Nägel am Auto-was macht die Polizei?

Hallo Zusammen!

Was macht die Polizei, wenn jemandem vorsetzlich Nägel vor dem parkenden Auto gelegt werden? (3-4 mal passiert) Bislang wurden die Nägel aufgefunden und es ist nichts passiert. Die betroffene Person lebt in Stress und Angst.
Täter ist natürlich unbekannt.

Anzeige und was passiert noch?

Lieben Dank für Antworten!

*Diana

Hallo Diana,

wenn Du Anzeige bei der Polizei erstattet hast,werden die schon mal
„öfters“ in deiner Gegend vorbeischauen…NUR…da es sich ja wohl gezielt um dein Auto handelt (oder sind auch andere Pkw betroffen?? ),
wird es sich wohl bei dem Täter um jemanden aus deinem (Wohn)Umfeld handeln,der natürlich „abwarten“ kann,bis die „Luft“ rein ist…
Da hilft nur,so parken das man das Fahrzeug von der Wohnung aus sehen
bzw. mit einer Video-Kamera/WEB-Cam überwachen kann.Oder das
Anmieten einer Garage/Tiefgarage.
Die „teuerste Lösung“ ist eine „rund um die Uhr“-Bewachung durch eines
der großen Security-Unternehmen…dafür erhälst du dann aber auch den
„Täter“ auf Video frei Haus…:smile:
(hier der Link zu diesen Unternehmen:
http://www.bdws.de/main.html)

mfg
Frank

Da hilft nur,so parken das man das Fahrzeug von der Wohnung
aus sehen
bzw. mit einer Video-Kamera/WEB-Cam überwachen kann.Oder das
Anmieten einer Garage/Tiefgarage.

Dauerhaftes Filmen eines öffentlichen Raumes ist so nicht zulässig. Damit ist das Video hinterher auch nicht gerichtsverwertbar, also nur ein Hinweis für dich selbst wer der Täter ist.

mfg
Simon

sh. auch ‚Allgem. Rechtsfragen‘ owT

Hallo Simon,

na dann nimm doch zum B. mal die Banken…
Wenn du an einem Geldautomaten Geld abhebst oder sonstige Funktionen
nutzt,wirst du „zwangsweise“ videografiert obwohl es technisch gesehen
heutzutage nicht mehr notwendig wäre…
Vor 10 Jahren,als es nur die „normalen“ Videorecorder für die Kameras gab (bei den Banken mit einer "Longplay-Funktion für 24-Stunden),war es
technisch nicht möglich,die Aufnahme erst mach dem Einführen der Geld/Kreditkarte in den Geldautomaten zu starten,da bis zum Anlauf des
Videorecorders der Zahlunsgvorgang unter Umständen schon erfolgt und der
„Geldabheber“ nicht mehr sichtbar war…
Heutzutage wird aber trotzdem noch immer eine 24-Stunden-Aufzeichnung
an den Geldautomaten vorgenommen,obwohl dieses überhaupt nicht notwendig wäre.
Technisch gesehen ist es nämlich möglich,beim Einzug der Geld/Kreditkarte sofort zu checken:
a) Kontoinhaber ist vom eigenen Kredit-Institut
b) Konto nicht O.K -Karte gestohlen usw.
c) Konto wird bei einer anderen Bank geführt.

Nur in den Fällen zu b) und c) müßte nämlich eine Video-Aufzeichnung
(Digital) erfolgen,nicht jedoch zu a).
Aber auch wenn du Stammkunde mit 1.Million € Einlage bei der Bank bist,wirst du „gefilmt“ (also zunächst einmal als „Suspektes Objekt“
behandelt)…nur mal soviel zu Recht und Gesetz…:smile:

mfg

Frank

Banken sind 1. ein besonders sensibler Bereich und weisen 2. explizit auf die Videoüberwachung hin. Außerdem ist eine Bank ein geschlossener Raum, was widerum etwas anderes ist als eine normale Straße oder Hofeinfahrt wo ein Auto abgestellt ist.

mfg
Simon

Hallo Simon,

BankenSparkassen,Postbank haben auch Geldautomaten an Straßen bzw. in Bahnhöfen…auch da wird fröhlich aufgezeichnet…:smile:

mfg

Frank

Die nehmen meines wissens nach entweder aus dem Automaten heraus schräg von unten das Gesicht oder von oben herab ca 2m² vor dem Automaten auf. In jedem Fall sollte da nicht anderes drauf zu sehen sein.

mfg
Simon

Hallo Simon,

nee die nehmen wesentlich mehr auf…:smile:

mfg

Frank

Hallo Frank, Danke für die Tips!

Bin zwar nicht selbst betroffen, aber eine Nachbarin - und auch nur sie.

Anmieten einer Garage ist hier leider nicht möglich. Viedoüberwachung zu teuer und wie die anderen unten schon anmerkten, auch so nicht zulässig (wie ich es verstanden habe).

Haben jetzt überlegt, Zettel in der Nachbarschaft zu verteilen, dass sowas passiert ist und jeder mal die Augen offen halten soll. Meine Nachbarin will aber ihre Tele.nr. nicht angeben, so dass wir es anonym, quasi als Warnung und Abschreckung des Täters, machen würden. Wie findest du - und auch andere- die Idee? Vielleicht hört der Täter auf, wenn er merkt, dass man offensiv und öffentlich vorgeht.

Hatten auch überlegt, ein Videoüberwachungsschild aufzuhängen, obwohl wir nicht überwachen. Ist das zulässig?

