Habe einen sehr interesannten Fall für Beamte.1.zu mir 32 Jahre griechischer Staatsbürger in Deutschland geboren,aufgrund meiner hochzeit benötigte ich eine abschrift aus dem geburtenregister,hab ich mir geholt aus Rosenheim meiner Geburtsstadt (wohne ca60km entfernt) zurück in meinem wohnort lege ich die unterlagen Standesbeamten vor Ehefäigkeitsbescheinigung übersetzt mit apostille, Reisepass,geburtsurkunde,da weist der Standesbeamte darauf hin das in meiner Geburtsurkunde ANTONIO und nicht wie bei allen anderen Papieren ANTONIOS steht.Nun ja das ist falsch denk mir ein S dranhängen wird kein thema sein.Doch die Rosenheimer Beamten wollen nur von Amtsgerichts wegen eine forschreibung machen. So hat jemand vielleicht ein tipp oder vorschlag wäre hilfreich weil die zeit auch drängt wg.Ehefähigkeitsbescheinigung gillt nur 6 Monate das hat mich mit übersetzung und gebühren 140Euro gekostet
Hallo greekoantony, also wie es aussieht scheint Ihr „richtiger“ Name Antonio zu sein, da er so auch im Geburtenregister beurkundet wurde. Von da her hat der Standesbeamte schon recht wenn er sagt, dass dies nun mal Ihr Name ist und nicht Antonios, auch wenn in Ihrem Ausweis und im Ehefähigkeitszeugnis etwas anderes steht. Die einfachste Möglichkeit wäre eine öffentlich-rechtliche Namensänderung bei Ihrem Wohnortstandesamt zu beantragen. Dabei kommt es auf den jeweiligen Standesbeamten an ob er Ihre vorgetragenen Gründe für plausibel und nachvollziehbar hält oder eben nicht. Die Kosten können sich dabei auf bis zu 300 Euro belaufen.
Am besten einfach mal hingehen und nachfragen.
Gruß Christian
Danke Spurti werd gleich zum Standesamt gehen.