Hallo,
Kopie vom Einwohnermeldeamt vorlegen mit neuer Adresse und dann ist es auch für die Gelben ersichtlich, dass man da nicht mehr wohnt.
die Kopie vom Einwohnermeldeamt interessiert die Post nicht die Bohne. Wenn schon, dann evtl. die Kopie der Meldebescheinigung. Aber auch die interessiert die Post in keiner Weise, denn für einen Nachsendeantrag ist ein Anschriftenwechsel nicht erforderlich. Ich stelle jedes Jahr einen Nachsendeantrag obwohl ich meinen Wohnsitz nicht ändere; ich bin nur vorübergehend dort nicht erreichbar.
Für den Nachsendeantrag problematisch ist was anderes, nämlich dass es mittlerweile mehrere Postdienstleister gibt und man kann nicht bei jedem einen Nachsendeantrag stellen (wenn überhaupt möglich).
Ich montiere deshalb meist den Briefkasten ab oder verschließe den Deckel mit Draht, denn irgendjemand schmeisst immer was rein, und seien es nur Prospekte.
Aber zum UP:
Warum beklagt sich der ehemalige Briefkasteninhaber, dass sein Namensschild nicht entfernt wird. Er ist doch in der Pflicht, bei seinem Weggang das Schild zu entfernen. Weshalb soll der „Nachwohner“ verpflichtet sein, dessen Namen zu entfernen?
Gruss
Iru