Name der kleinunternehmer

Hallo
Ich habe als gewerbelich angemeldet und gewerbeschein gekriegt
bei anmeldung habe ich keine firmenname gegeben nur mein name
kann ich jetzt eine name ( z.B kurz form mein name ) als firmename nennen ? wenn ich in internet verkaufe ( i.e. in AGB schreiben )

oder muss ich nur mein name nennen ?

Mfg
kmm

Noch eine frage ,
mein steurberater in geweinn verlust rechnung hat 35 euro * 12 monat geschrieben für steuerberator kosten . ist das nicht irgendwie teuer ???

Servus,

das ist sehr billig; je nachdem, was genau die Leistung ist, liegt dieser Betrag unterhalb der Mindestgebühr. Ich habe daher das Gefühl, dass das kein Steuerberater ist. Vor allem auch, weil er Sachen in die Überschussrechnung schreibt, die nicht bezahlt worden sind.

Vorsicht mit Billigheimern!

Schöne Grüße

MM

eigentlisch ich möchte was versuchen mit selbständigkeit und möchte unsere familien versicherung erhalten , des wegen wollte ich nicht mehr als 250 euro ( monatlich ) verdienen.
für solche kleine summe muss mann 35 monatlich zahlen ???

mein partner hat als arbeitnehmer hat jedes jahr mit HILO sein
lohsteuerklärung gemacht, er zahlt circa 112 euro einmal i.e. eine steuererklärung.

aber warum ist für selbstädigkeit teuerer als ein arbeitnehmer steuererklärung ??

von HILO haben wir unsere steuerklrung gemacht
gibst was bessere steuerberater ??

Sevus,

HILO ist ein Lohnsteuerhilfeverein. Wenn ein Steuerpflichtiger Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb hat, darf ein Lohnsteuerhilfeverein nichts für ihn machen.

Die Arbeit für Selbständige und Gewerbetreibende ist deswegen teurer, weil das viel mehr Arbeit ist.

Die Steuererklärung für einen Arbeitnehmer kann in einer halben Stunde oder einer Stunde fix und fertig sein, wenn nicht ganz besondere Einzelheiten dran hängen. Die Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Überschussrechnung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung usw. kann man auch für ein sehr kleines Unternehmen unmöglich in dieser Zeit machen.

Außerdem ist der Rahmen (Minimum - Maximum) für die Gebühren von Steuerberatern in Deutschland gesetzlich geregelt, weniger als die Mindestgebühr darf man nicht berechnen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

firmename nennen ? wenn ich in internet verkaufe ( i.e. in AGB
schreiben )

Du kannst deinen Onlineshop nennen wie du moechtest* aber im Impressum und auf den Rechnungen gehoert dein Name.

BTW: dein Steuerberater arbeitet sehr, sehr guenstig! 35 Euro duerfte der Satz fuer eine halbe Stunde sein!

Ciao! Bjoern

*Namen, die mit Rechten belegt sind sind natuerlich ausgeschlossen. Also nicht gleich Microsoft nennen =:wink:

@kmm_1977

Guten Tag.

Die Firmierung (Der Name mit dem das Unternehmen auftritt) muss bei
Einzelunternehmen immer den Namen des Inhabers beinhalten. Möglich wäre z.B.:

Preisknaller-Onlineshop
Inh. Hans Müller
Müllerweg
55555 Müllerhausen

Sie sollten aber unbedingt vermeiden mit dem Namen Rechte anderer Unternehmen zu verletzen. Also keine Markennamen, Namen von bekannten Unternehmen usw. verwenden.

M.f.G

Expertier

Hallo,

guck mal http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse

Es geht ab diesem Jahr 360 Euro monatlich/Jahresschnitt an Gewinn.

Und das bisschen Buchführung kann man doch wohl selber machen? Erklären lassen und selber machen.

Ich empfinde 35 Euro als preiswert, wenn ich bedenke, was ich an Zeit da rein setze (auch Kleingewerbe).

Viel Erfolg dabei
Orchidee

Servus,

erklärst Du bitte, was Du mit diesen dunklen Worten:

Es geht ab diesem Jahr 360 Euro monatlich/Jahresschnitt an
Gewinn.

genau meinst?

Ich empfinde 35 Euro als preiswert, wenn ich bedenke, was ich
an Zeit da rein setze (auch Kleingewerbe).

Falls Du den Thread gelesen hast, hast Du gesehen, dass es sich um eine verbotene Leistung von einem Lohnsteuerhilfeverein handelt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn man ein Gewerbe betreiben will, dann muss man die Buchführung selber machen oder einen Steuerberater beauftragen. Ich hatte es so verstanden, als wenn es ein Steuerberater wäre und das wäre preiswert.

Und wenn man mit einem Gewerbeschein weiterhin familienversichert bleiben möchte, dann gelten die Summen, die ich genannt habe.

Um mehr geht es nicht.

Viele Grüße
Orchidee

Nennung Inhaber nicht mehr zwingend
Hi !

Seit März/April 2009 gibt es den § 15b Gewerbeordnung, welcher die Nennung des Inhabers vorgeschrieben hat, nicht mehr.

Und den Namen eines Einzelunternehmens hier als „Firma“ zu bezeichnen, wenn aus der Fragestellung klar ersíchtlich ist, dass es hier nicht um einen eingetragen Kaufmann gehen soll, ist in meinen Augen für einen Experten zumindes grob fahrlässig. Es wird nämlich unterstellt, dass hier das HGB Anwendung finden würde, obwohl dies nicht der Fall ist.

BARUL76

.

Die Änderung zur Gewerbeordnung ist mir bekannt. Der Begriff
Firmierung ist tatsächlich unglücklich gewählt. Allerdings
ist es weiterhin anzuraten den Vor- u. Nachnamen anzugeben.
In Bezug auf die gesetzl. Regelungen zu Rechnungen und das
Wettbewerbsrecht ist dies unverändert notwendig. Außerdem
tritt voraussichtlich Ende diesen Jahres bezgl. der
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen eine Änderung in der
EU-Dienstlesitungsrichtlinie in Kraft. Ich möchte den
Fragesteller daher nicht in eine Art rechtliche Falle locken.

lg Expertier