Nächtliche Gartenparties etc. --> Ruhestörung

Hallo!

Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit verkehrsberuhigter Zone. Wegen einer sehr über das normale Maß hinaus geselligen Nachbarschaft ergeben sich eine Reihe von Fragen Fragen. Die Lärm-Verordnung von NRW ist uns selbstverständlich gut bekannt, allerdings sind viele Dinge darin nicht geregelt und bei den verschiedenen Behörden erzählt bei Nachfragen auch jeder was anderes:

  1. Müssen wir hinnehmen, dass so gut wie jeden Tag in direkter Nachbarschaft im Garten Besuche erfolgen mit dementsprechender Geräuschbelästigung, d.h. laute Gespräche und Gelächter?

  2. Müssen wir Sonn- und Feiertags Gartenpartys dulden?

  3. Müssen wir bei Garten-Partys Live-Musik mit Gesang aller Anwesenden oder Radiomusik, CDs oder Cassetten ertragen?

  4. Ist es zulässig Gartenpartys von 11 Uhr morgens bis 4 Uhr morgens zu veranstalten?

  5. Muß ich dulden, dass der Geburtstag eines Nachbarn 3 Tage hintereinander als Gartenparty gefeiert wir?

  6. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen? Polizei, Ordnungsamt?

  7. Wer trägt bei einer einstweiligen Verfügung die Kosten?

  8. Wie kann ich gegen Ruhestörer (nächtliches absichtliches (!) Hupen, genau vor dem Schlafzimmerfenster), von denen mir nur das Autokennzeichen bekannt ist, vorgehen?

  9. Kann mir ein Ruhestörer verbieten, ihn anzurufen oder einen Brief in seinen Briefkasten zu werfen?

  10. Wer trägt die Kosten, wenn ich nach erfolgloser Aufforderung zur Unterlassung einen Rechtsanwalt konsultieren muss?

Meine Eltern und ich würden uns über ein paar Tipps sehr freuen, vielen Dank im voraus!

Herzliche Grüße,

Dennis =o)

PS: Wir haben selbstverständlich bereits versucht, das freundlich mit den Nachbarn zu klären, leider erfolglos.

Hi Dennis!

Mensch seid doch froh, dass Ihr nicht solche Langweile als Nachbarn habt!

Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit verkehrsberuhigter
Zone. Wegen einer sehr über das normale Maß hinaus geselligen
Nachbarschaft ergeben sich eine Reihe von Fragen Fragen. Die
Lärm-Verordnung von NRW ist uns selbstverständlich gut
bekannt, allerdings sind viele Dinge darin nicht geregelt und
bei den verschiedenen Behörden erzählt bei Nachfragen auch
jeder was anderes:

  1. Müssen wir hinnehmen, dass so gut wie jeden Tag in
    direkter Nachbarschaft im Garten Besuche erfolgen mit
    dementsprechender Geräuschbelästigung, d.h. laute Gespräche
    und Gelächter?

Ich denke es wird eine Regelung geben wie z.B.:

  • grillen maximal 4 mal im Jahr
  • Parties maximal 1 mal im Monat u.s.w.
    Hierzu gibt es Urteile, auf die Du Dich beziehen kannst.
    Mehr über den Mieterschutzverein oder inen RA.
  1. Müssen wir Sonn- und Feiertags Gartenpartys dulden?

Das kommt wohl darauf an. S.o.

  1. Müssen wir bei Garten-Partys Live-Musik mit Gesang aller
    Anwesenden oder Radiomusik, CDs oder Cassetten ertragen?

s.o.
Extreme Lärmbelästiigung, die über das Mass einer normalen party hinausgeht, wird sicherlich nicht erlaubt sein.

  1. Ist es zulässig Gartenpartys von 11 Uhr morgens bis 4 Uhr
    morgens zu veranstalten?

Das will ich doch hoffen!

  1. Muß ich dulden, dass der Geburtstag eines Nachbarn 3 Tage
    hintereinander als Gartenparty gefeiert wir?

Sicherlich nicht. Warum gehst Du nicht hin und trinkst ihm das Bier weg?

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen? Polizei,
    Ordnungsamt?

Zunächst die Polizei, später die Klage vor Gericht.

  1. Wer trägt bei einer einstweiligen Verfügung die Kosten?

Ich bin mir nciht sicher, ob das Mittel der einstweiligen verfügung hier angebracht ist. Du solltest eher eine Anzeige wegen Ruhestörung machen. Hierzu benötigst Du ein Protokoll der Störungen und Zeugen.

