Name geändert -> Geburtsname ?

Hallo.

Nehmen wir an, jemand ist vor dem 2.WK geboren, mit dem Namen
‚Peter Skrczrszrki‘. Er war und ist Deutscher.
Einige Jahre nach dem 2.WK lässt er seinen Namen eindeutschen,
und heißt seitdem ‚Peter Wolkenhobel‘.
Wenn er bei Ämtern o. ä. seinen Geburtsnamen eintragen muss, schreibt er ‚Peter Wolkenhobel‘.
Ist das richtig?
Ich meine, es entspricht ja eindeutig nicht der Tatsache, dass er als ‚Peter Wolkenhobel‘ geboren wurde. Man kann doch nicht rückwirkend eine Tatsache ändern, oder?

(Ich glaube, es ist klar, dass die erwähnten Namen erfunden sind!)

Warren

Hi,

Wenn er bei Ämtern o. ä. seinen Geburtsnamen eintragen muss,
schreibt er ‚Peter Wolkenhobel‘.
Ist das richtig?

Ja, Wolkenhobel ist der Geburtsname.

Ich meine, es entspricht ja eindeutig nicht
der Tatsache, dass er als ‚Peter Wolkenhobel‘ geboren wurde.
Man kann doch nicht rückwirkend eine Tatsache ändern, oder?

Doch, in diesem Fall geht das ausdruecklich, denn der Geburtsname wurde rueckwirkend in Wolkenhobel geaendert. Geburtsname ist ein juristischer Begriff, den man auch nachtraeglich aendern kann. Was man umganssprachlich unter dem Familiennamen zum Zeitpunkt der Geburt versteht, bleibt bei diesem juristischen Begriff erst mal aussen vor.

Die nachtraegliche Aenderung des Geburtsnamens findet man heute noch vor, wenn z.B. ein nichteheliches Kind erst den Familiennamen der Mutter traegt, nach der spaeteren Eheschliessung der Eltern, die den Namen des Vaters als Ehenamen festgelegt haben, dann aber diesen Familiennamen traegt.

Gruesse
Sprite

Hallo.

Wenn er bei Ämtern o. ä. seinen Geburtsnamen eintragen muss,
schreibt er ‚Peter Wolkenhobel‘.
Ist das richtig?

Ja, Wolkenhobel ist der Geburtsname.

Ich meine, es entspricht ja eindeutig nicht
der Tatsache, dass er als ‚Peter Wolkenhobel‘ geboren wurde.
Man kann doch nicht rückwirkend eine Tatsache ändern, oder?

Doch, in diesem Fall geht das ausdruecklich, denn der
Geburtsname wurde rueckwirkend in Wolkenhobel geaendert.
Geburtsname ist ein juristischer Begriff, den man auch
nachtraeglich aendern kann. Was man umganssprachlich unter dem
Familiennamen zum Zeitpunkt der Geburt versteht, bleibt bei
diesem juristischen Begriff erst mal aussen vor.

Das ist ja verrückt.
Zumindest ist die Bezeichnung „Geburts“-Name dann wirklich irreführend.
Denn es war definitiv nicht der Name bei Geburt.
Er ist also geboren als ‚Skrczrszrki‘, aber der Geburtsname ist ‚Wolkenhobel‘. *kopfschüttel*
Besser wäre ein anderer Begriff wie „Stammname“ oder so.

Warren

Hallo,

Nachfrage, nur aus Interesse:

Wenn Max Meier sich von Peter Petersen adoptieren lässt (und seitdem Max Petersen heisst) muss er dann auch einen Geburtsnamen angeben und steht der dann auch im Ausweis ?

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo Hans-Jürgen,

Wenn Max Meier sich von Peter Petersen adoptieren lässt (und
seitdem Max Petersen heisst) muss er dann auch einen
Geburtsnamen angeben und steht der dann auch im Ausweis ?

Max ist nach der Adoption ein geborener Petersen.

Grüße von
Tinchen

Hallo,
Du solltest Dir mal Gedanken darüber machen, wann genau und zu welchem Zweck man nach dem ‚Geburtsnamen‘ fragt. Und warum es dann vielleicht doch sinnvoll ist, eine Änderung desselben zu ermöglichen.
Gruß
loderunner (ianal)

Geburtsname ?
Hallo,

Du solltest Dir mal Gedanken darüber machen, wann genau und zu
welchem Zweck man nach dem ‚Geburtsnamen‘ fragt. Und warum es
dann vielleicht doch sinnvoll ist, eine Änderung desselben zu
ermöglichen.

