Name einer GbR ohne Handelsregistereintrag

Hallo!

Ein Freund und ich haben zusammen eine GbR gegründet. Unser Gebiet umfasst das Webdesign und was damit so zusammenhängt. Bisher dachte ich, dass man als GbR ohne Handelsregistereintrag nur mit beiden Vor- und Zunamen auftreten darf. Unsere Verbandsgemeinde wies mich jedoch darauf hin, dass wir auch einen Pseudonamen wählen können, zu dem wir aber immernoch im Schriftverkehr unsere Vor- und Zunamen hinzufügen müssen.

Leider gab es jetzt mit dem von uns gewählten Pseudonamen ein paar kleine Probleme und wir werden uns wohl was anderes suchen müssen.

Wie genau sind die Richtlinien für den Namen einer GbR?
Wenn ich keinen Pseudonamen wähle, muss es dann heißen:

Hans Müller und Peter Schneider, Webdesign

?

Danke für die Hilfe schonmal im Voraus

Servus,

Unsere Verbandsgemeinde wies mich jedoch
darauf hin, dass wir auch einen Pseudonamen wählen können, zu
dem wir aber immernoch im Schriftverkehr unsere Vor- und
Zunamen hinzufügen müssen.

Dies ist korrekt.

Wie genau sind die Richtlinien für den Namen einer GbR?

Die obige Auskunft ist schon richtig. Auf deinen Geschäftspapieren kannst du unter einen selbst gewählten Firmennamen auftreten. Darüber hinaus müssen in der Adresszeile jedoch immer noch die vollen Namen der Gesellschafter auftauchen.

Ob das GbR drin vorkommen muss, habe ich einmal mit einem Notar diskutiert. Er meinte Nein, da der fehlende Muss-Zusatz (z.B. GmbH) fehlte und man sinngemäß automatisch auf eine Personengesellschaft schließen kann. Meine Hand würde ich hier allerdings nicht ins Feuer legen, obwohl es logisch erscheint.

Wenn ich keinen Pseudonamen wähle, muss es dann heißen:
„Hans Müller und Peter Schneider, Webdesign“

Müller und Schneider GbR reicht minimal aus.

Grüße
Falke

Kleine Info-Ergänzung
Hi Florian,

eine korrekte Antwort von Falke hast Du schon, daher nur zur Info:

Bisher dachte ich, dass man als GbR ohne Handelsregistereintrag

Eine GbR ist immer ohne Handelsregistereintrag. Wird eine Gesellschaft eingetragen, ist sie eine OHG (offene Handelsgesellschaft).

Gruß
Oskar van der Kaalstraat

Müller und Schneider GbR reicht minimal aus.

Auf Geschäftsbriefen müssen nach nach Auskunft der Stadt bei der Gewerbeanmeldung die Vor- und Zunamen aller Beteiligten ausgeschrieben sein.

Also nicht Müller und Schneider oder H.Müller und W.Scheider, sondern Hans Müller und Waldemar Schneider…

Ralph