Nächträglich Zeugnisnote ändern?

Hallo

hoffe, bin im richtigen Abschnitt.

Ein Altenpfleger macht seine letzte Prüfung und erhält anschliessend sein Zeugnis. Praktisch: 2.

Nun ruft heute sein Lehrer an und meint, man habe sich verrechnet, die Note sei eine 3. Morgen soll er sein „neues, korrigiertes“ Zeugnis abholen.

Ist so etwas möglich? Kann eine Note im Zeugnis nachträglich korrigiert werden-man hatte schließlich 6 Wochen Zeit nachzurechnen, da der praktische Teil zu diesem Zeitpunkt geprüft wurde.

Vielen Dank.

Gruß
Irene

Hallo Irene,

Wann wurde denn die praktische Prüfung absolviert?

LG Michelle

Hallo

vor ca. 5 Wochen.

lg
Irene

Hallo

Nun ruft heute sein Lehrer an und meint, man habe sich
verrechnet, die Note sei eine 3. Morgen soll er sein „neues,
korrigiertes“ Zeugnis abholen.

Ist so etwas möglich? Kann eine Note im Zeugnis nachträglich
korrigiert werden-man hatte schließlich 6 Wochen Zeit
nachzurechnen, da der praktische Teil zu diesem Zeitpunkt
geprüft wurde.

Ich muss zugeben, diesen Fall hatte ich noch nicht, es ist auch seltsam, dass man danach erst darauf kommt. Sind nämlich erst einmal die Zeugnisse raus, interessiert das normalerweise niemanden mehr. Aber egal.

Ich sehe grundsätzlich nichts, was schulrechtlich gesehen dagegen spricht.
Verrechnet man sich nämlich zu Ungunsten des Prüflings verlangt dieser ja auch (zu Recht!) eine Richtigstellung und damit ein neues Zeugnis. Wurde also das Ergebnis - aus welchem Grund auch immer - zu Gunsten des Prüflings falsch ermittelt, ist es eine Frage der Fairness gegenüber den Mitprüflingen/Mitbewerbern, diesen Fehler zu korrigieren. Dieser muss auch berichtigt werden, da das Zeugnis ja definitiv falsch ist und so nicht stimmt.

Ärgerlich, aber damit muss der Altenpfleger leben.

Dennoch würde ich mir das Zustandekommen der Note genau erläutern lassen.

Gruß
Wawi

Hallo

nun gut, wenn es denn so ist.

Nur - in dem Fall, wenn man sich zu Ungunsten des Schülers verrechnet…wie will ein Schüler das nachprüfen???

Während und nach der praktischen Prüfung wurde der Prüfling jedenfalls gelobt, er habe seine Sache „sehr gut“ gemacht, dann eine 2 im Zeugnis und nun korrigiert auf 3? Da wird man schon nachdenklich, oder?

lg
Irene

Hallo nochmal,

Grundsätzlich hat jeder Schüler das Recht zu erfahren, wie seine Noten zustande kommen, also die jeweilige Einzel-/Prüfungsleistung und deren Gewichtung.

Nur - in dem Fall, wenn man sich zu Ungunsten des Schülers
verrechnet…wie will ein Schüler das nachprüfen???

sh oben.

Während und nach der praktischen Prüfung wurde der Prüfling
jedenfalls gelobt, er habe seine Sache „sehr gut“ gemacht,
dann eine 2 im Zeugnis und nun korrigiert auf 3? Da wird man
schon nachdenklich, oder?

Logisch, das versteh ich. Deswegen würde ich mir das Ganze noch einmal offen legen lassen!

Gruß
Wawi

Hallo

heute neues Zeugnis erhalten.

Begründung: die Vornote aus der 1. Prüfung wurde nicht mit einbezogen!!!

Das verstehe ich nicht ganz:

der Prüfling hat bei der 1. Prüfung in 2 Fächern (insgesamt 3 = schriftlich, mündlich und praktisch) nicht bestanden. Deshalb musste die Ausbildungszeit um 6 Monate verlängert werden.

Mündliche 2. Prüfung dann bestanden
praktische 2. Prüfung dann bestanden (Note 2)

jetzt in praktisch eine 3, da die Vornote nicht mit einbezogen wurde.
Die Vornote müsste doch dann eine 4 gewesen sein, denn 4 + 2 = 6 : 2 = 3.

Und mit einer 4 hätte er auch in der 1. Prüfung bestanden…???

