Name meines Gewerbes und Signatur in Mails

Ich habe seit 2007 ein eigenes Gewerbe im Gebiet „IT-Services“. Bei der Gewerbeanmeldung musste ich jedoch keinen Namen hierfür angeben.

Jetzt meine erste Frage: Kann ich mich jetzt nennen wie ich möchte z.B. „Meier IT-Services“ oder „IT-Superexpert“ oder muss ich mein Gewerbe mit „Hans Meier, IT-Services“ betiteln?

Frage 2: Ich habe innerhalb dieses Gewerbes mich jetzt noch als Hauptstandbein (90% meiner Umsätze) auf die Vermarktung einer selsbt erstellten Sport-DVD spezialisiert. Kann ich mich jetzt beim normalen IT Gewerbe irgendwie nennen und bei dieser DVD Rechnungen als „Meier Sport Production“ schreiben? (so wie Media Markt und Saturn zum gleichen Konzern gehören aber andere Namen haben)

Frage Nummer 3: Ich bin von der Umsatzsteuer befreit, muss ich trotzdem in jeder Mail meine Steuernummer angeben? Was gehört neben Adresse, Telefonnummer und E-Mail noch in eine geschäftliche Signatur?

Ich kann Ihnen momentan nicht weiterhelfen.

Ich habe seit 2007 ein eigenes Gewerbe im Gebiet
„IT-Services“. Bei der Gewerbeanmeldung musste ich jedoch
keinen Namen hierfür angeben.

komisch. Ein Fehler?. Der Name muss normalerweise erkennbar sein.

Jetzt meine erste Frage: Kann ich mich jetzt nennen wie ich
möchte z.B. „Meier IT-Services“ oder „IT-Superexpert“ oder
muss ich mein Gewerbe mit „Hans Meier, IT-Services“ betiteln?

Ja. Nicht sittenwidrig. Nicht angreifbar „Meier der beste IT service“ ist angreifbar (vor Gericht).

Frage 2: Ich habe innerhalb dieses Gewerbes mich jetzt noch
als Hauptstandbein (90% meiner Umsätze) auf die Vermarktung
einer selsbt erstellten Sport-DVD spezialisiert. Kann ich mich
jetzt beim normalen IT Gewerbe irgendwie nennen und bei dieser
DVD Rechnungen als „Meier Sport Production“ schreiben? (so wie
Media Markt und Saturn zum gleichen Konzern gehören aber
andere Namen haben)

Marke anmelden!
Auf der Rechnung muss der Name der Firma + Steuernummer drauf sein.

Frage Nummer 3: Ich bin von der Umsatzsteuer befreit, muss ich
trotzdem in jeder Mail meine Steuernummer angeben? Was gehört
neben Adresse, Telefonnummer und E-Mail noch in eine
geschäftliche Signatur?

Nein. Nur wenn es um eine Rechnung geht.
Eigentlich stellen Sie sich vor, Sie bekommen ein E-Mail von Jemand. Sie moechten schon erkennen können woher das kommt. Oder.
Dh Web-Adresse bzw. Adresse + Tel-Nr oder alles womit man Sie erreichen kann, ist doch wichtig. Sonst stink es bei einem Kunden! und sowieso, Sie wollen etwas nachhaltiges aufbauen… oder?

Hallo , viel kann ich nicht helfen , es ist etwas mit Firmennamen - zwei gleiche Name dürfe nicht sein- muss irgendwo überprüft werden - fragen sie in IHK - für zweite Frage zum Rechtsanwalt - konnte gefährlich werden und für dritte Frage - weiß ich gar nichts.

Viel Erfolg

Ich habe seit 2007 ein eigenes Gewerbe im Gebiet
„IT-Services“. Bei der Gewerbeanmeldung musste ich jedoch
keinen Namen hierfür angeben.

Jetzt meine erste Frage: Kann ich mich jetzt nennen wie ich
möchte z.B. „Meier IT-Services“ oder „IT-Superexpert“ oder
muss ich mein Gewerbe mit „Hans Meier, IT-Services“ betiteln?

