Moin, Z hat ein Problem mit dem Arbeitsamt! Z wurde nach Aussteuerung von der Krankenkasse nach langer Krankheit und Dauer-AU nun arbeitslos / hat sich arbeitslos gemeldet. Ist aber noch in einem ruhenden Angestelltenverhältnis, nun behauptet, das AA, dass Z sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen muß, sonst gibt´s kein Geld! Z sagt und hat erforscht, dass aber die Nahtlosigkeitsregelung / § 125 SGB greift, wenn noch ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht. Für Z logisc, denn sollte Z wieder gesund geschrieben werden, muss er ja zu seinem alten Arbeitgeber zurück, oder!? Außerdem hat Z Erwerbsminderungsrente eingereicht bei dem RVTr!!! Was soll Z nun tun!? Kann jemand bei der Rechtslage behilflich sein!?
Gruß und Dank von „ratlosem“ Z!!!