  1. Wie kann ich gegen Ruhestörer (nächtliches absichtliches
    (!) Hupen, genau vor dem Schlafzimmerfenster), von denen mir
    nur das Autokennzeichen bekannt ist, vorgehen?

Eine Anzeige wegen Ruhestörung erstatten. Das Hupen innerorts ist m.W. untersagt, außer in Notsituationen.

  1. Kann mir ein Ruhestörer verbieten, ihn anzurufen oder einen
    Brief in seinen Briefkasten zu werfen?

Wann und wie oft rufst Du an?

  1. Wer trägt die Kosten, wenn ich nach erfolgloser
    Aufforderung zur Unterlassung einen Rechtsanwalt konsultieren
    muss?

Der „Gewinner“ des Rechtsstreites, meistens jedoch jeder die Kosten seines Anwaltes, da es auf einen vergeich hinaus laufen könnte…

Meine Eltern und ich würden uns über ein paar Tipps sehr
freuen, vielen Dank im voraus!

Gerne.

Herzliche Grüße,

Dennis =o)

PS: Wir haben selbstverständlich bereits versucht, das
freundlich mit den Nachbarn zu klären, leider erfolglos.

Das Problem ist in einer solchen Situation meistens, dass der Störer sich kaum genötigt sieht, sein Verhalten zu ändern, da ihn ja nichts stört.
Wenn die Leute allesamt wirklich so partyfreudig sind, wirst Du wenig Chancen haben, denn wenn 10 Leute jeweils 4 mal p.a. Party machen, sind es halt auch 40 Samstage.
Besser, Ihr einigt Euch und geht auch zu den Parties…
Ansonsten müsst Ihr halt jedes mal, wenn die Party nach 22 Uhr noch läuft, die Polizei holen. Das wird sich allerdings nicht unbedingt positiv auf die Stimmung in Eurer Nachbarschaft auswirken.

Grüße,

Mathias

Hallo!

Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit verkehrsberuhigter
Zone. Wegen einer sehr über das normale Maß hinaus geselligen
Nachbarschaft ergeben sich eine Reihe von Fragen Fragen. Die
Lärm-Verordnung von NRW ist uns selbstverständlich gut
bekannt, allerdings sind viele Dinge darin nicht geregelt und
bei den verschiedenen Behörden erzählt bei Nachfragen auch
jeder was anderes:

Hallo
ein Student, der sich über Lärm beklagt - haben sich die Zeiten geändert; zu meiner Zeit war das immer andersherum :wink: *scnr

  1. Müssen wir hinnehmen, dass so gut wie jeden Tag in
    direkter Nachbarschaft im Garten Besuche erfolgen mit
    dementsprechender Geräuschbelästigung, d.h. laute Gespräche
    und Gelächter?

Tagsüber wirst du es kaum verhindern können.

  1. Müssen wir Sonn- und Feiertags Gartenpartys dulden?

kommt drauf an - auf den Einzelfall

  1. Müssen wir bei Garten-Partys Live-Musik mit Gesang aller
    Anwesenden oder Radiomusik, CDs oder Cassetten ertragen?

solange nicht eine Lautsprecheranlage in eure Richtung gerichtet ist sehe ich schlechte Karten.
Natürlich darf es nicht überhand nehmen - hängt aber wiederum vom Einzelfall ab.

  1. Ist es zulässig Gartenpartys von 11 Uhr morgens bis 4 Uhr
    morgens zu veranstalten?

Ab 22:00 Uhr ist Nachtruhe - d.h. Geräusche dürfen euch nicht stören (Zimmerlautstärke)

  1. Muß ich dulden, dass der Geburtstag eines Nachbarn 3 Tage
    hintereinander als Gartenparty gefeiert wir?

ab 22:00 Uhr s.o. - sonst: kommt immer auf den Einzelfall an

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen? Polizei,
    Ordnungsamt?

Wenn Gespräche nicht fruchten:
im akuten Fall die Polizei
für eine grundsätzliche Regelung - eigentlich das Ordnungsamt.
Ihr könnt aber auch direkt den Zivil-Gerichtsweg einschlagen.

  1. Wer trägt bei einer einstweiligen Verfügung die Kosten?

???

  1. Wie kann ich gegen Ruhestörer (nächtliches absichtliches
    (!) Hupen, genau vor dem Schlafzimmerfenster), von denen mir
    nur das Autokennzeichen bekannt ist, vorgehen?

Anzeige bei der Polizei bzw. zuständigen Bußgeldstelle.

  1. Kann mir ein Ruhestörer verbieten, ihn anzurufen oder einen
    Brief in seinen Briefkasten zu werfen?

ja, kann er.
Allerdings gibt es da ja den Postweg.

