Name eines Bundeslandes in Domainnamen

Folgender Fall:

Herr Max Mustermann will eine Community in’s Internet stellen, in deren Domainnamen der Name eines Bundeslandes enthalten ist, z.B. wir-lieben-rheinland-pfalz.de.
Herr Mustermann wohnt nicht in diesem Bundesland und betreibt in einem anderen Bundesland ein Gewerbe.
Darf Herr Mustermann die Adresse verwenden?

z.B. wir-lieben-rheinland-pfalz.de.
Herr Mustermann wohnt nicht in diesem Bundesland und betreibt
in einem anderen Bundesland ein Gewerbe.
Darf Herr Mustermann die Adresse verwenden?

Die bloße Verwendung eines Bundeslandnamens ist exklusiv an den Wohnort verknüpft, egal ob dies in Form eines Domainnamens oder in einer Frage in einem Onlineforum geschieht.

Gruß
Paul

Die bloße Verwendung eines Bundeslandnamens ist exklusiv an
den Wohnort verknüpft, egal ob dies in Form eines Domainnamens
oder in einer Frage in einem Onlineforum geschieht.

Steht wo?

Gruß
Falke

§110 StGB

Steht wo?

§110 StGB
„(1) Wer den Namen eines Bundeslandes benutzt, ohne in diesem seinen Wohnsitz zu haben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Gruß
Paul

Hallo,

§110 StGB

http://dejure.org/gesetze/StGB/110.html
Das Witzbrett ist weiter unten. Troll Dich, Du Kasper.
Gruß
loderunner (ianal)

2 „Gefällt mir“

Hallo,
http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1…
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt] (ianal)

also…

http://dejure.org/gesetze/StGB/110.html

Das Witzbrett ist weiter unten. Troll Dich, Du Kasper.

… da gab ich doch mal einen Stern neben der Reihe :smile:

http://www.verbraucherportal-bw.de/servlet/PB/menu/1…
ex.html#Koerperschaften

Hinter der Domain wir-lieben-rlp.de wird niemand das Bundesland Rheinland-Pfalz vermuten.

Gruß
Paul

Hallo,

Hinter der Domain wir-lieben-rlp.de wird niemand das
Bundesland Rheinland-Pfalz vermuten.

wie schön, dass wir das jetzt wissen.
Gruß
loderunner (ianal)

Was hat der Link mit der Frage zu tun?

Hallo, (trotzdem)

Was hat der Link mit der Frage zu tun?

Wenn Du mal die ganze (imho interessante) Seite liest, solltest (leider weiter oben, der Link war nicht hundertprozentig korrekt) das Kapitel „Wenn es sich gar nicht um Ihren eigenen Namen handelt“ finden. Dort steht, was passiert, wenn man einen Städtenamen o.ä. verwendet: „Sie können im schlimmsten Fall dazu verpflichtet werden, die Domain zu löschen.“
Wenn das der schlimmste Fall ist (und ich gehe davon aus dass diese Aussage stimmt - achte mal auf den Herausgeber der Seite), ist es wohl erlaubt, den Namen zu verwenden. Oder siehst Du das anders?

Ich hätte gedacht, das wäre offensichtlich genug.

Gruß (trotzdem)
loderunner (ianal)

Es handelt sich aber nicht um einen Personennamen, sondern um den Namen einer Stadt.

Wie erklärst du denn sonst so domains wie:

http://www.google.com/search?q=Hamburg&ie=utf-8&oe=u…
http://www.google.com/search?hl=de&q=Berlin&aq=f&aqi…
http://www.google.com/search?hl=de&q=München&aq=f&aq…
http://www.google.com/search?hl=de&q=Köln&aq=f&aqi=g…

Schade, dass du kein Anwalt bist. Die könntest du abmahnen ohne Ende…

Hallo,

Es handelt sich aber nicht um einen Personennamen, sondern um
den Namen einer Stadt.

Warum tust Du nicht einfach das, was ich Dir gesagt habe: folge dem link und lies die ganze Seite. Oder lies wenigstens das, was ich geschrieben habe. Versuch es zu verstehen. Ist doch nicht so schwer.

Schade, dass du kein Anwalt bist. Die könntest du abmahnen
ohne Ende…

„Rosen, Sie reden irre!“
Gruß
loderunner (ianal)

So, nun noch einmal für Begriffsstutzige (ist es das Diskussionsniveau, was du angestrebt hast?):

Städtenamen als Namensbestandteile sind erlaubt. Um beurteilen zu können, worum es geht, muss man genauer lesen! Da spielt dann eine Rolle, ob man weiß, was Toplevel- Secondlevel- oder Thirdleveldomain ist.

Siehe hier: http://www.jurablogs.com/de/bgh-domains-mit-staedten…

Also: Solingen-Freunde.de erlaubt
aber
Solingen.info böse.

Nachtrag:
Dass das so ist, steht übrigens auch gerade auf der von dir zitierten Seite:

„dann sollten Sie von Ihrer Wunschdomain münchen.net oder saarland.org Abstand nehmen“

Vielleicht solltest du noch einmal überlegen, wann es angemessen ist, andere indirekt als Irre zu bezeichnen!

Abmahnen? Wohl eher nicht.
Hallo,

Schade, dass du kein Anwalt bist. Die könntest du abmahnen
ohne Ende…

so so. Ein Anwalt darf also jede Rechtsverletzung abmahnen?

Interessant…

Ist es nicht vielmehr so, dass er selbst oder sein Mandant betroffen sein müsste?

Gruß

S.J.

Hallo,

Dass das so ist, steht übrigens auch gerade auf der von dir
zitierten Seite:

Ach? Und wo habe ich irgendwas anderes behauptet? Warum, glaubst Du, habe ich überhaupt diesen Link hier gegeben?

Vielleicht solltest du noch einmal überlegen, wann es
angemessen ist, andere indirekt als Irre zu bezeichnen!

Du hast offensichtlich große Probleme mit dem Leseverstehen. Wenn Du aber schon so anfängst: irre ist hier genau einer: Du!
Gruß
loderunner (ianal)

OK, das war nicht gekennzeichnet, als solches. Aber das sollte ironisch sein :wink:

Du kannst nur argumentieren, in dem du andere als Irre bezeichnest? Wirklich niveauvoller Diskussionsstil!

Ich kann lesen. Oben hast du geschrieben, dass im schlimmsten Fall die Domain gelöscht werden muss. Muss sie aber nicht. Noch nicht einmal das.

Plonk! (owt)
Lern lesen!