Namen durch IP herausgefunden, wie?

Hallo!

Ich wollte einen Bekannten etwas necken und habe ihm anonym etwas Gemeines in sein Gästebuch geschrieben („HTML-Anfänger!“, etc.). Nicht nett, ich weiß, aber darum geht es hier nicht :smile:.

Nun ja, jedenfalls kennt er jemanden, der sich super mit Computern auskennt (arbeitet bei der Telekom) und dieser jemand hat mit einem Programm herausgefunden, dass ich den Eintrag verfasst hab. Er hatte nur meine IP. Um sicherzugehen, dass es nicht nur Zufall war, habe ich noch einmal etwas aus einem I-Café geschrieben und er konnte mir auch von dort die postalische Adresse nennen.

Wie ist sowas möglich? Wo gibt es so ein Programm? Er will es mir partou nicht sagen.

Danke für jede Hilfe! Matthias

Hi,
ich weiß nicht wie er das gemacht hat, aber es ist bestimmt nicht legal.
Wenn du den noch mal necken willst, dann erzähl das doch mal der Telekom:wink:

freak

Nun ja, jedenfalls kennt er jemanden, der sich super mit
Computern auskennt (arbeitet bei der Telekom) und dieser
jemand hat mit einem Programm herausgefunden, dass ich den
Eintrag verfasst hab. Er hatte nur meine IP. Um sicherzugehen,
dass es nicht nur Zufall war, habe ich noch einmal etwas aus
einem I-Café geschrieben und er konnte mir auch von dort die
postalische Adresse nennen.

Wie ist sowas möglich? Wo gibt es so ein Programm? Er will es
mir partou nicht sagen.

ICh weiß nicht detailliert, wie die Jungs und Mädels von der Telekom sowas machen, aber wenn Du jeweils über Telekom-Leitungen online gewesen bist, dürfte das leicht gewesen sein - immerhin hat die Telekom dann aus Abrechnungsgründen die persönlichen Daten zu jeder IP-Adresse.

Von außen ist so etwas SO nicht möglich. Im übrigen könnte (und sollte!) es durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Chef von dem Bekannten Deines Bekannten davon erfährt.

Gruß,

Doc.

Hallo,

Von außen ist so etwas SO nicht möglich. Im übrigen könnte
(und sollte!) es durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen
haben, wenn der Chef von dem Bekannten Deines Bekannten davon
erfährt.

Nicht nur arbeitsrechtliche sondern wohl auch strafrechtliche Konsequenzen, da hier ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz vorliegt. Dürfte in den $48 DSG (Geheinmnisbruch) fallen.

Grüße
Martin

… und als Angestellter der Telekümm ist insbesondere noch das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 85 Fernmeldegeheimnis entscheidend.

CU (M)ike

Noch ein Zusatz…
Hallo,

Noch Etwas zu IP Adressen. Jeder Provider hat bestimmte Bereiche im IP Adressraum gemietet. Daraus bekommst Du zufällig immer irgendeine IP zugeteilt, wenn Du online gehst.

Damit bist Du eindeutig bestimmbar bis Du Dich erneut einwählst und wieder irgendeine IP bekommst.

Doch der Provider hat natürlich Daten darüber, wer gerade mit welcher IP online ist, allein für Abrechnungs- oder Administrationszwecke. Diese Daten muß er, glaube ich, auch 90 Tage aufbewahren.

Man kann also nachsehen, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher IP online war - soweit kein Problem. Doch dürfen das eigentlich nur Leute von der Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn gegen jemanden begründeter Verdacht besteht irgendeine Straftat (online) begangen zu haben.

Wenn dieser Mensch bei T-Online einfach die Namen rausgibt, verstößt er eindeutig gegen Gesetze, wie meine Vorredner ja schon geschrieben haben.

Daniel