Nägel am Auto-was macht die Polizei?

Simplifiziert gesagt
heißt das: der Bürger darf tun, was nicht verboten ist, die
Vollziehung darf das tun, was erlaubt ist.

Sehe ich ähnlich.
Du must jedoch daran denken, dass gefilmt werden die Persönlichkeitrechte der gefilmten Person verletzen könnten.

Gruß Ivo

Hallo!

Sehe ich ähnlich.
Du must jedoch daran denken, dass gefilmt werden die
Persönlichkeitrechte der gefilmten Person verletzen könnten.

Ja das glaube ich schon, aber das heißt ja noch nicht, dass man den Film nicht als Beweismaterial verwenden darf. Daher meine Frage.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

aber das heißt ja noch nicht, dass
man den Film nicht als Beweismaterial verwenden darf. Daher
meine Frage.

In Deutschland zumindest ist es so, daß ausschließlich der Richter bestimmt, was er als Beweismittel anerkennt und was nicht, welcher Aussage er glaubt, und welcher nicht. Insofern kommt es nur auf den Richter an, ob er einem Videofilm ‚glaubt‘ oder nicht. Egal, wie der Videofilm entstanden ist oder wo er herkommt.

Wenn also z.B. der Videofilm unrechtmäßig hergestellt wurde, kann sich der Gefilmte ggf. in einem anderen Prozess Schadenersatz erklagen. Aber wegen seiner aufgenommenen Taten wird er trotzdem verurteilt.

‚Als Beweis nicht zugelassen, weil unrechtmäßig hergestellt‘ gibt es imho nur in den USA.

Gruß
Axel (ianal)

Re^3: Wer sie benutzt…Falschgeld von Banken.:smile:
Hallo Axel,

nun bei einer „Institutseigenen“ Karte doch wohl erst einmal der Rechtmäßige Inhaber…:smile:
Aber die Banken gehen ja (von ihrer eigenen „Schlechtigkeit“ ??? )
dem „Worstcase“ aus…sprich es sind nur „Gauner und Räuber“ unterwegs…
(zum Thema Falschgeld von Banken siehe hier:
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OI…
)

mfg

Frank

Ist nicht meine Frage
Hallo!

In Deutschland zumindest ist es so, daß ausschließlich der
Richter bestimmt, was er als Beweismittel anerkennt und was
nicht, welcher Aussage er glaubt, und welcher nicht. Insofern
kommt es nur auf den Richter an, ob er einem Videofilm
‚glaubt‘ oder nicht. Egal, wie der Videofilm entstanden ist
oder wo er herkommt.

Das ist klar, ist aber nicht meine Frage. Sobald der Richter darüber entscheidet, ob er einem Beweismittel glaubt oder nicht verwertet er diesen Beweis.

Gruß
Tom

Hallo,

In Deutschland zumindest ist es so, daß ausschließlich der
Richter bestimmt, was er als Beweismittel anerkennt und was
nicht,

Nein, in Deutschland bestimmt der Gesetzgeber in Form der StPO, was als zulässiges Beweismittel anderkannt wird und was nicht. Der Richter stellt nur fest, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Regelungen im konkreten Fall vorliegen.

welcher Aussage er glaubt, und welcher nicht

Das ist etwas ganz anderes, da sich die Frage der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage erst stellen kann, wenn zuvor festgestellt wurde, dass die Aussage an sich zulässig ist.

Egal, wie der Videofilm entstanden ist
oder wo er herkommt.
Wenn also z.B. der Videofilm unrechtmäßig hergestellt wurde,
kann sich der Gefilmte ggf. in einem anderen Prozess
Schadenersatz erklagen. Aber wegen seiner aufgenommenen Taten
wird er trotzdem verurteilt.
‚Als Beweis nicht zugelassen, weil unrechtmäßig hergestellt‘
gibt es imho nur in den USA.

