Besonders amüsant finde ich in dem pdf-File den Passus über die Gebühren: „… Die Verwaltungsgebühr bewegt sich im Falle der Familiennamensänderung innerhalb der Spanne zwischen 2,50 bis 1.022,00 EUR, bei einer Vornamensänderung innerhalb der Spanne zwischen 2,50 bis 255,00 EUR. …“
Gruß
Jürgen
meine Chefin möchte ihren Vornamen ändern.
Alle Welt ruft sie „Tanja“ obwohl sie „Traute“ heißt.
Was ist die einfachste und günstigste Lösung diesen Namen zu
legalisieren?
Namen von Traute in Tanja ändern?
Den Namen Tanja als weiteren Namen hinzunehmen?
An wen oder was muß sie sich wenden und mit welchen Kosten ist
dafür zu rechnen?
Also ehrlich gesagt möchte ich auch nicht „Traute“ heißen. Eventuell noch mit dem Nachnamen „Hei(y)m“ … *g
Ich denke aber nicht, dass jedem Änderungswunsch statt gegeben wird. Nur bei Härtefällen, wo Kindern von übergeschnappten Eltern besonders bekloppte Namen gaben und dies beim Standesamt auch noch durchging, oder bei Nachnamen, die übel klingen.
meine Ma hatte das Problem auch. In ihrer Geburtsurkunde stehen zwar Waltraud, Anna und Babette, aber dass man sie dann später Irmgard rufen würde ist wohl irgendwie untergegangen Es wurde erst bei ihrer Eheschließung bemerkt, dass ihr Rufname nicht eingetragen ist.
Um sich als Irmgard zumindest einigermaßen legitimieren zu können (alles mögliche war bereits auf diesen Namen ausgestellt) hat sie sich im Ausweis unter der Rubrik „Ordens- oder Künstlername“ eintragen lassen „genannt: Irmgard“. Das war damals (ca.1960) die preiswerteste Lösung, sie erinnert sich aber nicht mehr, was es genau gekostet hat.
Sie kann fast alles mit ihrem „Künstlernamen“ unterschreiben, ohne daß es rechtsungültig wäre. Bankgeschäfte, Verträge etc., alles kein Problem. Nur „hochoffiziell amtliches“, z. B. als Trauzeuge muss mit einem der urkundlichen Namen unterzeichnet werden.
vielleicht wäre das auch eine Lösung für deine Chefin?
Besonders amüsant finde ich in dem pdf-File den Passus über
die Gebühren: "… Die Verwaltungsgebühr bewegt sich im Falle
der Familiennamensänderung innerhalb der Spanne zwischen 2,50
bis 1.022,00 EUR,
huhu,
als erklärung könnte ich mir den grad der notwendigkeit vorstellen. wenn einer einfach so statt müller huber heißen will, dann soll er auch alle dafür anfallenden kosten voll tragen müssen. aber was wenn einer „Hitler“ heißt, oder „Axel Schweiß“? sogar bei „Wanker“ könnte man es noch begründen, wenn derjenige in den USA tätig ist *fg*
künstlername geht heute nicht mehr
Hallo, dass mit dem Künstlernamen geht heutzutage nicht mehr so einfach, amn muss eine Bescheinigung einer Künstleragentur (bzw. bei Ordensnamen der Kirche) vorlegen, die Deine Chefin vermutlich nicht hat, Es sei denn sie ist in einem Künstlerischen Beruf tätig o. erwägt es zu werden.
Susanne
Eine Top-Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht. Ein Altstadt-Café betreibt und als Testamentsvollstreckerin ein 24 Mio-Vermögen managed.
Die mit einem super netten Mann verheiratet ist, der ihr diesen Wusch erfüllen will und mich darum bat, einmal zu eroieren, wie sich das bewerkstelligen ließ.
Die mir, bei meiner Einstellung, einen Arbeitsvertrag in die Hand drückte und mich bat diesen zu ergänzen. Das Einzige, was bereits drauf war, war ihre Unterschrift.
Die ein Ferienhaus in der Türkei gekauft hat, damit Ihre Angestellten dort kostenlos 2x im Jahr Urlaub machen können. Die jedem Mitarbeiter ein Firmenauto zur Verfügung stellt. Die der Meinung ist, daß kostenlose Verpflegung im Betrieb eine Selbstverständlichkeit ist. Die der Meinung ist, daß die Putzfrau im Betrieb nicht weniger wichtig ist, als der Chef selbst, die sich mit allen Angestellten duzt und sich auch von diesen duzen läßt.
Die mir als Politoxikomanen (Ex-Junkie und Alkoholiker) trotz Vorstrafen (Beschaffung und BTM), trotz schlechter Schufa-Auskunft und über 50 Jahre alt, die Chance gab, für sie als Geschäftsführer des Café´s und der Testamentsvollstreckung tätig zu werden mit der Begründung, daß das zählt, was jetzt ist und nicht das, was mal vor 5 Jahren war und mich obendrein überdurchschnittlich bestens bezahlt