Angenommen es gibt in einem Unternehmen (weitläufiges Betriebsgelände) mit mehreren nebeneinander liegenden Gebäuden in jedem Gebäude eine Stempeluhr. Muss dann ein Mitarbeiter an der seinem Arbeitsplatz nächstgelegenen Stempeluhr stempeln oder kann er z.B. auch am Eingang / an der Pforte stempeln? Ich habe auch schon gehört, dass der Arbeitgeber einen Weg bezahlen muss - der Mitarbeiter also ENTWEDER beim Kommen ODER beim Gehen an der Pforte stempeln darf. Stimmt das? Gibt es dafür eine Vorschrift oder muss man eine Betriebsvereinbarung haben?
Gruß
Kira
Hallo
Angenommen es gibt in einem Unternehmen (weitläufiges
Betriebsgelände) mit mehreren nebeneinander liegenden Gebäuden
in jedem Gebäude eine Stempeluhr. Muss dann ein Mitarbeiter an
der seinem Arbeitsplatz nächstgelegenen Stempeluhr stempeln
Dort, wo der AG es anweist oder es betriebsüblich ist. Dies dürfte in der Regel die dem Arbeitsplatz nächstgelegene Stempeluhr sein.
Ich habe auch schon gehört, dass der Arbeitgeber einen Weg
bezahlen muss - der Mitarbeiter also ENTWEDER beim Kommen ODER
beim Gehen an der Pforte stempeln darf. Stimmt das?
Nein.
Gibt es
dafür eine Vorschrift
Ja, Dein Vertrag unter Berücksichtigung z.B. einer BetrV.
oder muss man eine Betriebsvereinbarung
haben?
„Muß“? Nein.
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
danke für die Antwort. Wenn nun im Vertrag nichts steht und keine Bertriebsvereinbarung besteht, darf der Mitarbeiter dann stempeln, wo er will? Wenn bisher vom Arbeitgeber keine Anweisung kam?
Gruß
Kira
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Hallo Kira,
also, bei uns gibt’s auch einige Stempeluhren und ich stemple immer dort, wo ich am ehesten dran vorbeikomme.
Ich versteh Dein Problem auch nicht ganz: Der Arbeitgeber hat keine Anweisungen gegeben, es steht nichts im Vertrag und es gibt keine Betriebsvereinbarung. Warum nimmst Du dann nicht die Stempeluhr, die Du am ersten im Blick hast. Danach bist Du dann im Dienst und machst Dir dienstliche Gedanken. *grins*
Grüße
Gordie
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Bisher hat jeder da gestempelt, wo er wollte. Im nachhinein kontrolliert der Chef nun (ohne vorherige Anweisung o. ä.), wo die MA die letzten Wochen gestempelt haben - und die, die an der Pforte gestempelt haben, werden angemotzt und ihnen wird gedroht.
Kira
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Hallo Gordie,
ich glaube nicht, dass es egal ist an welcher Uhr gestochen wird. Je nach System werden div. Terminals als Standard pro Person eingetragen.
Bei uns sind die Terminals so vorgegeben.
Sticht man dann ausserhalb seines Arbeitsgebäudes, bekommt die Abrechnung die Meldung „Fremdterminal benutzt“ und will unter Umständen wissen wieso. Wenn bei uns das jemand machen würde, würde er seinen Arbeitgeber unter Umständen um bis zu 60Minuten am Tag betrügen (Weite Wege). Der Weg zum Arbeitsplatz zählt idR nicht als Arbeit, auch dann nicht, wenn man theroretisch in einem Gebäude direkt hinter der Pforte stechen könnte.
Da wäre ich ganz vorsichtig…
Gruß
Maja
Hall
Bisher hat jeder da gestempelt, wo er wollte. Im nachhinein
kontrolliert der Chef nun (ohne vorherige Anweisung o. ä.), wo
die MA die letzten Wochen gestempelt haben - und die, die an
der Pforte gestempelt haben, werden angemotzt und ihnen wird
gedroht.
Aber dann gibt es doch jetzt eine klare Anweisung, da ich mal davon ausgehe, daß der Chef Euch jetzt gesagt hat, wo zu stempeln ist. Insofern sollte das Problem für die Zukunft doch geklärt sein, oder?
Gruß,
LeoLo
Hallo Maja,
Hallo Gordie,
ich glaube nicht, dass es egal ist an welcher Uhr gestochen
wird. Je nach System werden div. Terminals als Standard pro
Person eingetragen.
Bei uns sind die Terminals so vorgegeben.
Wenn das so vorgegeben ist dann ist es doch eine klare Anweiseung und alle Unklarheiten sind beseitigt!!!
Bei uns ist es nicht vorgegeben. Außerdem bin icg „im Dienst“ sobald ich gestempelt habe - entweder nehme ich schonmal die Post mit oder sehe nach, ob Aushänge korrekt sind. Es handelt sich hier auch höchstens um wenige Minuten - da lohnt sich die Diskussion nicht.
Sticht man dann ausserhalb seines Arbeitsgebäudes, bekommt die
Abrechnung die Meldung „Fremdterminal benutzt“ und will unter
Umständen wissen wieso. Wenn bei uns das jemand machen würde,
würde er seinen Arbeitgeber unter Umständen um bis zu
60Minuten am Tag betrügen (Weite Wege). Der Weg zum
Arbeitsplatz zählt idR nicht als Arbeit, auch dann nicht, wenn
man theroretisch in einem Gebäude direkt hinter der Pforte
stechen könnte.
Da wäre ich ganz vorsichtig…
Ich auch. Ist aber auch logisch: wenn es eine entsprechende Anweisung gibt - und anscheinend gibt es die jetzt - dann sind doch alle Unklarheiten beseitigt.
Gruß
Maja
Dito
Gordie
Jetzt schon! Jetzt stempelt jeder da, wo er soll. Es geht ja auch eher um das Theater, das wegen des „falschen“ Stempelns in der Vergangenheit gemacht wurde.
Gruß
Kira
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Hallo
Es geht ja
auch eher um das Theater, das wegen des „falschen“ Stempelns
in der Vergangenheit gemacht wurde.
Soll es da denn „Konsequenzen“ geben? Welcher Art?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Konzequenzen direkt nicht, aber es gibt eine Liste, auf der alle draufstehen, die bisher „falsch“ gestempelt haben und im Unternehmen sollen etwa 200 Leute entlassen werden (klar gibt es Sozialplan usw. - trotzdem hat jeder Angst)
Gruß
Kira
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Hallo
Konzequenzen direkt nicht, aber es gibt eine Liste, auf der
alle draufstehen, die bisher „falsch“ gestempelt haben und im
Unternehmen sollen etwa 200 Leute entlassen werden (klar gibt
es Sozialplan usw. - trotzdem hat jeder Angst)
Wenn es keine Konseauenzen gibt, gobt es auch keinen Handlungsbedarf. Gegen die „Angst“, daß man deswegen bei Entlassungen „bevorzugt“ behandelt wird, kann man jedenfalls nichts machen.
Gruß,
LeoLo