Ist das wirklich so richtig?

Danke.

Gruß
Irene

Hallo,

ob das so richtig ist, muss der Lehrer - oder besser
der Rektor - klären und ER-klären können.

Weshalb gibt man den ein Zeugnis das man schon in Händen
hat, einfach ab ? … nur weil ein Lehrer danach fragt ?

Was wenn man sich damit schon an -zig Stellen beworben
hat, … wie sieht das aus, die alle anzuschreiben,
die Schule hätte sich verrechnet, etc.
Mit dem Lehrer hätte man sicher „verhandeln“ können,
aber jetzt ist das bessere Zeugnis ja sicher eh schon
eingezogen, dann hilft nur die Entstehung der Note
erklären lassen und vorallem die Rechtsgrundlage hierfür,
vielleicht ist es ja gar nicht rechtens, die „4“ mit einzu-
beziehen. (Aber Vorsicht, nicht das man sich nochmals
„verrechnet“ hat und aus der 3 noch ne 3,5 wird)
Am besten man nimmt das Zeugnis zum nächsten Gespräch
nur in Kopie mit *zwinker*…

Liebe Grüße
Ralf

jetzt in praktisch eine 3, da die Vornote nicht mit einbezogen wurde

Hallo, da erhebt sich nun wirklich d. Frage ob u. wieso diese Note einer nicht bestandenen, in die jetzige, bestandene Prüfung einbezogen werden darf. Wegen d. 1. Prüfung wurde ja auch d. Ausbildungszeit um 1/2 Jahr verlängert.

http://www.gvbl.hessen.de/gesetze/353_Heilhilfsberuf…

Da kannst Du alles nach lesen. Und nach diesen Ausführungen hättest Du auch mit einer 4 d. 1. Prüfung bestanden.
MfG ramses90

Hallo,

http://www.gvbl.hessen.de/gesetze/353_Heilhilfsberuf…

Da kannst Du alles nach lesen. Und nach diesen Ausführungen
hättest Du auch mit einer 4 d. 1. Prüfung bestanden.

Maßgeblich für die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflege ist nach dem Altenpflegegesetz AltPflG § 9 http://bundesrecht.juris.de/altpflg/__9.html die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers“, nachzulesen hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/altpflaprv/index.html

In §9 AltPflAPrV http://www.gesetze-im-internet.de/altpflaprv/__9.html sind hier auch die Vornoten geregelt.

Gruß
Wawi

Gruß
Wawi

Hallo,

Begründung: die Vornote aus der 1. Prüfung wurde nicht mit
einbezogen!!!

Leider sagst du nicht was die Vornote ist.

Normalerweise berechnet sich die Vornote folgendermaßen (sh auch hier http://www.gesetze-im-internet.de/altpflaprv/__9.html ):
(Zeugnisnote 1.AJ + Zeugnisnote 2.AJ + Jahresfortgangsnote 3.AJ):3 = Vornote

Diese zählt zu der Abschlussnote 25% und muss natürlich auch bei der Nachprüfung wieder mit einberechnet werden.

Ergo: VN ist zB 4, Prüfungsnote ist die 2 => (3*2 + 4):4 = 2,5 => Note 3 ins Abschlusszeugnis.

Das nur als Rechenbeispiel.

Also langer Sinne kurze Rede:
Einfach mal die Note in Praxis in den vergangen 3 Jahren anschauen und nachrechnen wie oben :smile:

Kommt das dann hin?

Gruß
Wawi

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Hallo

Vornote wird eruiert und dann mal gerechnet.

Danke für die Hinweise.

Steht aber immer noch die Frage im Raum ob das Zeugnis dann quasi zum „Nachteil“ geändert werden kann - einfach so.

Gruß

Hallo,

bin mal gespannt was eure Berechnung ergibt.

Steht aber immer noch die Frage im Raum ob das Zeugnis dann
quasi zum „Nachteil“ geändert werden kann - einfach so.

Warum „zum Nachteil“? Es wird einfach etwas berichtigt, da es falsch ausgestellt wurde.
Und v.a. nicht „einfach so“. „Einfach so“ heißt für mich „grundlos“. Wenn aber (wie evtl hier in diesem Fall) nachgewiesen werden kann, dass das Zeugnis fehlerhaft ist/war, dann ist die Berichtigung doch rechtens und die logische Konsequenz.

Gruß
Wawi