Ich habe mir im Onlinehandel ein Vitamin K bestellt.
Leider habe ich bei der Einnahme immer einen ranzig en Geschmack und dieser bleibt auch über den ganzen Tag! Bei der weiteren Einatmen wird mir immer schlecht und ich muss fast würgen!
Ich habe das Produkt reklamiert und bin vom Kaufvertrag zurückgetreten, doch laut AGBs können geöffnete Produkte nicht umgetauscht werden! Ich habe mehrere Mails geschrieben doch leider Beiße ich auf Granit! Was kann ich machen und wie komme ich zu meinem Recht? Im Einzelhandel hätte ich das Produkt sofort umgetauscht bekommen!
Ich bedanke mich im voraus und hoffe mir kann einer helfen?
Verschoben aus dem Brett Gesundes Leben - MOD BelRia
Hallo der letzte Satz ist richtig , deshalb kauft man diese Sachen (Lebensmittel ) auch im Einzelhandel . Nerven kaputt machen und Anwalt nehmen rentiert sich nicht . Ich würde eine Bewertung über diese Firma abgeben die sich gewaschen hat .
viele Grüße noro
Warum? Schon eine Portion Broccoli reicht, um den empfohlenen Tagesbedarf mehr als zu decken.
Würd ich als Händler auch so machen.
Nö. Das hinge von der Kulanz des Einzelhändlers ab. Es sei denn…
… das Produkt wäre mangelhaft, dann bestünde eine Chance. Möglicherweise gibt es Erfahrungsberichte von anderen Käufern, die ähnliche Probleme hatten?
Wenn du dagegen einfach nur einen Bestandteil nicht verträgst, ist das wohl Pech.
Schlimme Firma, völlig unseriös. Man handelt im Rahmen des BGB und hält sich an seine AGB. Nie wieder mache ich Geschäfte mit solch einer zuverlässigen Firma.
Das BGB erlaubt einen Ausschluss unter anderem von Lebensmitteln vom Rücktrittsrecht. Und in den AGB war vorher sicherlich zu lesen, dass genau das der Fall ist. Sich jetzt hinzustellen und … mimimi … darüber zu beschweren, dass sich der Händler an seine Regeln hält ist doch ein wenig albern.
Man könnte das Produkt natürlich an ein Lebensmittel-Institut zur Überprüfung senden. Sollte es verdorben sein oder seine Zutaten nicht den Angaben entsprechen sieht die Situation ganz anders aus. Dann hätte man u.U. einen Fall einen Mangel.
Fakt 1: Dem Fragenden gefällt ein Produkt nicht, das er online erworben hat.
Fakt 2: Gemäß seiner AGB und im Rahmen des BGB erlaubt, nimmt der Händler die Ware nicht wieder zurück.
Also bleibt als mögliche Bewertung nur die des Produktes möglich - es schmeckt/ bekommt dem Kunden nicht. Der Rest stand ja schon vor dem Kauf fest und hätte bei der Bestellung beachtet werden können.
Naja, das ist doch genau das, was ich sage: hier gibt es maximal Grund für eine schlechte Produktbewertung.
Wenn mir mein Mediamarkt um die Ecke eine Computer-Tastaur verkauft, die mir nicht gefällt, ist doch nicht die ganze Mediamarkt-Kette schlecht, sondern nur die Tastatur.
Wenn ich im Rewe die Straße runter mal einen Joghurt kaufe, der echt ekelig ist, dann ist das doch nicht die Schuld vom Rewe, dass mir das Produkt nicht schmeckt. Maximal könnte ich den Hersteller des Joghurts schlecht bewerten, dass er so einen geschmacklosen Quatsch verkauft.
Vielleicht ist genau das aber der Eigengeschmack des Produktes. Warum sollten Nahrungsergänzungsmittel auch immer nach Banane oder Erdbeere schmecken? Es soll ja Leute geben, die fressen zu Staub gemahlene Steine. Das schmeckt sicher auch nur nach Dreck…
Achso, und ich kenne diverse Chips-Sorten, die schmecken ab Werk ranzig. Trotzdem werden sie offenbar gekauft, weil sie sich seit Jahren am Markt halten.