Hallo,
ich habe eine Frage: Vor meiner Haustür spielt sich seit einer Woche jede Nacht das gleiche Drama ab. Von 22 Uhr bis 6 Uhr wird gebaggert, mit Presslufthammern gebohrt und mit Kreissägen hantiert - in gleißendem Flutlicht. Unsere Hausgemeinschaft wurde per Flugblatt informiert, dass es an 6 Wochenendterminen zur Übertretung der Schallemissionen kommen wird, die vom Umweltamt genehmigt sind. Von Lautstärketerror unter der Woche war allerdings keine Rede.
Kann ich mich dagegen in irgendeiner Form wehren? Habe ich Anspruch auf ein Hotelzimmer in der Zeit? Wen muss ich dafür ansprechen? Da ich seit einer Woche jede Nacht nur vier Stunden am Stück schlafe, bin ich langsam auch mit meinen Nerven am Ende.
Über schnelle Hilfe bin ich sehr, sehr dankbar
Marie, die mit den Augenringen
Hallo,
ich habe eine Frage: Vor meiner Haustür spielt sich seit einer
Woche jede Nacht das gleiche Drama ab. Von 22 Uhr bis 6 Uhr
wird gebaggert, mit Presslufthammern gebohrt und mit
Kreissägen hantiert - in gleißendem Flutlicht. Unsere
Hausgemeinschaft wurde per Flugblatt informiert, dass es an 6
Wochenendterminen zur Übertretung der Schallemissionen kommen
wird, die vom Umweltamt genehmigt sind.
Nachfragen, man muss Dir Auskunft geben, da Du betroffen bist, ob diese Zustimmung wirklich vorliegt. Du schreibst von 6 Wochenendterminen, teilst hier aber mit, dass es sich um täglichen Lärm handelt. Hier besteht ein Dissenz zwischen der Ankündigung und Erklärung der Eigentümergemeinschaft und dem tatsächlichen Verhalten.
Von Lautstärketerror
unter der Woche war allerdings keine Rede.
Wer ist der Auftraggeber und welche Behörde kann unter welchen Voraussetzungen einen solchen Schwachsinn genehmigen ?
Kann ich mich dagegen in irgendeiner Form wehren?
Ja, kannst Du, Du musst Deinen Vermieter auf diese erhebliche Lärmbeeinträchtigung hinweisen. Wenn durchgehend die Nachtruge gestört ist, kannst Du die Miete nach vorherigem Hinweis an den Vermieter ab Lärmbeginn mindern. Eine Mietminderung von 50 % ist hier angebracht, wenn es einen Monat geht, kann die Miete um 100 % gemindert werden. Dann musst Du nur die Nebenkostenvorauszahlung leisten.
Habe ich
Anspruch auf ein Hotelzimmer in der Zeit? Wen muss ich dafür
ansprechen? Da ich seit einer Woche jede Nacht nur vier
Stunden am Stück schlafe, bin ich langsam auch mit meinen
Nerven am Ende.
Leider kein Anspruch auf ein Hotelzimmer.
Gruss Günter
Hallo Günter,
es handelt sich um Bauarbeiten am Schienenbett der Bahn. Somit ist also die Bahn Auftraggeber des Spektakels. Das Umweltamt hat mich nach Anfrage ebenfalls an die Bahn verwiesen und mir allerdings keine großen Hoffnungen auf irgendeinen Erfolg gemacht.
Kann ich dann dennoch die Miete mindern?
Gefrustete Grüße
Marie
Hallo Marie,
es handelt sich um Bauarbeiten am Schienenbett der Bahn. Somit
ist also die Bahn Auftraggeber des Spektakels. Das Umweltamt
hat mich nach Anfrage ebenfalls an die Bahn verwiesen und mir
allerdings keine großen Hoffnungen auf irgendeinen Erfolg
gemacht.
Kann ich dann dennoch die Miete mindern?
Du hast rein theoretisch die Möglichkeit der Mietminderung. Sie ist jedoch gegen die Bahn nicht durchzusetzen und Dein Vermieter kann sich hier sogar hinter der öffentlichen Auzfgabe der Bahn verstecken. Das „öffentliche Interesse“ geht hier vor. Ich hatte mich schon gewunderr, wie idiotisch ein Amt eine solche Erlaubnis erteilen kann. Wenn Du im nachhinein aber den Hiwneis bringst, dass die Bundesbahn betroffen ist, hast Du keine Chance eine Mietminderung durchzusetzen. Tut mir leid für Dich.
Gruss Günter