Herr Max Mustermann will eine Community in’s Internet stellen, in deren Domainnamen der Name eines Bundeslandes enthalten ist, z.B. wir-lieben-rheinland-pfalz.de.
Herr Mustermann wohnt nicht in diesem Bundesland und betreibt in einem anderen Bundesland ein Gewerbe.
Darf Herr Mustermann die Adresse verwenden?
z.B. wir-lieben-rheinland-pfalz.de.
Herr Mustermann wohnt nicht in diesem Bundesland und betreibt
in einem anderen Bundesland ein Gewerbe.
Darf Herr Mustermann die Adresse verwenden?
Die bloße Verwendung eines Bundeslandnamens ist exklusiv an den Wohnort verknüpft, egal ob dies in Form eines Domainnamens oder in einer Frage in einem Onlineforum geschieht.
Die bloße Verwendung eines Bundeslandnamens ist exklusiv an
den Wohnort verknüpft, egal ob dies in Form eines Domainnamens
oder in einer Frage in einem Onlineforum geschieht.
§110 StGB
„(1) Wer den Namen eines Bundeslandes benutzt, ohne in diesem seinen Wohnsitz zu haben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wenn Du mal die ganze (imho interessante) Seite liest, solltest (leider weiter oben, der Link war nicht hundertprozentig korrekt) das Kapitel „Wenn es sich gar nicht um Ihren eigenen Namen handelt“ finden. Dort steht, was passiert, wenn man einen Städtenamen o.ä. verwendet: „Sie können im schlimmsten Fall dazu verpflichtet werden, die Domain zu löschen.“
Wenn das der schlimmste Fall ist (und ich gehe davon aus dass diese Aussage stimmt - achte mal auf den Herausgeber der Seite), ist es wohl erlaubt, den Namen zu verwenden. Oder siehst Du das anders?
Es handelt sich aber nicht um einen Personennamen, sondern um
den Namen einer Stadt.
Warum tust Du nicht einfach das, was ich Dir gesagt habe: folge dem link und lies die ganze Seite. Oder lies wenigstens das, was ich geschrieben habe. Versuch es zu verstehen. Ist doch nicht so schwer.
Schade, dass du kein Anwalt bist. Die könntest du abmahnen
ohne Ende…
So, nun noch einmal für Begriffsstutzige (ist es das Diskussionsniveau, was du angestrebt hast?):
Städtenamen als Namensbestandteile sind erlaubt. Um beurteilen zu können, worum es geht, muss man genauer lesen! Da spielt dann eine Rolle, ob man weiß, was Toplevel- Secondlevel- oder Thirdleveldomain ist.