Name der Selbständiger bei Notar und weiter zu IHK ?

ich bin Selbständiger, war bei Gewerbersamt. Als einzige Inhaber ist meine Name beim Gewerbersamt registriert. Der Gewerbersamt hat die andere von mir genannte Name: Sofware xxx (Name der Firma) nicht akzeptiert und sagt, dass ich bei Notar mit den Name „Sofware xxx“ tun, für weitere in IHK zu regiestrieren.

Soll ich es bei Notar machen ? Wie teurer ist das Gebühr bei Notar und Wie teurer ist das Gebühr bei IHK ?

Danke für Ihre Hilfe.

V. T.

Kaufmannseigenschaft
Servus,

wenn Du eine Firma ins Handelsregister eintragen lässt, bist Du Kaufmann mit allen Konsequenzen. Wenn Du mit dem Begriff „Kaufmann“ nicht so viel anfangen kannst, solltest Du das unbedingt bleiben lassen - das kann dann bloß ins Auge gehen.

Als Einzelunternehmer kannst Du ohne weiteres auch ohne eingetragene Firma tätig sein. Du darfst dann auch unter irgendeinem Fantasienamen auftreten, solange Dein realer Name dabei steht - das ist halt der Unterschied: Bloß Firmenname ohne realen Namen geht bloß als e.K.

Beispiel: „Ratzfatz PC-Frischdienst Abdeslam El Mnoumi“ geht auch ohne Eintragung ins Handelsregister. „Ratzfatz PC-Frischdienst“ geht bloß mit Eintragung ins Handelsregister.

Nochmal: Die Eintragung als e.K. hat eine Menge anderer Folgen außer ein bissel Notargebühren und Gerichtskosten. Sowas macht man nicht mal eben so.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Wenn man einen Firmennamen für sich sichern möchte, damit niemand anderes ihn führen kann, ist eine Handelsregistereintragung erforderlich. Da hierzu unbedingt eine vorherige juristische Aufklärung anzuraten ist (vieles kann man bekanntlich falsch machen !! Mit fatalen Folgen für die Zukunft !!!) sollte mindestens die Inanspruchnahme eines erfahrenen Notars und des Dienstes der IHK oder Handwerkskammer erfolgen. Dadurch wird sich einiges von selbst erledigen, und bleibt einem vieles erspart, oder es ergeben sich bessere Chancen.