Nahrungsmittel in Wohnheimen

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die besagt, daß Nahrungsmittel in Wohnheimen nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn das Mndesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Wenn ja, wo steht diese? - Danke

Moin, Mohikana,

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die besagt, daß Nahrungsmittel
in Wohnheimen nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn das
Mndesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

da wäre zu fragen, ob „das Wohnheim“ für die Lebensmittel verantwortlich ist.

In den Wohnheimen, die ich kenne, habe ich noch niemanden gefunden, der sich bemüßigt fühlte, den Bewohnern in die Kühlschränke zu schauen.

Gruß Ralf

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die besagt, daß Nahrungsmittel
in Wohnheimen nicht mehr verwendet werden dürfen, wenn das
Mndesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist? Wenn ja, wo steht
diese? - Danke

Hallo,
nein, ist mir nicht bekannt, denn der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum besagt ja nicht, dass das Lebensmittel ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Verzehr geeignet ist. Lediglich die Vorschrift hinsichtlich des Verbrauchsdatums, wobei zwar das ("gesetzl.) Verbrauchsdatum für den in den Verkehr bringenden Hersteller gilt, aber generell bei der Lebensmittelüberwachung in Kantinen, Lokalen etc. überprüft und Verstöße mit Bußgeld geahndet werden.
Ob und in welchem Rahmen das fiktive Wohnheim einer stattlichen Überwachung untersteht, ist nicht bekannt.
Wenn die Lebensmittel im „eigenen Kühlschrank“ des Wohnheimbewohners sich befindet, ist hier das Wohnhaus m.E. nicht verantwortlich.

Schönen TAg noch.