Name des Leistungsempfängers auf der Rechnung

Hallo,

ist ein Einzelgewerbetreibender (nicht eingetrager Kaufmann) verpflichtet, den Namen seiner Kunden auf den Einnahmenbelegen nach einem Barverkauf zu vermerken, wenn der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Grüße

Sascha

Die Kunden sind Privatpersonen!