Name einer GbR

Hallo,
es gibt zwar schon einiges in w-w-w und Google, aber alle Fragen haben sich mir leider noch nicht geklärt. Deshalb hier eine kleine Fragerunde =)

Eine GbR hat sich beim Gewerbeamt angemeldet. Auf den Gewerbescheinen steht jetzt oben als Bezeichnung (Punkt 1): „Müller, Mustermann GbR“

Wie kann die GbR jetzt nach außen auftreten?

Ist es möglich:

  1. Auf den Briefbögen (einschl. Rechnungen) oben einfach die Phantasiebezeichnung „Vogelsberg IT-Service“ stehen zu haben und unten im Fußbereich dann „Max Müller & Peter Mustermann GbR, Anschrift, …“?

  2. Auf der Internetseite nur „Vogelsberg IT-Service“ stehen zu haben, im Impressum dann wieder die komplette Bezeichnung „Max Müller & Peter Mustermann GbR, Anschrift, …“?

  3. Wie schaut das aus, wenn jemand anders Rechnungen auf die GbR ausstellt? Man meldet sich z.B. bei einem Großhändler an. Darf die GbR sich dort mit „Vogelsberg IT-Service“ anmelden, muss sie sich mit „Max Müller & Peter Mustermann GbR“ anmelden oder als „Vogelsberg IT-Service GbR“? Hat ja letztendlich auch etwas damit zu tun, wie es auf der Rechnung steht…

Ist es generell sinnvoller nicht als „Vogelsberg IT-Service“ sondern als „Vogelsberg IT-Service GbR“ aufzutreten?

Vielen Dank für eure Antworten!

P.S.: Alle Namen sind frei erfunden. Ich bitte etwaige Verwechslungen mit real existierenden Unternehmen zu entschuldigen.

Sorry, noch etwas vergessen:

Wie muss die GbR gegenüber einer Bank auftreten?

  1. „Vogelsberg IT-Service“
  2. „Vogelsberg IT-Service GbR“
  3. „Vogelsberg IT-Service, Max Müller & Peter Mustermann GbR“
  4. „Max Müller & Peter Mustermann GbR“
  5. …oder etwa ganz anders?

Vielen Dank!

Hallo,

zu diesem Punkt kann ich etwas beitragen.

Geht man nach dem BGB, ist eine GbR níchts rechtsfähig. Wenn ein Konto gewünscht wird, kann das nur als Gemeinschaftskonto der Beteiligten erfüllt sein.

Es gibt allerdings ein BGH-Urteil aus 2004, das auch GbR’s eine Rechtsfähigkeit zuerkennt. Die Banken haben entsprechende Kontoeröffnungsformulare, man sollte den Gesellschaftsvertrag dabeihaben. Das Konto läuft dann auf den Namen der GbR. Wenn eine Bank aber nicht will, kann sie theoretisch auf die nach dem Gesetz fehlende Rechtsfähigkeit verweisen und die Eröffnung als GbR-Konto ablehnen, es bleibt dann nur das Gemeinschaftskonto.

Im Gesellschaftsrecht bin ich ansonsten ziemlich „blond“, meine aber zu wissen, dass man eine Phantasiebezeichnung („Vogelsberg IT Service“) nur dann offiziell z.B. auf Rechnungen führen kann, wenn man damit im Handelsregister eingetragen ist. Der Inhaber kann aber m.E. auch eine Personenmehrheit (GbR) sein, beide haften sowieso mit ihrem Privatvermögen. Dieser Absatz „ohne Gewähr“.

Gruss Hans-Jürgen
***

Na na! :wink:

Geht man nach dem BGB, ist eine GbR níchts rechtsfähig.

Ob eine GbR (teil-)rechtsfähig ist, war ja gerade vor dem BGH-Urteil gerade umstritten. Einfach zu sagen, sie sei es nicht, ist da ein bisschen zu kurz gegriffen.

Insbesondere kann man nicht damit argumentieren, dass das BGB die Rechtsfähigkeit nicht vorsehe. Es gilt nämlich der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung, und etwa in § 11 II InsO findet man sehr wohl ein Argument für die Rechtsfähigkeit:

http://dejure.org/gesetze/InsO/11.html

Das nur so als theoretisches Geplänkel :wink:

Levay

ich hab nur das wiedergegeben…
…was mir ein Jurist dazu mal gesagt hat. Vielleicht hat er mir die „vereinfachte Version“ erzählt oder ich habs mir falsch gemerkt.

Vielen Dank für die Richtigstellung

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo und vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe so eben bei der IHK die Information gefunden, dass auch eine GbR das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung hat, sofern diese nicht firmenähnlich ist.

Sofern dürfte es doch keine Probleme geben wenn die GbR auf die Rechnungen schreibt „Vogelsberg IT-Service“ und unten dann „Max Müller & Peter Mustermann GbR“ - oder doch?

Die Frage ist nur: Muss die GbR direkt unter dem Vogelsberg IT-Service stehen oder reicht es auch in der Fußzeile des Briefkopfes bzw. der Rechnung?