Man verändert einen Namen ggf. um eine Verunglimpfung zu vermeiden.
Aber verrate mir doch mal den Zweck, nach dem Geburtsnamen zu fragen.
Du scheinst es ja zu wissen.
Für eine einigermaßen sichere Identifikation sollten Vorname, Nachname und Geburtsdatum ausreichen.
Apropos Geburtsdatum: Man kommt ja auch nicht auf die Idee, den Geburtsort zu ändern, um Verunglimpfungen zu vermeiden.
(Oder doch?? Wenn jemand ‚Guantanamo‘ als Geburtsort im Pass stehen hat, darf der das in ‚Frankfurt‘ ändern lassen?)

Warren

Hallo Hans-Jürgen,

Wenn Max Meier sich von Peter Petersen adoptieren lässt (und
seitdem Max Petersen heisst) muss er dann auch einen
Geburtsnamen angeben und steht der dann auch im Ausweis ?

Max ist nach der Adoption ein geborener Petersen.

Hallo.

Mag sein, dass das so gehandhabt wird.
In meinen Ohren klingt das absurd, wenn er ein „geborener Petersen“ ist,
aber faktisch anders (als „Meier“) geboren wurde.

☼ Markuss ☼

Hallo,

Man verändert einen Namen ggf. um eine Verunglimpfung zu
vermeiden.

Genau. Und wenn man dann doch das Original angeben muss, hätte das dann genau welchen Zweck?

Aber verrate mir doch mal den Zweck, nach dem Geburtsnamen zu
fragen.

Den Geburtsnamen gibt immer der an, der diesen Geburtsnamen nicht mehr trägt (z.B. durch Hochzeit). Bei einer Namensänderung müssten dann auch alle Urkunden, Zeugnisse und Unterlagen und sogar die irgendwo bei den Behörden vorhandenen Daten geändert werden, sonst könnte niemand mehr prüfen, ob das überhaupt die passenden Dokumente sind. Wäre wohl etwas aufwändig, oder?

Die Namensänderung auf Antrag ist doch nur die absolute Ausnahme, da kann man das ggf. machen.

Apropos Geburtsdatum: Man kommt ja auch nicht auf die Idee,
den Geburtsort zu ändern, um Verunglimpfungen zu vermeiden.

Das ist ein ganz anderes Thema. Namen ändern sich schließlich nicht nur wegen Verunglimpfung - nur dafür bräuchte man diesen Aufwand nicht.

Gruß
loderunner

Hallo Warren,

das ist hier ja eine ganz heiße Diskussion, die ziemlich kreuz und quer geht.
Zunächst müsste man wohl fragen, was Du unter dem Begriff „Namen eindeutschen“ verstehst? Wenn da keine öffentlich-rechtliche Namensänderung hinter steht, dann heißt Dein Peter vermutlich nach wie vor Skrczrszrki. Die Möglichkeiten, die Vertriebene und Spätaussiedler heute haben, gibt es erst seit 1993. Aber wie Du schreibst, hat Peter den Namen kurz nach dem Krieg geändert, vielleicht ohne Mitwirkung der Namensbehörde. (Eine andere Möglichkeit, den Namen zu ändern, kann ich mir nich vorstellen. Kurz nach dem Krieg konnte er auch noch nicht den Namen der Frau in einer Ehe annehmen. Das geht in den ABL erst seit 1976.)
Bis zu einem personenstandsrelevanten Vorgang wird da keiner drüber stolpern. Spätestens wenn er stirbt, heißt er wieder Skrczrszrki.
Sofern es die ö.-r. Namenänderung aber gab, ist sein Geburtsname seit dem Wolkenhobel. Dieser Name ist dann sein Familienname.
Der Begriff Geburtsname ist im § 1355 Abs. 6 BGB legaldefiniert: „Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung (zur Bestimmung eines Ehenamens - d.V.) gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist“.
Die Formulierung und vor allem die Platzierung dieser Definition mag einem sonderbar erscheinen. Was damit zum Ausdruck gebracht werden soll ist, dass es den Begriff Geburtsname nur im Zusammenhang mit einem Namen in der Ehe gibt. Also nur wer einen Ehenamen trägt, kann einen von seinem Familiennamen abweichenden Geburtsnamen tragen, den er immer dann anzugeben, wenn es von ihm verlangt wird (i. d. R. bei allen Behörden).

Gruß HeinzEric