Name vom Briefkasten entfernen lassen

Hallo,

macht man sich strafbar, wenn man sich weigert den Namen eines anderen vom Briefkasten zu entfernen und somit dessen Post erhält?
Falls ja, weiß einer gegen was man da anzeigen muss. Bei der Polizei oder bei Anwalt?
Anwalt ist ja leider immer mit Kosten verbunden, die ich gerne vermeiden würde.

Danke und Grüße,
Kikkeley

Hallo,

Hallo,

ganz ungefährlich ist es nicht, wenn man Post für Dritte erhält, obwohl dieser da nicht wohnt.
Wenn man dann die Post nicht weiter gibt, macht man sich spätestens dann strafbar.

Man sichert sich evtl. ab, in dem der „Dritte“ eine Postvollmacht unterschreibt.

macht man sich strafbar, wenn man sich weigert den Namen eines
anderen vom Briefkasten zu entfernen und somit dessen Post
erhält?

Falls ja, weiß einer gegen was man da anzeigen muss. Bei der
Polizei oder bei Anwalt?

Der Anwalt nimmt keine Anzeigen entgegen, die Polizei schon, nur was soll angezeigt werden?
Wenn man selber die Person ist, dessen Namen auf dem Briefkasten steht, der aber dort nicht mehr wohnt, stellt man bei der Post einen Nachsendeantrag und das Problem ist gelöst.

Schönen Tag noch.

Hallo,

macht man sich strafbar, wenn man sich weigert den Namen eines
anderen vom Briefkasten zu entfernen und somit dessen Post
erhält?

Falls ja, weiß einer gegen was man da anzeigen muss. Bei der
Polizei oder bei Anwalt?

Der Anwalt nimmt keine Anzeigen entgegen, die Polizei schon,
nur was soll angezeigt werden?

Genau das ist ja meine Frage!!

Wenn man selber die Person ist, dessen Namen auf dem
Briefkasten steht, der aber dort nicht mehr wohnt, stellt man
bei der Post einen Nachsendeantrag und das Problem ist gelöst.

bei der Post einen Nachsendeantrag und das Problem ist gelöst.

Nachsendenatrag funktioniert nur, wenn der name vom briefkasten entfernt wird

bei der Post einen Nachsendeantrag und das Problem ist gelöst.

Nachsendenatrag funktioniert nur, wenn der name vom
briefkasten entfernt wird

Wer sagt denn das?
Die Gelben?
Kopie vom Einwohnermeldeamt vorlegen mit neuer Adresse und dann ist es auch für die Gelben ersichtlich, dass man da nicht mehr wohnt.

Schönen Tag noch.

Nachsendenatrag funktioniert nur, wenn der name vom briefkasten entfernt wird

Das ist Unsinn. Wenn es einen Nachsendeantrag gibt, wird die Post für den Empfänger schon intern umgeleitet. Niemand erscheint damit an der veralteten Adresse vor dem Briefkasten.

Wenn man dann die Post nicht weiter gibt, macht man sich
spätestens dann strafbar.

welcher straftatbestand soll durch das bloße nichtweiterschicken denn verwirklicht sein ?

welcher straftatbestand soll durch das bloße
nichtweiterschicken denn verwirklicht sein ?

was hältst du davon:
unterschlagung, strafbar gemäß StGB §246, wobei die „rechtswidrige zueignung“ daraus resultiert, daß der unberechtigte empfänger bewußt einen falschen namen an seinem briefkasten hat und damit davon auszugehen ist, daß er die zueignung der fremden post ebenso bewußt beabsichtigt.

gruß

michael

Hallo zusammen,

so ist es, und es sind diverse Fälle belegt, wo so z.B. auf fremden Namen bestellte Waren, neue Zugangsdaten, … durch Dritte erlangt worden sind, wobei massiv bemängelt wird, dass die Post z.B. bei Online erstellten Nachsendeanträgen kaum Sicherheitsfunktionen eingebaut hat, die dies zumindest erschweren würden.

Weiterhin habe ich gerade den Fall, dass jemand mit einer fragwürdigen Vorsorgevollmacht jemand in ein Heim gebracht, und gleichzeitig auf genau dem oben beschriebenen Online-Weg einen Nachsendeantrag (ohne jegliche Notwendigkeit des Nachweises einer Berechtigung) auf die eigene Adresse veranlasst hat. Auch da steht das Haus mit Namensschild nach wie vor.

