Hallo,
da gab es doch diese Schauspielerin Margarita Broich, die für ihre Tatortkommissarin den Namen Selma Jacobi nutzen wollte. S. Jacobi war eine verfolgte Jüdin, der Name ist auf einem „Stolperstein“ verewigt.
Mal abgesehen davon, das die Idee recht geschmacklos ist: Ist das denn erlaubt, oder gibt es Namensrechte, z.B. der Angehörigen?
Dürfte ich jetzt einfach den Namen einer verstorbenen Person, z.B. Konrad Adenauer, nutzen für eine Fernsehfigur ? Spielt es eine Rolle, ob die Person prominent war?
Fragt Bixie
ich kenne jetzt Selma Jacobi nicht. Dürfte auch schwer sein, einen typisch jüdischen Namen zu finden, den kein verfolgter Jude getragen hat. Und dann stellt sich für mich die Frage, ob man jüdische Namen an sich derart diskriminieren sollte oder darf.
Dürfte ich jetzt einfach den Namen einer verstorbenen Person, z.B. Konrad Adenauer, nutzen für eine Fernsehfigur
ja, das dürftest Du. solange Du nicht den Anschein erweckst, als solle der Politiker gleichen Namens gezeigt werden. Eher umgekehrt: Auch wenn Du den Protagonisten Herman Josef Lorenz nennst, und eindeutig Adenauer meinst und diffamierst, könnte dieser z.B. erfolgreich eine Veröffentlichung unterbinden.
Mal abgesehen davon, das die Idee recht geschmacklos ist:
Was ist daran bitte geschmacklos? Namen kommen nun einmal des öfteren vor. Außerdem gab es den Kommissar Ludwig Lenz … Ich kenne einen verstorbenen Ludwig Lenz. Ist das auch geschmacklos?
die Menge der Vornamen und Nachnamen bzw. derer Kombination ist begrenzt.
Ich will nicht wissen wie viele Karl Müller’s es gibt/gegeben hat. Darunter bestimmt auch welche die positiv oder negativ irgend etwas dolles gemacht haben.
Rein rechtlich gibt es da keine Einschränkungen sofern man nicht versucht Bezug auf eine andere Person zu nehmen die diesen Namen trug.
Was Deine persönliche Moral angeht: Das möchte ich nicht kommentieren, da da jeder seinen eigenen Senf zu hat und es juristisch irrelevant ist.
Zugegebener Maßen gibt es Namenskombinationen, die historisch vorbelastet sind.
Als negativ Beispiel wäre ich arg überrascht wenn mir heute ein kleiner Junge mit dem Namen „Adolf Hitler“ über den weg laufen würde.
Als positiv Beispiel wäre ich aber auch überrascht wenn ich einen „Conrad Adenauer“ treffen würde.
Was den von Dir genannten Namen „Selma Jacobi“ angeht so habe ich persönlich ihn noch nie zuvor gehört und sofern da kein Fass aufgemacht wird, werden das viele noch nicht einmal bemerken.
Dürfte ich jetzt einfach den Namen einer verstorbenen Person,
z.B. Konrad Adenauer, nutzen für eine Fernsehfigur?
Die Nachnamen Müller, Meyer Schulze sind in Deutschland nicht gerade selten. Die Anzahl der möglichen Vornamen ist auch nicht unendlich.
Es gibt tausende Menschen in Deutschland, die exakt die gleichen Namen tragen. (*)
Nach den Gesetzen der Biologie stirbt davon auch immer mal wieder jemand.
MfG Frank
* Was diese Werbeaussage zur DE-Mail zum Witz macht.
„Durch eindeutige Identifikation und Ihre eigene unverwechselbare De-Mail Adresse haben Sie zudem Rechtssicherheit.“
PS: Es gibt sogar tausende Menschen in Deutschland, die den gleichen Namen und das gleiche Gebutsdatum haben.
PPS: Welcher „Konrad Adenauer“ ist denn eigentlich gemeint? Der Conrad Hermann Joseph Adenauer, der Bundespräsident war?
Was den von Dir genannten Namen „Selma Jacobi“ angeht so habe ich persönlich ihn noch nie zuvor gehört und sofern da kein Fass aufgemacht wird, werden das viele noch nicht einmal bemerken.
Anscheinend wurde ein Fass aufgemacht, so dass dieser Name - entgegen dem ausdrücklichen Wunsch ihrer Nachkommen - nicht für die Fernsehserie verwendet wird.
* Was diese Werbeaussage zur DE-Mail zum Witz macht.
„Durch eindeutige Identifikation und Ihre eigene unverwechselbare De-Mail Adresse haben Sie zudem
Rechtssicherheit.“
Wo steht da, dass der Local Part der DE-Mail Adresse NUR aus dem eigenen Namen besteht?
ich bin überrascht, wie emotional die Antworten auf diese doch recht trockene Rechtsfrage ausfallen…
Für die inhaltlichen Hinweise vielen Dank.
sagt Bixie