Name/ Steuernummer bei Zusammenveranlagung in Hessen

Hallo,
Eheleute haben nach Heirat jeweils den eigenen Namen behalten,also zwei unterschiedliche Familiennamen.
Gibt es eine gesetzliche Regelung in HESSEN, welcher Name, bzw. welche Steuernummwr bei einer Zusammenveranlagung genommen werden muss?
Besteht eine Wahlmoeglichkeit?
dom1

der mann

gruß inder

der mann

gruß inder

Hallo inder,
als Spass nicht schlecht. :smile:
Ansonsten natuerlich nicht natuerlich.

M.W. gibt es in den Bundeslaendern unterschiedliche Regelungen.
Ist das in der Tat die fuer Hessen gueltige Variante?
dom1

sorry, ich kenne mich bei der Herkunft von Familiennamen aus aber nicht in rechtlichen Fragen
gruss ehinger

der mann

gruß inder

Hallo inder,
als Spass nicht schlecht. :smile:
Ansonsten natuerlich nicht natuerlich.

ne?

also ich hab jetzt ca. 2500 einkommensteuererklärungen auf dem buckel.

evtl. trifft deine regelung in meck-pomm zu. da hatte ich noch keine…

gruß inder

der mann

gruß inder

Hallo inder,
als Spass nicht schlecht. :smile:
Ansonsten natuerlich nicht natuerlich.

ne?

also ich hab jetzt ca. 2500 einkommensteuererklärungen auf dem
buckel.

Dann wird das in Hessen so sein, wie Du schreibst.
Danke!
Gruss,
dom1

Jeder gibt seinen Namen an! Und die Ehegatten erhalten idR eine neue Steuernummer. Eventuell wird auch eine der beiden StNr. weiterverwendet-das entscheidet aber das FA.
In der Erklärung steht oben der Mann (bei Steuerpflichtiger) mit seinem Namen, weiter unten (bei Ehegatte) die Frau mit ihrem Namen. Auf dem Steuerbescheid steht dann zB:

Max Mustermann und Hilde Musterfrau, Musterstrasse 17, 99999 Musterdorf

Hallo,

trotz der 2500 Steuererklärungen von deinem Buckel, hätte ich das gern näher erläutert bekommen …

der mann

Wieso der Mann? Natürlich geben beide Eheleute bei einer gemeinsamen Erklärung jeweils ihren eigenen Namen an. Wozu haben sie sonst beide ihren Namen behalten?

Und wie Clematis es auch schon geschrieben hat, zumindest in Niedersachsen bekommen sie eine gemeinsame Steuernummer, d. h. bei der ersten gemeinsamen Erklärung ist die Angabe einer Nr. nicht erforderlich (und möglich). Sollten spätere Veranlagungen getrennt erfolgen (was bei uns zwischendurch durchaus der Fall war), müssen (in Niedersachsen!) beide Ehegatten ihre vorherige eigene Nr. angeben.

Gruß
Christa

Hallo ,
Was waere ,wenn z.B. die Frau bisher allein in D versteuert hat , und der Mann durch Rueckzug aus dem Ausland wieder in D steuerpflichtig wuerde? Warum koennte dann nicht die bereits existierende Steuernummer, in dem Fall die der Ehefrau, zukuenftig fuer beide gueltig sein?
Warum sollte es ueberhaupt oder gar " natuerlich" nach dem Namen des Mannes gehen, besonders ,wenn die Frau ihren Namen behalten hat?
Was spraeche dagegen ,wenn es denn schon bei der Eheschliessung eine Wahl hinsichtlich des / der Familiennamen gibt, ,dass dann auch eine Wahlmoeglichkeit besteht,wer als Steuerpflichtiger oder als Ehemann / Ehefrau eingetragen wird?
Darueberhinaus ist es ja auch nicht automatisch gegeben , dass der Mann der Hauptverdiener ist.

Wenn denn hier allein geschlechtsspezifisch unterschieden wuerde , wie sieht es denn dann bei Ehen gleichgeschlechtlicher Partner aus ?
dom1

Hallo,

trotz der 2500 Steuererklärungen von deinem Buckel, hätte ich
das gern näher erläutert bekommen …

der mann

Wieso der Mann?

weiss ich nicht. müsste man mal bei der OFD nachfragen. in hessen steht immer der mann im matelbogen oben im feld. und bevor jetzt die krümelpickerei hier losgeht: die frage habe ich so interpretiert, als dass nach dem namen gefragt wird, unter welchem die erklärung eingereicht wird.

und da steht eben: steuerpflichtiger -> und das ist immer der mann
und da steht: ehegatte -> und da kommt eben die frau hin

und es ist ja wohl auch klar, dass die frau dann ihren richtigen namen UNTER den mann schreibt.

Natürlich geben beide Eheleute bei einer
gemeinsamen Erklärung jeweils ihren eigenen Namen an. Wozu
haben sie sonst beide ihren Namen behalten?

war nicht die frage

Und wie Clematis es auch schon geschrieben hat, zumindest in
Niedersachsen bekommen sie eine gemeinsame Steuernummer, d. h.
bei der ersten gemeinsamen Erklärung ist die Angabe einer Nr.
nicht erforderlich (und möglich).

das stimmt, das hat sich unlängst geändert. hängt wohl mit den ID nummern zusammen. bis 2011 wurden, sofern nicht G- oder S- einkünfte bei der frau vorlagen, die StNr des mannes weitergezogen für beide.

gruß inder

Wenn die Eheleute nach § 26 Abs.1 EStG die Zusammenveranlagung gewählt haben, geben sie eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Welche Steuernummer (nur eine) sie vom Finanzamt zugeteilt bekommen und ob der Name des Ehemannes oder der Ehefrau oben oder weiter unten eingetragen wird, ist doch steuerlich völlig irrelevant.
Emanzen mögen sich darüber streiten, ob es politisch korrekt ist, in Zeile 7 ff den Namen des Ehemannes und in Zeile 16 ff den Namen der Ehefrau einzutragen, aber das macht rechtlich überhaupt keinen Sinn. Man könnte hier aber einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG sehen und verlangen, die Eintragungen für beide Ehegatten
in der gleichen Zeile nebeneinander einzutragen.
Schließlich wird man in Österreich, z.B. nach der bayerischen Grenze, heute schon nicht mit „Grüß Gott“, sondern mit „Grüß, Göttin“ empfangen.