Doch, sogenannte Beweisverwertungsverbote gibt es bei uns sehr wohl. Zutreffend ist, dass diese etwas restriktiver gehandhabt werden als in den USA. Dennoch können auch bei uns rechtswidrig erlangte Beweise keinesfalls so einfach in den Prozess eingebracht werden (Stichwort: Rechtskreistheorie, Abwägungslehre, kann man in jedem Strafprozessbuch nachlesen).

Gruß,
Dea

1 Like

Hallo Frank,

nun bei einer „Institutseigenen“ Karte doch wohl erst einmal
der Rechtmäßige Inhaber…:smile:

Du hast den Sinn einer Videoüberwachung offensichtlich echt nicht verstanden. Es geht dabei grad darum, WER eine GEKLAUTE Karte verwendet. Doch nicht darum, welcher der rechtmäßigen Besitzer es war.

Natürlich kann man auch rausfinden, wer den Automaten versucht aufzubrechen. Wobei dann die von Dir vorgeschlagene Speicherung auf der Festplatte des Automaten natürlich nicht sooo viel Sinn hat - die Aufzeichnung ist dann mitsamt dem Automaten weg oder zerstört. Und deshalb macht man das auch nicht, die Aufzeichnung findet woanders statt.

Gruß
Axel

Ok, danke, jetzt weiß ich mehr. (o.w.T.)
-nix-

Hallo Frank,

nun bei einer „Institutseigenen“ Karte doch wohl erst einmal
der Rechtmäßige Inhaber…:smile:

das ist auch bei institutsfremden Karten wohl der Normalfall!

Dennoch kommt es jeden Tag in Deutschland zu mehreren Versuchen unberechtigter Personen sich Geld mit gestohlenen Karten zu verschaffen, praktischer Weise oft mit PIN (egal ob die nun auf der Larte Stand, ausgespäht wurde oder in einem Notizbuch separat verwart wurde).
Dann und nur dann ist es sowohl für die Bank, als auch für den Kontoinhaber und natürlich für die Polizei interessant wer auf der Filmsequenz zu sehen ist.
Vorher interessiert die Bilder keine Sau. Die werden auf Festplatte ein paar Tage aufbewahrt und dann vernichtet. Da schaut auch keiner rein. Wozu auch?

Es sei den eben, der Kunde sagt:
„Mir wurde die Karte geklaut, und die Abhebung habe ich nicht vorgenommen.“
Dann wird erst das GAA-Protokoll herangezogen und nachgesehen wann die Verfügung war. Und dann die Abhebung auf dem Film rausgesucht.

Nebenbei sind länst nicht alle Autmaten überwacht. Selbst wenn der Kleber a la „Hier wacht Bosch-Video“ dran klebt, muss da noch lange keine Kamera sein.

Gruß Ivo

Hallo Axel,

so langsam zweifele ich aber an deinem Studium der Nachrichtentechnik…*grinz*…
Du solltest es nämlich eigenlich wissen,das die Video-Überwachungen
„Seperat“ laufen auf die Einbruch-Meldeanlage.
Ich hatte nur auf die technischen Möglichkeiten der „heutigen“
Bank-Automaten hingewiesen…:smile:
Bei diesen Einbruch-Meldeanlagen (ob jetzt von NOVA,ESSER,Bosch oder Siemens um nur einige zu nennen)ist mittlerweile die Video-Aufzeichnung
als Steckkarte in der EMA integriert,während man früher richtige „Schränke“ für die Langzeit-Videorecorder brauchte…meistens Bosch und Siemens aber auch Telba oder T&N.
Außerdem ist der Springende Punkt ja der,das die Kamera in dem Geldautomaten ja nicht die Einzige ist…
das Umfeld wird ja in der Regel auch noch per Kamera überwacht…
Es ist nämlich höchst Unnötig,dich gleich 2-oder 3fach zu „filmen“…

mfg

Frank

Hallo Frank,

so langsam zweifele ich aber an deinem Studium der
Nachrichtentechnik…*grinz*…

so langsam zweifele ich aber an Deinen Kenntnissen der deutschen Schriftsprache.
Schreibe ich wirklich so verklausuliert und unverständlich oder willst Du mich einfach nicht verstehen? Nochmal extra für Dich zur Erinnerung: Es ging um diese Deine Aussage:

Technisch gesehen ist es nämlich möglich,beim Einzug der
Geld/Kreditkarte sofort zu checken:
a) Kontoinhaber ist vom eigenen Kredit-Institut
b) Konto nicht O.K -Karte gestohlen usw.
c) Konto wird bei einer anderen Bank geführt.

Nur in den Fällen zu b) und c) müßte nämlich eine Video-Aufzeichnung
(Digital) erfolgen,nicht jedoch zu a).

Ich habe darauf nachgefragt, woher denn der Automat weiß, wer da Geld abhebt. Und das dann, nachdem Du mich prompt falsch verstanden hattest, präzisiert:

Was Du hier (überflüssigerweise, vielleicht war meine Rückfrage
unpräzise formuliert) erklärt hast, ist, wie der Automat feststellt,
woher die Karte kommt. Interessant ist aber, wer sie benutzt.

Daraufhin erklärst Du, daß der Benutzer ja wohl der rechtmäßige Inhaber sei, faselst irgendwas vom unberechtigten Mistrauen der Banken allgemein und verlinkst was ganz aktuell zum Thema passendes über Falschgeld.

Und weil das noch immer keine Argumente ersetzt, stellst Du jetzt auch noch mein Studium in Frage.

Und schließlich wirfst Du gleich die nächste Nebelkerze:

Es ist nämlich höchst Unnötig,dich gleich 2-oder 3fach zu
„filmen“…

Gehört wieder nur halb ins Thema und ist auch noch Unsinn.

Könntest Du jetzt vielleicht endlich zum Thema zurückfinden? Und erklären, warum am Geldautomaten die Videoaufnahmen bei der Benutzung institutseigener Geldkarten überflüssig ist, bei institutsfremden Karten aber nicht?

Gruß
Axel

Hallo Axel,

es geht mir um die „Sinnlose“ „Putativ-Aufzeichnung“ der Kredit-Institute…
Weil sie nämlich „Generell“ davon ausgehen,das derjenige,der mit einer
„Geld/Kreditkarte“ an einem GAA Geld abhebt,zunächst einmal ein „Gauner“ ist und „gefilmt“ gehört…
(Während sie selber aber aus Kostengründen die GAA nicht selber
bestücken und dabei „Billigend“ in Kauf nehmen,das die mit der
Bestückung beauftragten „Drittfirmen“ dabei auch „Falsches“ durchgehen lassen…(weil ja für „entdecktes“ Falschgeld die Drittfirma selber
gerade stehen muß…).

Frank

Tja…
Hallo Frank,

es geht mir um die „Sinnlose“ „Putativ-Aufzeichnung“ der
Kredit-Institute…
Weil sie nämlich „Generell“ davon ausgehen,das derjenige,der
mit einer
„Geld/Kreditkarte“ an einem GAA Geld abhebt,zunächst einmal
ein „Gauner“ ist und „gefilmt“ gehört…

Es bleibt also dabei:

Du hast den Sinn einer Videoüberwachung offensichtlich echt
nicht verstanden.

(Während sie selber aber aus Kostengründen die GAA nicht

gerade stehen muß…).

Nebelkerze ohne Bezug zum Thema. Als nächstes fängst Du gewiss mit den viel zu hohen Kontoführungsgebühren und danach mit der nächsten Bundestagswahl an.

Gruß
Axel (der hierzu nicht mehr weiterdiskutiert)

O.W.T

Jaja, wenn die Argumente ausgehen - Rofl (o.w.T.)
-nix-