Hallo,
wir haben vor drei Jahren ein Reihenhaus gekauft, dass sich in einem Gebiet befindet in dem noch immer gebaut wird. Der Bauträger hat uns jetzt aufgefordert eine Zustimmung zur Eintragung einer Dienstbarkeit abzugeben, in der Leitungsrechte für unsere Nahwärmeleitungen erteilt werden. Diese verlaufen über alle Grundstücke, also ist das im Prinzip nichts gegen zu sagen. Bisher wurde das anscheinend vergessen.
In dem Entwurf vom Notar ist jetzt nur ganz allgemein formuliert, dass wir dulden, dass die Eigentümer der anderen Grundstücke notwendige Leitungen zur Wärmeversorgung auf unseren Grundstücken verlegen dürfen. Es ist kein Lageplan beigefügt und auch nicht beschrieben wo die Leitungen laufen sollen. Nun möchten wir ungerne, dass kreuz und quer auf unserem Grundstück Leitungen verlegt werden und würden das Recht gerne räumlich beschränken. Eine Nachfrage beim Bauträger würde kurz mit der Begründung abgebügelt, dass es nicht üblich sei einer einfachen Dienstbarkeit umfangreiche Planwerke beizufügen.
Ich vermute, dass die dort entweder keine Lust haben das noch genauer zu beschreiben oder sie selbst nicht mehr wissen wo sie die Leitungen verlegt haben. Ich wäre aber auch mit einem ungefähren Verlauf oder einer Beschränkung auf den Vordergarten zufrieden.
Kann mir jemand einen Rat dazu geben? Ist ein Lageplan bei soetwas wirklich unüblich?