Hallo,
ich hätte gern mal folgendes gewusst: wird in einer Anlageschrift der Vorname des Angeklagte falsch geschrieben (z. B. Marcus statt Markus) ist diese dann gültig? Theoretisch gesehen dürfte das doch nicht der Fall sein, oder?
Vorab schonmal vielen Dank für eure / Ihre Antworten!
VG
Steffi
Hallo,
In der Sozialgerichtsbarkeit wäre ein solcher Fehler unerheblich. In anderen Gerichtszweigen kenne ich mich nicht aus.
Viele Grüße von Harald
Leider kann ich dir dabei nicht weiterhelfen, aber versuch mal beim Amtsgericht in deiner Stadt nachzufragen. Ist schließlich ein Dokument.
Hallo Harald,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich hier um eine Unterhaltsklage. Also denke ich, aus der Antwort herauszulesen, dass es hierbei unerheblich ist, oder?
War ja ein Versuch wert… 
Danke nochmal und viele Grüße
Steffi