Kann mir jemand einen Tipp geben wg Nässeschaden und Kaufvertrag einer Eigentumswohnung ?
Wir haben gerade die Situation, daß wir eine WHG gekauft haben und nun beim Renovieren der Maler bemerkt hat, daß eine Außenwand naß ist .
Rücksprache mit der Hausverwaltung ergab, daß es bereits in der Vergangenheit an dieser Wand bzw der Terasse gegeben hat wg Nässe.
Darüber wurden wir aber nicht informiert.
Was können wir jetzt tun oder wohin können wir uns wenden ?
Sorry, habe keinen Rat außer Anwalt.
Diesen Mangel hätte Ihne aber der Verrkäufer aufzeighen müssen! Der Kaufpreis wäre dann in dem Umfang voraussichtlicher eigener Kosten zu verhandeln gewesen. So haben Sie ein Recht auf nachträgliche Minderung wegen arglistiger Täuschung und können sogar von dem Vertrag zurücktreten, bzw. die Rückabwicklung betreiben. Die Behebung des Schadens als solchem ist die Angelegenheit der WEG. Dazu sollte spätestens in der nächsten Eigemntümerversammlung ein Beschluß gefaßt werden.
Wenn im Kaufvertrag keine Gewährleistung ausgeschlossen wurde, könnte ein Anspruch aus arglistiger Täuschung bestehen. Sie sollten sich einen Anwalt nehmen und den Sachverhalt prüfen lassen.
Gruss Lothar Hauschulz