige legale und richtige Weg ist“.
Ob er damit richtig lag oder nicht, kannst Du sicher besser beurteilen.
Schöne Grüße
MM