Frage 2: Ich habe innerhalb dieses Gewerbes mich jetzt noch
als Hauptstandbein (90% meiner Umsätze) auf die Vermarktung
einer selsbt erstellten Sport-DVD spezialisiert. Kann ich mich
jetzt beim normalen IT Gewerbe irgendwie nennen und bei dieser
DVD Rechnungen als „Meier Sport Production“ schreiben? (so wie
Media Markt und Saturn zum gleichen Konzern gehören aber
andere Namen haben)

Frage Nummer 3: Ich bin von der Umsatzsteuer befreit, muss ich
trotzdem in jeder Mail meine Steuernummer angeben? Was gehört
neben Adresse, Telefonnummer und E-Mail noch in eine
geschäftliche Signatur?

Hallo,

der Kunde muss erkennen, wem „der Laden“ gehört - es sei denn, man ist im Handelsregister eingetragen (wie Saturn und Co.). Wenn Sie eine GmbH oder UG haben, sind Sie im Handelsregister eingetragen, das würde ich jetzt aber anhand Ihres Mailinhaltes nicht vermuten.

Dann kenne ich es nur so „IT-Service - Inhaber Hans Meier“. Kann aber sein, dass sich hier etwas in den letzten Jahren geändert hat, deshalb würde ich bei Ihrer IHK vor Ort (da sind Sie ja Mitglied) nachfragen, wenn Sie das anders haben wollen (die prüfen auch direkt, ob es den Namen schon gibt). Die Beratung ist für Sie kostenlos und die IHK kennt Ihr Unternehmen besser, als ich, und kann dementsprechend auch auf Dinge hinweisen, die ggf. zu bedenken sind.

Allerdings würde ich immer die Namensangabe vor der alternativen Eintragung ins Handelsregister vorziehen, weil mit der Eintragung ins HR neue buchhalterische Pflichten auf Sie zukommen würden (=teuer :smile:)

Zweite Frage: Neue Produktlinie - auch hier nur ein Rat, wenn Sie unter zwei Unternehmensnamen agieren wollen. Meiner Meinung nach muss hier eine Gewerbeummeldung erfolgen (weil ihre Gewerbeanmeldung sich ja auf etwas anderes bezog), möglicherweise ist auch eine neue Steuernummer notwendig (glaube ich zwar nicht, würde ich aber vorsichtshalber beim Finanzamt nachfragen).

Dritte Frage/ E-Mail-Signatur: Soweit ich weiß, gelten diese Regelungen für Sie als (vermutetes) Einzelunternehmen + Nichtkaufmann nicht. Aber auch diesen Punkt können Sie mit der IHK klären.

In diesem Sinne, viel Erfolg bei den Anrufen.

Hallo,

also diese Fragen gehören eigentlich an das Gewerbeamt, wo Sie die Firma angemeldet haben, gerichtet.
Generell, ohne auf genaue Einzelheiten einzugehen, da das zu weit führen würde, können Sie einen Namen wählen, welcher nicht irreführend sein darf, Verwechselungen zulässt. Bei allen geschäftlichen Tätigkeiten muss aber der Inhaber angegeben werden, damit keine Täuschung geschieht. Nach jetzigem Recht gehört auch die Steuernummer zu allen Rechnungen.
Was mich wundert ist, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sein wollen. Wie das? Ich bin kein Steuerberater, fragen Sie den, wie das mit der Steuernummer auf Rechnungen ist.
Ist aber für mich aber auch nicht von Bedeutung.
Also, die Behörden genau befragen, wenn Sie irgendwie falsch nach außen hin auftreten, riskieren Sie Ordnungsstrafen und Abmahnungen usw.
Das wird dann teuer.

Die Auskünfte bei den Behörden sind bekanntlich ja auch kostenlos, also nichts wie hin.

