Name für Gewerbe

Hallo!
Ich habe mir eine Gewerbeanmeldung besorgt und habe mir überlegt, meine Tätigkeit unter einem eigenen Firmenname laufen zulassen. Man sagte mir, wenn es nur über den Firmenamen laufen würde, müßte das irgendwie übers Amtsgericht laufen. Daher läuft die Anmeldung direkt über meinen Namen. Kann ich trotzdem den anderen Namen für Werbung usw. verwenden?
LG, Brigitte

Hallo!

mir überlegt, meine Tätigkeit unter einem eigenen Firmenname
laufen zulassen. Man sagte mir, wenn es nur über den
Firmenamen laufen würde, müßte das irgendwie übers Amtsgericht
laufen.

Das relevante Wort hier ist das „nur“. Wenn es nur unter einem
Firmennamen laufen soll, musst du dich ins Handelsregister eintragen
lassen (–> Amtsgericht).

Daher läuft die Anmeldung direkt über meinen Namen.

Ist bei einem Gewerbeschein so üblich. Mehr macht meistens auch nicht
Sinn.

Kann ich trotzdem den anderen Namen für Werbung usw.
verwenden?

Klar. Auf deinen Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Visitenkarten,
Website…) ist es nur vorgeschrieben, dass dein „echter“ Name mit
deinem Phantasienamen wieder auftaucht. Ansonsten wärst du ja anonym
(weil nicht im Handelsregister eingetragen) und des geht halt
net! :wink: Nichtsdestotrotz kannst du deinen Blumenladen z.B.
Flowerpower oder sonst wie nennen. (Hinweis: ggf. fremde Rechte an
Namen etc. vorher überprüfen).

Gruß
Falke

Hallo,

ganz einfach - gehe zu Deiner örtlichen IHK. Die wollen Dich beraten und Dir weiterhelfen, und das i.d.R. sehr kompetent und umsonst.
Schließlich bist Du deren künftiges Zwangsmitglied.

-)

MM

Hallo!

Ich habe mir eine Gewerbeanmeldung besorgt und habe mir
überlegt, meine Tätigkeit unter einem eigenen Firmenname
laufen zulassen. Man sagte mir, wenn es nur über den
Firmenamen laufen würde, müßte das irgendwie übers Amtsgericht
laufen. Daher läuft die Anmeldung direkt über meinen Namen.
Kann ich trotzdem den anderen Namen für Werbung usw.
verwenden?
LG, Brigitte