Irgendwie muss man sich doch wehren. ;(

Liebe Grüsse*Diana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

nee die nehmen wesentlich mehr auf…:smile:

Nur sieht sich diese Filme im Normalfall kein Mensch an.

Glaubt wirklich jemand, daß es spannend ist, wenn man sich stundenlang Überwachungsvideos ansieht?

Ich hatte mal das „Vergnügen“, weil es jemand für eine gute Idee hielt in einen Geldausgabeautomaten zu pinkeln. :wink:

Gruß
Edith

Hallo Diana,

wenn du über einen PC verfügst,ist das eigentlich relativ billig…
die meisten heutigen WEB-Cams werden mit einer „Surveillance“-Software
geliefert,das ist nichts anderes als eine Video-Überwachungssoftware…
natürlich ist die Bildqualität nicht besonders…aber da es sich bei dem Täter ohnehin um jemanden aus dem Umfeld deiner Nachbarin handeln dürfte,ist das nicht weiter tragisch…
Und bezüglich der rechtlichen Seite von Video-Überwachungen…
Ist dir schon einmal aufgefallen,das an Tankstellen und Bahnhöfen
„Fette“ Piktogramme auf die Video-Überwachung hinweisen,bei den Banken
aber kaum??..Oder kennst du einen Geldautomaten,wo so ein Piktogramm
dich darauf hinweist,das du jetzt gerade gefilmt wirst beim Geldabheben?? (wirst du aber…und jeder andere auch…)
Von daher würde ich mir um diesen Punkt am wenigsten Sorge machen…
Wichtig ist,das etwas getan wird,denn Nägel im Reifen können tödlich für sie und andere Verkehrsteilnehmer enden…

mfg

Frank

Ich hatte mal das „Vergnügen“, weil es jemand für eine gute
Idee hielt in einen Geldausgabeautomaten zu pinkeln. :wink:

Da bekommt ja der Begriff „schmutziges Geld“ völlig neue Dimensionen :wink:

mfg
Simon

Rückfrage
Hallo,

a) Kontoinhaber ist vom eigenen Kredit-Institut

Wie stellt das ein Automat fest?
Gruß
Axel

Rückfrage
Hallo,

Damit ist das Video hinterher auch nicht gerichtsverwertbar

Seit wann gilt das?
Gruß
Axel

Hallo Axel,

auf deiner Karte sind deine Kontonummer und das Kontührende
Kredit-Institut mit seiner Bankleitzahl gespeichert.
Anhand der BLZ wertet der GAA sowieso aus,ob du für diese Auszahlung
„Massig Talers“ (also Kunde eines anderen Kreditinstitutes)zahlen mußt
oder aber „Dagobert Duck“ (sprich Kunde der eigenen Bank bist)also ganz wenig zahlen mußt…
Das einlesen dieser Daten liegt im Millisekunden-Bereich,also lange bevor du überhaupt anfängst,irgend eine Eingabe zu machen
(wie Kontostand,Geldabhebung oder sonstige Funktionen des GAA).
Daher müßte die Videoaufzeichnung auch wirklich erst ab dem Einlesen der Daten und Überprüfung derselben laufen.
Die heute üblichen Video-Aufzeichnungssysteme können auf einer
Platine im Format eines ATX-Motherboardes bis zu 16 Videocameras
24 Stunden vollständig digital aufzeichen.
Aber selbst der bei den „WINCOR“ Geldautomaten eigentlich tätige PC
(der sich ja im Automaten befindet),kann ja schon auf seiner Festplatte von der 1 installierten Kamera wochenlang aufzeichnen…

mfg

Frank

1 Like

Hallo!

Eine Nachfrage aus Interesse (die deutsche StPO kenne ich ja nicht): Vorausgesetzt es ist unzulässig diesen öffentlichen Platz zu filmen - es würde mir logisch erscheinen, dass ein solches Video, sollte es die Polizei erstellen, nicht vor Gericht verwertet werden dürfte. Wenn dies aber ein Privater tut, dürfte das dann auch nicht vor Gericht verwendet werden?

Also mich interessiert, ob es hier einen Unterschied macht zwischen einem Film der staatlichen Strafverfolgungsorgane und einem Privaten.

Gruß
Tom

Hallo Frank,

auf deiner Karte sind deine Kontonummer und das Kontührende
Kredit-Institut mit seiner Bankleitzahl gespeichert.

Danke.
Was Du hier (überflüssigerweise, vielleicht war meine Rückfrage unpräzise formuliert) erklärt hast, ist, wie der Automat feststellt, woher die Karte kommt. Interessant ist aber, wer sie benutzt. Genau das ist doch der Sinn der Videoüberwachung, die Du für überflüssig hältst, wenn die Karte vom eigenen Institut kommt.

Gruß
Axel

1 Like

Umgekehrt ist es eher realistisch :smile:
Die Polizei darf eher zur Beweissicherung filmen als ein Privatmensch.

mfg
Simon

Hallo!

Mich würde eigentlich nicht interessieren, was eher ist und was nicht, sondern es wäre interessant, wie es in diesem Fall ist.

Außerdem bin ich allgemein nicht dieser Ansicht: für den Bürger gilt immer noch allgemeine Handlungsfreiheit, nicht jedoch für die staatliche Vollziehung. Simplifiziert gesagt heißt das: der Bürger darf tun, was nicht verboten ist, die Vollziehung darf das tun, was erlaubt ist.

Gruß
Tom