MfG
PB

Ich bin in diesen Fragen leider nicht so firm und bitte jemanden diese zu beantworten, der rechtlich auch verbindlich eine Antwort geben kann.
Gerade bei der Namensgebung sind einige Dinge zu beachten um sich im Vorfeld gegen Abmahnungen zu schützen.
Diese sind immer mit Kosten verbunden.
Auf jeden Fall sollte gesichert sein das der Name nicht schon woanders registriert ist.

Hallo,

zu 1.:
Eine Bezeichnung wie z.B. Meier IT-Services ist durchaus möglich.
Wichtig ist jedoch, dass auf ALLEN externen Dokumenten (Briefen, Rechnungen, Werbung etc.) der Inhaber mit vollständigem Namen genannt wird.
Detailierte Information hierzu finden Sie unter:
http://www.dresden.ihk.de/servlet/link_file?link_id=…

zu 2.:
Es ist auch möglich Rechnungen mit zwei verschiedenen Bezeichnungen zu schreiben, solange trotzdem alle Pflichtangaben genannt werden.

zu 3.:
Ja, auch als von der Umsatzsteuer befreiter Kleinunternehmer müssen Sie Ihre Steuernummer auf der Rechnung angeben.
Zusätzlich muss auf der Rechnung angebeben werden, dass entsprechend §19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

In einer Signatur sollten Sie Ihren vollständigen Namen, die Geschäftsadresse, Telefon- und Faxnummern und E-Mail-Adresse nennen. Weitere Angaben sind bei einem Einzelunternehmer für Geschäftsbriefe (außer für Rechnungen) nicht vorgeschrieben.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

MfG
tadelmann

Sehr geehrter Herr Ratz,
was in geschäftlichen mails anzugeben is, regelt das Telekommunikationsgesetz. Ihre Steuer-Nr. muß auf Rechnungen auch angegeben werden, falls Sie von USt. befreit sind.

Wie Sie Ihr Gewerbe nennen, ist im Prinzip freigestellt, um Namensverwechslungen mit z.B. einer GmbH auszuschließen, könnte Rückfrage bei IHK ratsam sein, ich vermute Sie unterfallen der Pflichtmitgliedschaft der IHK, weil IT-Service kaum als Freiberufler gilt.
Auf jeden Fall ist eine Erweiterung Ihrer Gewerbeanmeldung nötig, wenn Sie Handel treiben (Vertrieb der Sport DVD).
Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hilfe zur Ihren Fragen
Sehr geehrter/-e Ratz 789,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu Ihrer Frage 1:
Zur Namensgebung gibt es spezielle Vorgaben und gesetzliche Richtlinien. Auskünfte allgemeiner Art erteilen die Industrie- und Handwerkskammern in Deutschlang. Spezielle, individuelle Auskünfte auf Ihre Unternehmung bezogen, bedürfen weiterer Information.

Frage 2:

Einer Gewerbeanmeldung liegt immer die Beschreibung der Tätigkeit bei. Dies sollte die „Produktion und Vermarktung Sport DVD“ irgendwie enthalten. Auch hier ist eine gezielte, konkrete Aussage erst durch weitere Information möglich.

Frage 3:

Nach dem Telemediengesetzt gibt es feste Bestandteile einer Signatur im elektronischen Verkehr. Sie finden diese im Gesetz ,bzw. Erläuterungen im Internet. Eine mögliche Nennung der Steuernummer ist überdies unabhängig von einer Umsatzsteuerbefreiung.

Gerne interviewen wir Sie, um Ihr Gewerbe strukturiert zu erfassen. Nur dann können auf Sie passende Handlungsempfehlungen und -alternativen ausgesprochen werden.
Wir haben uns der ganzheitlichen Betriebsberatung verschrieben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ein Kennenlernen und Abwägen der Möglichkeiten einer Beratung ist immer kostenlos.

Viel Erfolg in Ihrem Tun und vielleicht bis bald.

Mit freundlichem Gruß
i.A. Hans-Georg Unglaub
Menschliche Unternehmensberatung Mayer
www.mum-dietmarmayer.de