Name für nebengewerbe

hallöchen,

ich bin arbeitnehmer und möchte ein nebengewerbe anmelden um bisschen taschengeld zu verdienen und weil handeln mir einfach spaß macht und schon immer ein hobby war.

wollte mal fragen wie es mit dem firmennamen dann ist.

kann ich einfach einen namen aussuchen (welcher nicht geschützt ist) und den z.b. an meinen briefkasten neben meinen nachnamen schreiben und auf die briefe die ich zwecks den geschäften verschicke?

der name hätte natürlich keine geschäftsform hinten dran.
ich weiß das ich den namen beim finanzamt oder ordnungsamt angeben muß.
aber kommen da weitere kosten auf mich zu oder so?
kann ich unter dem firmennamen dann einen kleinen slogan oder so schreiben oder die internetadresse?

danke im vorraus

Hi,

wollte mal fragen wie es mit dem firmennamen dann ist.

siehe: http://www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_f…

Du darfst zusätzlich einen Phantasienamen benutzen, aber ansonsten deinen vollen Namen angeben.

ich weiß das ich den namen beim finanzamt oder ordnungsamt
angeben muß.
aber kommen da weitere kosten auf mich zu oder so?

Für was? Für den Namen? Nein.

kann ich unter dem firmennamen dann einen kleinen slogan oder
so schreiben oder die internetadresse?

Du hast keinen Firmennamen, du bist ein Einzelunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist. Umgangssprachlich sagen wir zwar Firma, meinen aber damit das Unternehmen.

mfg Ulrich

Hallo „atakan“.

Am besten liest Du Dir mal folgende Artikel durch:

http://www.existxchange.de/expertenartikel-existenzg…

(Auszug)„Welchen Namen darf ich meiner Firma geben?“ fragt sich unser Existenzgründer.

Hierfür ist zunächst eine Begriffsklärung erforderlich. Der Jurist versteht unter einer Firma etwas anderes als der Nicht-Jurist. Der Nicht-Jurist verbindet mit dem Begriff der Firma im allgemeinen Sprachgebrauch meistens das Unternehmen selbst, also eine organisatorische Geschäftseinheit, die am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, oder auch schon mal den Gebäudekomplex selbst, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat ( „Mein Weg zur Firma“ ).

Dieser Begriff ist jedoch nicht identisch mit dem Begriff einer Firma nach dem Handelsgesetzbuch. § 17 I HGB geht nämlich von einer ganz anderen Definition der Firma aus. Die Firma eines Kaufmanns ist gem. § 17 I HGB der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Nach § 17 II HGB kann ein Kaufmann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Die Firma des Kaufmanns dient hier vorrangig der Identifizierung des Unternehmensträgers.(/Auszug)

Ich denke, dort sollten alle Fragen erklärt werden.

Viele Grüße.

danke, die links haben weiter geholfen,

aber wo liegen den jetzt grob gesehen die unterschiede zwischen einem „einzelunternehmer als nicht kaufmann“ und einem „eingetragenen kaufmann für kleinunternehmen“.

also ist klar. die eintragung ist schonmal ein punkt, wie gesagt bin ich arbeitnehmer in vollzeit und möchte dies auch weiterhin bleiben, wie verhällt es sich hierzu?
und ich gehe mal davon aus das sich die umsatzgrenzen, bzw. steuerangelegenheiten an sich ändern, bilanz - buchführung?!

also bitte ganz grob erklärt, wo liegen die vorteile bei kfm. eingetragen und einzelunternehmer privatperson?

danke im vorraus