Hi,
braucht man eine Genehmigung vom Vermieter, bzw. muss man ihn darüber in Kenntnis setzen, wenn man den Namen eines Bekannten, der nicht in der Wohnung gemeldet ist, am eigenen Briefkasten anbringt?
thx and bye
Hi,
braucht man eine Genehmigung vom Vermieter, bzw. muss man ihn darüber in Kenntnis setzen, wenn man den Namen eines Bekannten, der nicht in der Wohnung gemeldet ist, am eigenen Briefkasten anbringt?
thx and bye
Hallo Marion,
ich würde sagen, grundsätzlich wohl nicht. Wenn ich etwa für einen Bekannten die Post annehme, der drei Wochen in Urlaub ist, dürfte das niemanden stören.
Auch wenn der Bruder gerade auf Selbsterfahrungstripp um die Welt ist, muss ich wohl nicht unbedingt jemanden um Erlaubnis fragen, seine Post annehmen zu dürfen.
Wenn der dann zurück ist, sich arbeitslos meldet und vorübergehend - eigentlich nur besuchsweise - dort lebt, bis er Arbeit und Wohnung hat, dann ist dieser Bruder sogar verpflichtet, für das Arbeitsamt erreichbar zu sein.
Problematisch wird es nur dann, wenn der Vermieter den Verdacht hat, hier handelt es sich um unerlaubte Untervermietung oder Überlassung des Wohnraums an Dritte.
Dem könnte man natürlich vorbeugen, indem man den Vermieter über den Grund des zusätzlichen Namensschildes informiert.
Gruß!
Horst