Name für mein Geschäft

Hallo
vielleicht wurde diese Frage schon einmal gestellt (bestimmt)
Ich will ein Kosmetikgeschäft eröffnen. Ich bin alleine und habe auch schon das Konzept der IHK und der Bank vorgestellt nur ein Problem: darf ich einen Phantasie-Namen für mein geschäft verwenden oder muss mein Name erkennbasr sein.
Gibt es eine gesetzlich Grundlage für die Namensgebung wenn ich ein Einzelgewerbe eröffne?
Gibt es im Netz irgendwo Infos über die Namensgebung ? Die IHK hat mir eine difuse INFO gegeben und sagt wededr ja oder nein .
danke für die Info im voraus

Hallo

Nabend.

vielleicht wurde diese Frage schon einmal gestellt (bestimmt)
Ich will ein Kosmetikgeschäft eröffnen. Ich bin alleine und
habe auch schon das Konzept der IHK und der Bank vorgestellt
nur ein Problem: darf ich einen Phantasie-Namen für mein
geschäft verwenden oder muss mein Name erkennbasr sein.
Gibt es eine gesetzlich Grundlage für die Namensgebung wenn
ich ein Einzelgewerbe eröffne?
Gibt es im Netz irgendwo Infos über die Namensgebung ? Die IHK
hat mir eine difuse INFO gegeben und sagt wededr ja oder nein
.
danke für die Info im voraus

afaik ist für einen normalen Gewerbetreibenden keine Firmierung vorgesehen. Daher muss dein Name zwingend auf Geschäftsunterlagen auftauchen. Firmennamen sind lediglich für Gesellschaften. Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn du für dein Geschäft einen kundenfreundlichen Namen wählst. Eben einfach einprägsam und aussagekräftig! Trotzdem muss DEIN Name erkennbar sein.
Wenn du z.B für einen Friseursalon „Michaela’s Haarträume“ verwendest, solange (etwas kleiner, aber erkennbar) „Michaela Musterfrau“ dabei steht, dürfte es keine Probleme geben.
Zumindest habe ich von den Ämtern und Behörden damit keine Probleme gehabt.

hth, Jan

Hallo

Nabend.

vielleicht wurde diese Frage schon einmal gestellt (bestimmt)
Ich will ein Kosmetikgeschäft eröffnen. Ich bin alleine und
habe auch schon das Konzept der IHK und der Bank vorgestellt
nur ein Problem: darf ich einen Phantasie-Namen für mein
geschäft verwenden oder muss mein Name erkennbasr sein.
Gibt es eine gesetzlich Grundlage für die Namensgebung wenn
ich ein Einzelgewerbe eröffne?
Gibt es im Netz irgendwo Infos über die Namensgebung ? Die IHK
hat mir eine difuse INFO gegeben und sagt wededr ja oder nein
.
danke für die Info im voraus

afaik ist für einen normalen Gewerbetreibenden keine
Firmierung vorgesehen. Daher muss dein Name zwingend auf
Geschäftsunterlagen auftauchen. Firmennamen sind lediglich für
Gesellschaften. Es spricht aber auch nichts dagegen, wenn du
für dein Geschäft einen kundenfreundlichen Namen wählst. Eben
einfach einprägsam und aussagekräftig! Trotzdem muss DEIN Name
erkennbar sein.

Erkennbar ist heute nicht mehr korrekt. Früher musste der Name wie von dir erwähnt „Michaela’s Haarträume/Michaela Musterfrau“ lauten. Heute langt es, wenn dein Name auf deinen Geschäftsunterlagen auftaucht. Es ist also kein Problem, dein Briefpapier mit den schönsten Phantasienamen zu verzieren, wenn du unten im Adressblock noch deinen reellen Namen ergänzt. Deinen Phantasienamen kannst du natürlich auch an deine Geschäftstüre nageln.

Was nicht geht: Bei Überweisungen wirst du deinen Phantasienamen nicht verwenden können. Hier ist immer noch nur „Michaela Musterfrau“ möglich.

Grüsse
Falke

nur das apostroph ist verboten!

"Michaela s Haarträume

WAAHHH!

"Michaela s Haarträume

WAAHHH!

für ein mal eben hingetippertes Beispiel reichts.
wollte ich aber auch nicht neben meine Tür nageln…
*grins*

cu, Jan

Erkennbar ist heute nicht mehr korrekt. Früher musste der Name
wie von dir erwähnt „Michaela’s Haarträume/Michaela
Musterfrau“ lauten. Heute langt es, wenn dein Name auf deinen
Geschäftsunterlagen auftaucht.

da hab ich dann auch wieder was dazugelernt.

bei mir wurde das noch so verlangt. zwischenzeitige Änderungen hab ich nicht mitbekommen…

Da sieht man wieder, wofür das Forum gut ist!
Cu, Jan

"Michaela s Haarträume

WAAHHH!

für ein mal eben hingetippertes Beispiel reichts.

Je nach Sinn, stimme ich dem zu. Es geht nämlich um das

http://deppenapostroph.de/
(rel. groses Foro wird geladen)

CIao maxet.

nabend…

Je nach Sinn, stimme ich dem zu. Es geht nämlich um das

http://deppenapostroph.de/
(rel. groses Foro wird geladen)

CIao maxet.

so gesehen verständlich. Ist was dran.
also beim erneuten Lesen des Beispiels diesen dämlichen kleinen Strich großzügig mit Korrekturfluid überpinseln… oder nicht berücksichtigen!
cu.

Grundlage für Geschäftsbetrieb
huhu,

vielleicht ein unpopulärer Ansatz, den ich mir aber nicht verkneifen kann: Wenn Du Dir nicht einmal über die gesetzlichen Vorschriften zur „benamsung“ Deines Geschäftes im klaren bist, dann wird das Ding nix werden. Es wird sich nicht vermeiden lassen, sich intensiver mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschäftigen, lustige Themen wie Haftung, Steuern, LAdenöffnung, ggf. Arbeitsrecht undsoweiter, also entweder:
a) Professionelle Beratung (IHK gibt Gründerseminare)oder
b) Buch/Bücher kaufen und durchackern (einschl. der aktuellen relevanten Gesetze). Am besten wohl beides.
Gruss & Viel Erfolg

Zaphod

Nachtrag: Grundlage für Geschäftsbetrieb
http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmen

gibt ein paar Infos und Links dazu, wo das Thema behandelt wird (BGB/HGB…)