Namen ohne Einverständis im Netz veröffentlicht

Darf ein ehemaliger Arbeitgeber die Namen von ebenfalls ehemaligen Mitarbeitern für seine Internetseite verwenden?
Konkret:
Person x hat einige Monate für ein Architekturbüro gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis wurde akut im Streit wegen noch ausstehender Gehaltszahlungen und allgemeiner Frustration über die Arbeit seitens des Arbeitnehmers beendet.
Fünf Jahre später entdeckt Person x, dass sein Name ohne sein Einverständnis in einer Mitarbeiterliste der Internetseite des Architekturbüros unter der doppeldeutigen Formulierung „Mitarbeiter seit 2000“ immer noch gelistet ist.
Person x möchte aus Gründen der ärgerlichen und enttäuschenden Zeit beim ehemaligen Arbeitgeber aber nicht, dass dieser den Namen der Person x für seine Zwecke gebraucht, da dieser Name nicht projektspezifisch genannt wird, sondern lediglich um den Eindruck einer großen Firma mit etlichen Mitarbeitern zu vermitteln.
Person x hat bereits um eine Löschung des Namens gebeten, geht aber davon aus, dass der ehemalige Arbeitgeber dies ignorieren wird.
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es in so einem Fall?

§ 12 BGB
Hi,

schau mal hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#Recht_aus_e…

Gruß,