Nahwärme Leitungsrecht - Lageplan notwendig?

Hallo,

wir haben vor drei Jahren ein Reihenhaus gekauft, dass sich in einem Gebiet befindet in dem noch immer gebaut wird. Der Bauträger hat uns jetzt aufgefordert eine Zustimmung zur Eintragung einer Dienstbarkeit abzugeben, in der Leitungsrechte für unsere Nahwärmeleitungen erteilt werden. Diese verlaufen über alle Grundstücke, also ist das im Prinzip nichts gegen zu sagen. Bisher wurde das anscheinend vergessen.

In dem Entwurf vom Notar ist jetzt nur ganz allgemein formuliert, dass wir dulden, dass die Eigentümer der anderen Grundstücke notwendige Leitungen zur Wärmeversorgung auf unseren Grundstücken verlegen dürfen. Es ist kein Lageplan beigefügt und auch nicht beschrieben wo die Leitungen laufen sollen. Nun möchten wir ungerne, dass kreuz und quer auf unserem Grundstück Leitungen verlegt werden und würden das Recht gerne räumlich beschränken. Eine Nachfrage beim Bauträger würde kurz mit der Begründung abgebügelt, dass es nicht üblich sei einer einfachen Dienstbarkeit umfangreiche Planwerke beizufügen.

Ich vermute, dass die dort entweder keine Lust haben das noch genauer zu beschreiben oder sie selbst nicht mehr wissen wo sie die Leitungen verlegt haben. Ich wäre aber auch mit einem ungefähren Verlauf oder einer Beschränkung auf den Vordergarten zufrieden.

Kann mir jemand einen Rat dazu geben? Ist ein Lageplan bei soetwas wirklich unüblich?

Hallo Claudio,
zunächst einmal wundert es mich, dass der Bauträger euch auffordert. Das Leitungsrecht wird als beschränkt persönliche Dienstbarkeit in das Grzndbuch eingetragen und Eigentümer dieser Dienstbarkeit ist das Unternehmen, dem die Leitung gehört. Die Aufforderung zur Eintragung müsste also von dort kommen. Das wäre für mich das Erste, was ich an deiner Stelle einmal hinterfragen würde.

Wenn ich das richtig verstehe, ist die Leitung schon verlegt. Darüber wird der Eigentümer der Leitung Bestandspläne haben. Diesen Plan kann man an die Eintragung koppeln und somit ist genau klar, dass die Dienstbarkeit nur für diese eine Leitung an der benannten Stelle gilt. Unüblich ist das keinesfalls.

Ich habe beruflich auch viel mit dem Verlegen von elektrischen Leitungen zu tun und diese müssen ebenfalls vor der Verlegung in das Grundbuch eingetragen werden. In diesem Fall, legen wir ungerne einen Plan dabei, da wir dann wirklich genau auf den angegebenen Bereich eingeschränkt sind und wir können auf keine Eventualitäten mehr reagieren… Aber wie gesagt, bei euch liegt die Leitung ja schon.

Lass dir am besten die Kontaktdaten vom Leitungseigentümer geben und fordere die Bearbeiter dort auf der Eintragung einen Bestandplan beizufügen. Dann weißt du auch mit wem du es zu tun hast. In deinem Fall würde ich auf jeden Fall auf die Plananlage bestehen. Das kostet den Leitungsbetreiber lediglich eine Kopie…

Liebe Grüße und ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte!

