Name der Firma angeben?

Hallo zusammen,

muss ich bei einer ganz normalen Gewebeanmeldung nicht meinen gewünschten Firmennamen mit angeben? Da gibt es nichts zum eintragen in diesem Formular.

Kann ich mich da einfach nach außen mit einem Namen präsentieren?
Natürlich mit berücksichtigung von Markenschutzrechtlichen Punkten.

Dank und Gruß
andY

Hi Andy,

die Gewerbeanmeldung hat mit der Firma nur bedingt etwas zu tun. Sie lautet auf Dich persönlich d.h. Du gibst der Stadt Bescheid dass Du ein Gewerbe anmeldest. In welcher Form das geschieht, ob als Einzelfirma oder als Kapitalgesellschaft und mit welchem Firmennamen, das interessiert bei der Anmeldung niemanden.

bye
Rolf

Oh, das is ja interessant! Danke!

Dann die Folgefrage da raus:-] Darf ich dann schon mit einer Gewerbeanmeldung den Betrieb aufnehmen oder muss ich dann noch weiter was tun?

Gruß
andY

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Hi Andy,

grundsätzlich kannst Du den Betrieb aufnehmen, abhängig davon was Du machen möchtest. Also solltest Du Dir schon vorher überlegen welche Gesellschaftsform Du benötigst und wie Du nach außen auftreten willst (Firmenname). Ab der Gewerbeanmeldung darfst Du aber grundsätzlich tätig sein d.h. ab diesem Moment kannst Du Aufträge annehmen und abwickeln, Geld für Betriebsmittel von der Steuer absetzen und Du darfst natürlich auch Steuern zahlen, wenn Du Geld verdient hast.

Natürlich ist es von der Art Deines Geschäftes abhängig ob Du noch weitere Nachweise, Qualifikationen u.s.w. brauchst.

bye
Rolf

Das ist meines Erachtens nicht ganz richtig. Einen Firmennamen darf nur führen, wer ins Handelsregister eingetragen ist. In diesem Fall ist der Firmenname auch in der Gewerbeanmeldung anzugeben. Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, darf nur unter seinem vollen Namen (und evtl. einem Branchenzusatz) nach Außen auftreten, z. B. Susi Sorglos Spielwaren.

Gruß

Sebastian

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Hallo Sebastian,

Das ist meines Erachtens nicht ganz richtig. Einen Firmennamen
darf nur führen, wer ins Handelsregister eingetragen ist.

Du hast recht. Er kann als Minderkaufmann tätig werden, also „Hans Meier, Import“. Wenn er eine Firma „Hans Meier Spedition“ gründen will dann braucht er einen HR-Eintrag.

In
diesem Fall ist der Firmenname auch in der Gewerbeanmeldung
anzugeben. Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, darf
nur unter seinem vollen Namen (und evtl. einem Branchenzusatz)
nach Außen auftreten, z. B. Susi Sorglos Spielwaren.

Yepp, wieder richtig. Wobei ich mir sicher bin dass ich bei meinem Gewerbeschein keinen Firmennamen angegeben habe. Ich habe zwar „Reisebüro“ als Zweck angegeben - da ich aber noch nicht wusste ob ich eine e.K. oder GmbH mache konnte ich das noch gar nicht angeben. Wollte auch später keiner mehr wissen.

bye
Rolf