wie lange darf die ehemalige Firma, für die man gearbeitet hat, den Namen des Ex-Mitarbeiters auf der Internetseite unter ‚Kontakte‘ erwähnen? Welches Recht hat man, seinen Namen entfernen zu lassen? Was kann man tun, wenn sich die Firma weigert, weil sie dies von einer Webdesign-Firma nur kostenpflichtig erledigen lassen kann?
Moin Moin,
natürlich muss Dein Ex-Arbeitgeber deinen Namen von der Webseite nehmen, wenn du das wünscht. Und es kann Dir egal sein ob er dafür Geld in die Hand nehmen muss um den Webdesigner zu bezahlen.
Du könntest in Schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen dazu auffordern. Falls dein Name dann immer noch auftaucht würde ich einen Anwalt zur Hilfe einsetzen.
wie lange darf die ehemalige Firma, für die man gearbeitet
hat, den Namen des Ex-Mitarbeiters auf der Internetseite unter
‚Kontakte‘ erwähnen?
Ich kenne leider keine Vorschrift oder Rdchtsprechung dahingehend. Was mich nur wundert ist, wieso eine Firma das überhaupt tun sollte…
Welches Recht hat man, seinen Namen
entfernen zu lassen?
Das Recht auf Datenlöschung von der Webseite besteht schon aufgrund der Persönlichkeitsrechte; im Übrigen muss mana uch die Zustimmung dazu geben, wenn man noch Mitarbeiter ist.
Was kann man tun, wenn sich die Firma
weigert, weil sie dies von einer Webdesign-Firma nur
kostenpflichtig erledigen lassen kann?
Die Kostenpflicht ist nicht durch dich verursacht, daher würde ich folgenden Weg wähöen:
Freundlicher Brief an die Geschäftsleitung mit der Bitte um Löschung des Namens von der Webseite mit Fristsetzung (14 Tage sollten als Frist ausreichen)
sofern das nicht hilft, wirst du einen Anwalt beauftragen müssen und notfalls den Klageweg beschreiten müssen.
LG
Stefan
der gesunde menschenverstand sagt, dass die ex-firma überhaupt kei recht hat jemanden der nicht mehr bei ihr arbeitet als kontakt zu listen. sobald in der frage aber das wort „recht“ auftaucht, sollte man weder den gesunden menschenverstand, noch mitglieder einer online-community befragen, sondern einen anwalt.
Danke für die kluge Antwort. Mein gesunder Menschenverstand fragt sich gerade, weshalb es in diesem Forum die Rubrik ‚Recht‘ gibt und weshalb Du darin als Experte registriert bist…
gute frage, die ich wiederum nicht bearbeiten kann. ich habe „recht“ weder als interessensgebiet, noch als stichwort oder sonstwas registriert (wohl aber „internet“ und „sachen machen“).
Danke für die kluge Antwort. Mein gesunder Menschenverstand
fragt sich gerade, weshalb es in diesem Forum die Rubrik
‚Recht‘ gibt und weshalb Du darin als Experte registriert
bist…
die Rechtslage sollte klar sein. Da hilft im Zweifelsfall nur ein Anwalt. Prüfe vorher beim Amtsgericht, ob Du in Deiner jetzigen Situation Anspruch auf Beratungshilfe hast.
Ich denke, dass das unter das allgemeine Datenschutzgesetz fällt und damit hast Du immer das Recht aud Löschung.
t gesetz:Liebe/-r Experte/-in,
wie lange darf die ehemalige Firma, für die man gearbeitet
hat, den Namen des Ex-Mitarbeiters auf der Internetseite unter
‚Kontakte‘ erwähnen? Welches Recht hat man, seinen Namen
entfernen zu lassen? Was kann man tun, wenn sich die Firma
weigert, weil sie dies von einer Webdesign-Firma nur
kostenpflichtig erledigen lassen kann?
Hier greift das Recht am eigenen Namen (u.a. § 12 BGB) als auch das Datenschutzrecht (§ 34 BDSG) verletzt. Letzteres verlangt, dass Daten unverzüglich zu löschen sind, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Wenn ein_e Beschäftigte-r das Unternehmen verlassen hat, dann ist dieser Name auf der Kontaktseite nicht mehr erforderlich, also zu löschen. Wenn die Firma nicht einsichtig ist, dann empfiehlt es sich, an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Auch wäre eine Klage auf Löschung möglich.