Name am Briefkasten der Großeltern - nur wenn Zweitwohnsitz?

Hallo zusammen, 

gehen wir von dem Fall aus, dass ich ca. alle 2 Monate meine Großeltern für 7-10 Tage am Stück besuche. Manchmal jeden Monat, manchmal für wenigr als 7 Tage. 

Ich würde gerne Post/Pakete zu meinen Großeltern geliefert bekommen. Der Postbote beklagt sich, dass er nur ausliefern kann, wenn mein Name am Briefkasten angebracht ist. 

Kann ich meinen Namen anbringen, ohne dort gemeldet zu sein (Zweitwohnsitz)? 

Ist es verboten, diese Adresse als Kontakt-Adresse anzugeben, wenn ich dort nur für die oben genannte Zeit wohne und nicht dort gemeldet bin? Über Post, die an diese Adresse geht, würde ich von meinen Großeltern ja auch immer zeitnah (am selben Tag) informiert werden. 

Ich hoffe, es ist zu verstehen, was ich meine und wo das eventuelle Problem liegt. 

Herzlichen Dank für jede Hilfe. 

Anna

Hi,

den Postboten interessiert NULL ob jemand der auf einem Briefkasten steht auch da gemeldet ist. Er kann nicht alle 600 Namen auf seiner täglichen Tour erst mit dem Einwohnermeldeamt abgleichen bevor er Briefe einwirft. Ergo ergibt sich folgende Gleichung:

Name auf dem Briefkasten = Brief/Paket wird zugestellt. bzw
Name nicht auf dem Briefkasten = Brief/Paket wird nicht zugestellt.

Gruss
K

Danke für die Antwort. 

Es ging mir aber eigentlich eher darum, ob ich das wirklich tun darf, den Namen an den Briefkasten anbringen, wenn ich dort nicht wohne/gemeldet bin. 

Über Rot gehen nur weil keiner da ist, den es interessiert, macht es ja auch nicht richtiger.

Hallo Anna,

da Du offensichtlich weißt, wann die Post zu erwarten ist und Du die Adresse Deiner Großeltern angibts, genügt ein kleiner Zusatz „c/o“ unter Deinem Namen, schau Dir die Beispiele mal an, Du musst nicht gemeldet sein:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung

Gruß Volker

Hi,

wenn Du es so genau wissen willst, solltest Du die Frage vielleicht nochmal im Rechtsbrett stellen.

Ganz elegant kann man es natürlich lösen wenn man als Adresse folgendes angibt:

Anna Meier
c/o Grosseltern Schulze
Hauptstrassse 1
12345 Stadt

So muss kein Schild auf den Briefkasten geklebt werden und niemand kann sich darüber wundern. https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung#Verwe…

Gruss
K

1 Like

Hallo,
darf ich fragen, warum du dort keinen Zweitwohnsitz anmelden willst? Alle zwei Monate mehrere Tage ist genau das, was mit Zweitwohnsitz gemeint ist.
Oder geht es um Steuerminderung?

Gruß
HaWeThie

Hi,

also wenn Klaus in Kiel studiert und Anja in Augsburg und sie sich jeden Monat für ein verlängertes Wochenende besuchen (mal kommt Anja nach Kiel, mal Klaus nach Augsburg) müssen sie jeweils einen Zweitwohnsitz beim anderen anmelden?

Du hast sicher eine Quelle dafür.

Gruss
K

Auch wenn man sich für die paar Tage seine Post überhaupt nicht an eine andere Anschrfit senden lassen sollte, die spätestens am vorletzte Tag seines Besichs verschickt eh zurückgesand oder dort gelagert werden müsste: Am einfachsten adressiert man das: An [Name Großeltern] z. Hd. v. [eigener Name] in der Zusatzzeile und der Zusteller wie Absender ist zufrieden.

G imager

ganz einfach: ja
Hallo,

Kann ich meinen Namen anbringen, ohne dort gemeldet zu sein
(Zweitwohnsitz)?

Ja. du kannst alles Mögliche auf der Briefkastenklappe anpappen - auch den Namen deiner Katze

Ist es verboten, diese Adresse als Kontakt-Adresse anzugeben,
wenn ich dort nur für die oben genannte Zeit wohne und nicht
dort gemeldet bin?

Nicht verboten!

Gruß
Otto

darf ich fragen, warum du dort keinen Zweitwohnsitz anmelden
willst? Alle zwei Monate mehrere Tage ist genau das, was mit
Zweitwohnsitz gemeint ist.

Ganz sicher begründet ein regelmäßiges Besuchen der Großeltern oder auch regelmäßiges Übernachten beim Lebenspartner keinen Zweitwohnsitz.

Abgesehen davon, dass die Definition, je nach Bundesland, nicht einheitlich ist, ist immer die Frage, ob eine tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung besteht, ausschlaggebend. Das dürfte hier wohl weniger der Fall sein.

jaja - wie das so ist mit den Äpfeln und den Birnen…
ein Wochenende alle zwei Monate 7-10 Tage

jemand der alle zwei Monate für ein bis anderthalb Wochen irgendwo fest „wohnt“, so dass er sogar dort regelmäßig Post erwartet… was soll das anders sein, als ein zweiter Wohnsitz - bei welcher Zeitdauer fängt der für dich an?

Aber tröste dich: eine feste Definition „Zweitwohnung“ oder so habe ich nicht gefunden.
Und ob die „Wohnung“ nun eine abgeschlossene Wohnung oder nur ein Zimmer ist, ist ME auch unerheblich, sonst hätten viele Studenten in WGs nicht so Probleme mit den Behörden.