Hallo,
ich habe an der breitesten Stelle meines Fußes an der Fußsohle am Grundgelenk des kleinen Zehes einen punktuellen Druckschmerz. Damit ging ich zunächst zum Hautarzt. Diagnose: Hornhaut, Therapie: Euboscreme zum Aufweichen. Nach vier Wochen konnte keine Besserung erreicht werden. Darauf versuchte ich selbst zunächst mit Hornhautpflaster von Scholl und anschließend mit Hühneraugenpflaster. Problem: ich kann mich noch so verrenken, die Druckstelle kann ich nicht einsehen. Die Pflaster habe ich blind gesetzt ohne nenneswertem Erfolg. Ein Teil der Hornhat hat sich zwar gelöst.
Danach gönnte ich mir eine Fußpflege. Diagnose: Hornhaut plus Hühnerauge und Nagelpilz und Schädigung gesunder Regionen durch Salcylsäuere. Beides wurde behandelt. Bei einem Großzeh hat der Pilz die Hälfte des Zehes befallen. Empfehlung: Pilzbehandlung mit Medikamenten aus der Apotheke.
Nun die Frage: Ist es nicht Aufgabe des Hautarztes, die Pilzart im Rahmen der GKV zu ermitteln und ein geegnetes Medikament zu verordnen? Er sprach zwar bei der Untersuchung etwas von Pilz, ging aber nicht konkreter darauf ein. Das Hühnerauge hat er auch nicht erkannt - fragwürdig.
Gruß
Otto