Ist man verpflichtet, sich beim Einwohnermeldeamt zu melden, wenn man seinen Namen unter die Klingel setzt?
Gesetz dem Fall, man möchte in der Wohnung des Lebensgefährten unter eigenem Namen auf dem Postweg erreichbar sein und bringt deswegen seinen Namen unter dessen Klingelschild an - zieht das die Verpflichtung nach sich, sich bei dem Einwohnermeldeamt mit der Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden?
(Dass solche Fälle grundsätzlich mit Vermietern abgesprochen werden müssen, ist klar!)
(Dass solche Fälle grundsätzlich mit Vermietern abgesprochen werden müssen, ist klar!)
Doch nur, wenn man in der Wohnung auch wohnt. Wenn nur das Namensschild an der Tür oder am Briefkasten prangt, braucht das den Vermieter nicht zu jucken.
Ein Namensschild sagt ja noch lange nichts darüber aus,was sich dahinter verbirgt.Die Klingel (Postkasten) kann ja genausogut für ein Büro eines Freiberuflers stehen,das sich dort befindet.
Erst wenn sich eine Person dort dauerhaft aufhält entsteht eine Meldepflicht.