Hallo Frank,
so langsam zweifele ich aber an deinem Studium der
Nachrichtentechnik…*grinz*…
so langsam zweifele ich aber an Deinen Kenntnissen der deutschen Schriftsprache.
Schreibe ich wirklich so verklausuliert und unverständlich oder willst Du mich einfach nicht verstehen? Nochmal extra für Dich zur Erinnerung: Es ging um diese Deine Aussage:
Technisch gesehen ist es nämlich möglich,beim Einzug der
Geld/Kreditkarte sofort zu checken:
a) Kontoinhaber ist vom eigenen Kredit-Institut
b) Konto nicht O.K -Karte gestohlen usw.
c) Konto wird bei einer anderen Bank geführt.
Nur in den Fällen zu b) und c) müßte nämlich eine Video-Aufzeichnung
(Digital) erfolgen,nicht jedoch zu a).
Ich habe darauf nachgefragt, woher denn der Automat weiß, wer da Geld abhebt. Und das dann, nachdem Du mich prompt falsch verstanden hattest, präzisiert:
Was Du hier (überflüssigerweise, vielleicht war meine Rückfrage
unpräzise formuliert) erklärt hast, ist, wie der Automat feststellt,
woher die Karte kommt. Interessant ist aber, wer sie benutzt.
Daraufhin erklärst Du, daß der Benutzer ja wohl der rechtmäßige Inhaber sei, faselst irgendwas vom unberechtigten Mistrauen der Banken allgemein und verlinkst was ganz aktuell zum Thema passendes über Falschgeld.
Und weil das noch immer keine Argumente ersetzt, stellst Du jetzt auch noch mein Studium in Frage.
Und schließlich wirfst Du gleich die nächste Nebelkerze:
Es ist nämlich höchst Unnötig,dich gleich 2-oder 3fach zu
„filmen“…
Gehört wieder nur halb ins Thema und ist auch noch Unsinn.
Könntest Du jetzt vielleicht endlich zum Thema zurückfinden? Und erklären, warum am Geldautomaten die Videoaufnahmen bei der Benutzung institutseigener Geldkarten überflüssig ist, bei institutsfremden Karten aber nicht?
Gruß
Axel