Hallo,

Danke für die Antwort. Die Frage warum ins Grundbuch eingetragen werden soll, dass die Nachbarn das Recht haben Leitungen zu verlegen habe ich der Baufirma auch gestellt. Ich war auch die Ansicht, dass die Leitungen unserem Energieversorger gehören und habe gefragt ob nicht dieser als Berechtigter eingetragen werden sollte. Unser Versorger hat eine Heizzentrale auf einem Grundstück errichtet, dass allen Anliegern gemeinsam gehört und hat für die nächsten 15 Jahre das alleinige Recht uns mit Wärme zu beliefern. Dannach könnte eine andere Firma die Wärmeversorgung übernehmen. Die Antwort von unserem Bauträger war folgende:


In der Dienstbarkeit ist die Verlegung und die Unterhaltung der Leitungen berücksichtigt. Zur Unterhaltung gehört natürlich das Betreiben und Warten.
Folgerichtig sind die jeweiligen Eigentümer verpflichtet, Unterhaltungsarbeiten zu dulden, die durch den Versorger vorgenommen werden.
Die Nachbarn dürfen damit einem „Dritten“, hier dem Versorger, das Recht einräumen, diese Leistungen zu erbringen.
Die Regelung dem „Dritten“ gegenüber ist entscheidend, damit auch evtl. mögliche Nachfolger des Versorgers, diese Unterhaltungsarbeiten vornehmen können.

Ob dies wirklich Sinn macht kann ich so auch nicht beurteilen…

… da du ja weißt wem die Leitungen gehören, ruf da am Besten direkt an. Meiner Meinung nach ist das was der Bauträger da eintragen lassen will Schwachsinn. Wahrscheinlich haben die normaler Weise nur mit Wegerechten zu tun, denn da würdest du als Eigentümer eines Vordergrundstücks deinem Nachbarn auf einem Hintergrundstück absichern, dass er sein Haus über dein Grundstück erreichen kann. Bei Leitungen ist so etwas Unsinn. Will der Bauträger etwa alle Nachbarn die in der Kette hinter dir liegen eintragen lassen???

Wenn das so geschieht wir hier von dir beschrieben, würde das ja bedeuten, dass das jeweilige Teilstück der kompletten Leitung immer dem Grundstückseigentümer gehört, nur so macht es Sinn und ann wäre das Vorgehen des Bauträgers auch richtig.
Wenn du nun schreibst, dass das BHKW allen zusammen gehört (dann werdet Ihr es ja auch bezahlt haben), stellt sich mir dann auch noch die Frage, warum ihr für Wärme, die Ihr selbst produziert und die direkt in Eure Häuser geleitet wird auch noch bezahlen müsst. Klär das mit dem EVU und ganz wichtig, brech nichts übers Knie. Das Recht ist jetzt seit 2 Jahren (sagtest du glaube ich) nicht eingetragen, da kommt es nun auf ein halbes Jahr früher oder später auch nicht mehr drauf an.

Sicher ist nur, was im Grundbuch erst einmal drinsteht, kriegt man so einfach nicht wieder raus. Da kommen wir dann aber zu einem Thema, in dem ich mich nicht gut auskenne!

LG

… da du ja weißt wem die Leitungen gehören, ruf da am Besten
direkt an. Meiner Meinung nach ist das was der Bauträger da
eintragen lassen will Schwachsinn. Wahrscheinlich haben die
normaler Weise nur mit Wegerechten zu tun, denn da würdest du
als Eigentümer eines Vordergrundstücks deinem Nachbarn auf
einem Hintergrundstück absichern, dass er sein Haus über dein
Grundstück erreichen kann. Bei Leitungen ist so etwas Unsinn.
Will der Bauträger etwa alle Nachbarn die in der Kette hinter
dir liegen eintragen lassen???

Genau das sieht der aktuelle Entwurf vor. Die Urkunde ist etwa 40 Seiten lang und jeder gewährt jedem Rechte darin.

Das BHKW wird im Contracting von einem regionalen Energieversorger betrieben und der hat es auch gebaut. Uns gehört nur das Grunstuck, wem die Leitungen genau gehören ist mir nicht klar, bisher ging ich vom EVO aus und die Antwort unserer Baufirma scheint mir das auch zu bestätigen.

Danke für deine Antworten, ich werde wohl erstmal darauf bestehen den Leitungsverlauf mit einzutragen und evtl. noch mal mit dem EVU sprechen um zu klären ob so eine Grundbucheintragung von ihnen gewünsch wird.