  1. Wer trägt die Kosten, wenn ich nach erfolgloser
    Aufforderung zur Unterlassung einen Rechtsanwalt konsultieren
    muss?

Solange es nicht zu einem Urteil kommt: DU
Nach einem Urteil: der Unterlegene

zu meinen: „Es kommt auf den Einzelfall an“: es kann dir niemand genau sagen, wie ein Richter entscheiden wird.

Gruß
HaWeThie

Ruhestörung ----> man nicht hinnehmen

Hallo!

Wir wohnen in einem reinen Wohngebiet mit verkehrsberuhigter
Zone. Wegen einer sehr über das normale Maß hinaus geselligen
Nachbarschaft ergeben sich eine Reihe von Fragen Fragen. Die
Lärm-Verordnung von NRW ist uns selbstverständlich gut
bekannt, allerdings sind viele Dinge darin nicht geregelt und
bei den verschiedenen Behörden erzählt bei Nachfragen auch
jeder was anderes:

  1. Müssen wir hinnehmen, dass so gut wie jeden Tag in
    direkter Nachbarschaft im Garten Besuche erfolgen mit
    dementsprechender Geräuschbelästigung, d.h. laute Gespräche
    und Gelächter?

Da könnt ihr tagsüber wahrscheinlich wirklich nichts machen…

  1. Müssen wir Sonn- und Feiertags Gartenpartys dulden?
  1. Müssen wir bei Garten-Partys Live-Musik mit Gesang aller
    Anwesenden oder Radiomusik, CDs oder Cassetten ertragen?

  2. Muß ich dulden, dass der Geburtstag eines Nachbarn 3 Tage
    hintereinander als Gartenparty gefeiert wir?

Alles im Prinzip NEIN.

Also ich muß feststellen in Berlin ist das deutlicher und restriktiver geregelt, aber auch wenn die NRW-LärmVo(LImschG) nichts dazu hergibt, abgesehen von

§ 9 LImschG Schutz der Nachtruhe
(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die
Nachtruhe zu stören geeignet sind.

§ 10 LImschG Benutzung von Tongeräten
(1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen
(Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen
nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen
nicht erheblich belästigt werden.

Gibts da ja noch den

§ 117 OwiG Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in
einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß
Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft
erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu
schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
zehntausend Deutsche Mark geahndet werden, wenn die Handlung
nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Demnach ist jede sinnlose Lärmerei verboten, also alles außer renovieren etc.

  1. Ist es zulässig Gartenpartys von 11 Uhr morgens bis 4 Uhr
    morgens zu veranstalten?

Hier ist § 10LImschG einschlägig. Also verboten.

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen? Polizei,
    Ordnungsamt?

Ruf einfach die Polizei. und zwar immer wieder. Normalerweise wird beim zweiten, spätestens dritten Besuch die Anlage beschlagnahmt. Notfalls sogar der Besuch rausgeworfen und wenn gar nix hilft auch der Grundstücksinhaber.

So machen wir das jedenfalls in Berlin.

  1. Wer trägt bei einer einstweiligen Verfügung die Kosten?

Das kostet nix - außer der Einsatzzeit und die zahlt der Steuerzahler. Ebenso bei tätigwerden des Ordnungsamtes.

  1. Wie kann ich gegen Ruhestörer (nächtliches absichtliches
    (!) Hupen, genau vor dem Schlafzimmerfenster), von denen mir
    nur das Autokennzeichen bekannt ist, vorgehen?

Anzeige, auch sinnloses Hupen ist eine Owi nach der StVO - aber er wird sagen is aus versehn passiert.

  1. Kann mir ein Ruhestörer verbieten, ihn anzurufen oder einen
    Brief in seinen Briefkasten zu werfen?

Nein

  1. Wer trägt die Kosten, wenn ich nach erfolgloser
    Aufforderung zur Unterlassung einen Rechtsanwalt konsultieren
    muss?

Eure Rechtschutzversicherung (?)… oder Ihr selbst, es sei denn ihr Klagt und gewinnt. Aber von Zivilrecht versteh ich leider wenig…

Viel Erfolg,

M.

Danke!
Hallo Mike, Hawethie und Mathias!

Vielen lieben Dank für eure Antworten!! (Ich konnte mich nicht vorher bedanken, da ich am Wochenende Graduation Ceremony und meine Schwester zu Besuch hatte).

Vor allem die Tipps von Dir, lieber Mike, haben uns sehr geholfen! Danke für Deine Mühe!

Viele Grüße,

Dennis