Nächtliche Ruhestörung

Wiederholt findet auf einer Dachterrasse, „Kneipenlärm“, statt, von 20-max. 2 Uhr, im eng bebauten Hinterhofbereich.
Was kann alles dagegen getan werden, Polizei war schon mal da, es hielt nur ein paar Tage vor. Welche Mittel und Wege können dem Treiben ein endgültiges Ende bereiten? Knoventionelle und unkonventionelle Einflußnahmen?
Für Ihre hilfreichen und konstruktiven Hinweise danke ich im voraus.

Hallo,
der erste Weg sollte eine Anzeige bei der Polizei sein.
Parallel dazu einfach jedesmal die Polizei rufen, wenn es zu laut wird.

Gruß

Weiterhin die Polizei rufen… auch mehrmals in einer Nacht wenn es sein muss.
Die Beamten müssen kommen und für Ruhe sorgen. Beim ersten mal bitten sie um Ruhe, beim zweiten mal beenden sie die Party, ist es dann immernoch nicht leise, nehmen sie die Anlage o.ä. müssen sie dann nochmal innerhalb einer Nacht kommen wird ein der Bewohner vorrübergehnd in gewarsam genommen. Müssen die Beamten häufig und an unterschiedlichen Tagen kommen, können sie Busgelder wegen „unbelehrbarkeit“ von bis zu 100€ pro Einsatz verhängen.

Des weiteren, würde ich dir raten ein Lärmprotokoll anzulegen. Mit Datum, Art und Dauer der Ruhestöhrung. Diese Protokoll lege deinem Vermieter vor und verlange dass er etwas dagegen unternimmt (hier wäre auch eine Mietreduzierung möglich), oder wenn du Eigentümerin bist sprich es bei der nächsten Eigentümerversammlung an. Das Lärmprotokoll ist ein Nachweis, der auch vor Gericht stand hält. Wenn außer dir noch weitere Haushalte von der Ruhestöhrung betroffen sind, kannst du auch das Ordnungsamt einschalten. Dann aber bitte mit Namen aller dies sich beschweren und auch mit dem Namen dessen, der da für den Lärm verantwortlich ist.
Anonymen Anzeigen geht das Ordnungsamt nicht nach…

Ansonsten würde ich dir Raten mal mit dem Nachbarn zu sprechen. Vielleicht gibt es ja alternative Orte an denen sie feiern können?

Abraten würde ich dir von Dingen, die illigal oder selbst stöhrend sind. Das bringt nicht wirklich was und wenn du Pech hast, hast du dann selbst eine Anzeige wegen Ruhestöhrung am Hals.

Danke für die Antwort-leider kommt der Lärm vom Nachbargrundstück, sonst könnte ich einfach den Vermieter unter Druck setzen…

mhm… das ist doof, hab ich wohl überlesen… aber das mit der Polizei und dem Ordnungsamt gilt weiterhin. auch der Vorschlag mit der Suche nach dem Gespräch und hmm… der Lärm mindert dennoch die wohnqualität… von daher würde ich trotzdem prüfen ob du die Miete reduzieren kannst bist das gekärt ist und die Leute leiser sind:smile:

Danke, die Polizei war schon da, danach war es eine Zeitlang leiser…nur, was kann die P. tun, damit endgültig damit Schluß ist? Klappt ja nur dann, wenn es kostet!!!

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Nichts können die Beamten tun… die Ursache, also die Feiernden müssen lernen, dass es Regeln gibt an die sie sich halten müssen.

Wie schon erwähnt, kann die Polizei Bußgelder in Höhe von bis zu 100€ verhängen. Das lass sie mal 4,5 mal machen… das geht gut ins Geld. Bußgelder verhängen Beamten aber nach eigenem ermessen, darauf hast du keinen Einfluss.
Ansonsten wie gesagt das Ordnungsamt einschalten. Dieses kann Bußgelder in Höhe von bis zu 5000€ verhängen, alternative wäre hierbei der Knast.
Das Ordnungsamt wird erst aktiv, wenn sich mehr als ein Haushalt über die selben beschwert und die (in diesem Fall) Ruhestöhrer klar definiert werden werden können. Ebenso müssen jene die sich beschweren ein Lärmprotokoll vorlegen, aus dem hervorgeht, dass es KEINE EINMALIGE Sache ist und Ihre Namen angeben. Anonyomen Anzeigen geht das Orndungsamt nicht nach. Desweiteren reagiert das Ordnungsamt auch eher, wenn es Zeugen gibt, die die Angaben bestätigen, in diesem Fall am besten Polizeibeamte.

Das alles geht nicht von jetzt auf nachher. Eine sofort greifende legale Art diese Lärmbelästigung zu unterbinden gibt es, soweit ich weiß nicht und von allem anderen würde ich abraten. Musst halt jeden abend die Polizei rufen. Das nervt aber geht nicht anders.

Hast du denn schonmal versucht mit den Mietern der Wohnung wo diese Partys gefeiert werden mal ins Gespräch zu kommen?