Gruß vom Wiz

welcher straftatbestand soll durch das bloße
nichtweiterschicken denn verwirklicht sein ?

was hältst du davon:
unterschlagung, strafbar gemäß StGB §246, wobei die
„rechtswidrige zueignung“ daraus resultiert, daß der
unberechtigte empfänger bewußt einen falschen namen an seinem
briefkasten hat und damit davon auszugehen ist, daß er die
zueignung der fremden post ebenso bewußt beabsichtigt.

wenn überhaupt, dann würde ich von einer unterschlagung durch unterlassen ausgehen, indem das schild nicht weggemacht wurde (schwerpunkt des handelns).

dann habe ich aber ein problem mit der begründung der garantenstellung, § 13 stgb.
und ich sehe nicht die nach außen kundgemachte manifestation des zueignungswillens.

wenn man darüber hinaus das einwerfen der briefe als zueignungsakt ansieht, dann wäre es eine unterschlagung in mittelbarer täterschaft durch den briefträger als werkzeug.

[abgesehen davon ist § 246 stgb ein eigentumsdelikt. geschädigter kann daher zumindest nicht der empfänger sein.]

Hallo,

Kopie vom Einwohnermeldeamt vorlegen mit neuer Adresse und dann ist es auch für die Gelben ersichtlich, dass man da nicht mehr wohnt.

die Kopie vom Einwohnermeldeamt interessiert die Post nicht die Bohne. Wenn schon, dann evtl. die Kopie der Meldebescheinigung. Aber auch die interessiert die Post in keiner Weise, denn für einen Nachsendeantrag ist ein Anschriftenwechsel nicht erforderlich. Ich stelle jedes Jahr einen Nachsendeantrag obwohl ich meinen Wohnsitz nicht ändere; ich bin nur vorübergehend dort nicht erreichbar.

Für den Nachsendeantrag problematisch ist was anderes, nämlich dass es mittlerweile mehrere Postdienstleister gibt und man kann nicht bei jedem einen Nachsendeantrag stellen (wenn überhaupt möglich).

Ich montiere deshalb meist den Briefkasten ab oder verschließe den Deckel mit Draht, denn irgendjemand schmeisst immer was rein, und seien es nur Prospekte.

Aber zum UP:

Warum beklagt sich der ehemalige Briefkasteninhaber, dass sein Namensschild nicht entfernt wird. Er ist doch in der Pflicht, bei seinem Weggang das Schild zu entfernen. Weshalb soll der „Nachwohner“ verpflichtet sein, dessen Namen zu entfernen?

Gruss

Iru

1 Like

Nachsenden kostet und muss immer wieder erneuert werden, ist also keine Dauerlösung.
Wird nur die Post angenommen oder wird auch die Identität des anderen verwendet? Eventuell > Identitätsdiebstahl.

Ich sehe keine Strafbarkeit im Anbringen/Nichtentfernen des Namens.
unterschalgung der Post wäre baer strafbar. Das müsste man beweisen. (Z. B.mal ein Einwurfeinschreiben an die Adresse schicken, und wenn der Brief dann nicht an en richtigen Empfänger weitergeleitet wird…)

Wahrscheinlich ist eine Hilfe durch ein gericht nötig, Unterlassungsklage oder ähnlichs.

Nacchsendeauftrag Problem:
Ein Nachsendeauftrag

  • gilt nur begrenzete Zeit, muss also erneuerte werden
  • kostet Geld
  • gilt nur für Briefe der PostAG, vielleicht auch für Päckchen.
    Pakete und Briefe andere Zusteller werden nicht nachgesendet. Behörden nützen mittlereile desöfteren auch regionale Zustelldienste…

Hallo kikkerley,

macht man sich strafbar, wenn man sich weigert den Namen eines
anderen vom Briefkasten zu entfernen und somit dessen Post
erhält?

Wenn der Briefkasten frei zugänglich ist (z.B. aussen am Haus hängt) könnte der „Andere“ mal dort vorbei und das Namensschild selbst entfernen…

Grüße von
Tinchen