Namen sichern

Hallo Zusammen,

Kann man einen Namen sichern lassen, so das andere ihn nicht nutzen können?
Wenn ja was würde so was kosten und wo müsste man sich da hin wenden?
Gibt es was auf das man besonders achten muss?

Liebe Grüße Ja-Nec

Vielleicht …
Hallo,

vielleicht antwortet dir jemand, wenn du mal konkret sagst, was du willst…

Gruß

Matthias

Wie schon gesagt möchte ich wissen ob es möglich ist einen Namen sichern zulassen so das ihn kein anderer nutzen kann/darf

z.b ein © auf den Namen oder so.

Die Frage weiterhin ist wo mach ich das und was kostet mich der Spaß

Hallo,

du heißt Schmidt und möchstest dir den Namen schützen lassen, so dass der Name Schmidt nur noch von dir benutzt werden darf ???

Durch die Wiederholung deiner Frage wird diese auch nicht aussagekräftiger …

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Ich nehm an Matthias meinte, dass du den Namen (oder n Beispiel eben) nennen sollst?!

Hallo,

du heißt Schmidt und möchstest dir den Namen schützen lassen,
so dass der Name Schmidt nur noch von dir benutzt werden darf
???

Ja genau das meine ich :smile:

Hallo Matthias
vor ein paar Jahren hat sich jemand den Namen ‚Lady Di‘ als Markennamen schützen lassen, der mit Diana nichts zu tun hat.
Die Bezeichnung ‚Laptop‘ hat sich Toshiba schützen lassen, alle anderen dürfen ihre Laptops nur als ‚Notebook‘ bezeichnen. ‚TDI‘ hat sich VW gesichert, ‚Walkman‘ darf nur Sony seine Kassettenabspielgeräte nennen. … was ist an der Frage unklar? Die Antwort kenne ich aber auch nicht. :wink:

Gruß, Rainer

Du vermutest also, es handelt sich um einen Markenamen , der geschützt werden soll…

Könnte sein, muss aber nicht …

Siehe auch weiter unten …

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Hallo,

Du vermutest also, es handelt sich um einen Markenamen ,
der geschützt werden soll…

Könnte sein, muss aber nicht …

Ja, vermute ich, so würde der Beitrag einen Sinn ergeben. Wie sonst? Reicht meine Phantasie nicht?

Gruß, Rainer

OT, aber es muß sein :smile:
Nur weil mich dieser Satz so anspringt:

‚Walkman‘ darf nur
Sony seine Kassettenabspielgeräte nennen.

Zumindest in Österreich nicht mehr. Hier hat der OGH ausgesprochen, daß sich dieses vormals als Marke geschützte Zeichen mittlerweile zum Freizeichen entwickelt hat, weshalb Sony kein Monopol mehr daran hat. (Der Verkehr verwendet das Wort „Walkman“ üblicherweise zur Bezeichnung von tragbaren Kassettenabspielgeräte, ohne dies auf jene von einem bestimmten Hersteller - Sony - zu beschränken. Es steht auch kein sonstiger, gleichwertiger Begriff zur Verfügung, um tragbare Kassettenabspielgeräte zu bezeichnen.)

Bei im wesentlichen gleicher Rechts- Tatsachenlage in Deutschland wird eine allenfalls dort eingetragene Marke „Walkman“ wohl dasselbe Schicksal haben.

Die nächsten Kandidaten in diese Richtung könnten meines Erachtens übrigens „Tempo“, „Tesa“ oder „Kornspitz“ (falls letzteres Euch außerhalb von Österreich bekannt ist :wink:) sein.

Schönen Tag noch
T.

Hallo,

Zumindest in Österreich nicht mehr. Hier hat der OGH
ausgesprochen, daß sich dieses vormals als Marke geschützte
Zeichen mittlerweile zum Freizeichen entwickelt hat, weshalb
Sony kein Monopol mehr daran hat. (Der Verkehr verwendet das
Wort „Walkman“ üblicherweise zur Bezeichnung von tragbaren
Kassettenabspielgeräte, ohne dies auf jene von einem
bestimmten Hersteller - Sony - zu beschränken. Es steht auch
kein sonstiger, gleichwertiger Begriff zur Verfügung, um
tragbare Kassettenabspielgeräte zu bezeichnen.)

stimmt, ich habe in dem Moment nicht daran gedacht. :wink:
Gut, daß es die Klärung der Frage nicht behindert.

Gruß, Rainer

Hallo Ja-Nec!

Deine Frage ist ja eher allgemein, also antworte ich mal ganz allgemein, was mir in den Sinn kommt. :smile:

Zuerst mal besteht an Familiennamen ein Freihaltebedürfnis, das heißt, du kannst den Müllers nicht verbieten, sich Müller zu nennen. Übrigens bei selteneren Namen (schätze ich) dasselbe. Es gibt natürlich die Firma Müller (-Milch, ohne werben zu wollen…), aber die haben eine Art Bekanntheitsgrad in großen Teilen der Bevölkerung gerade als Milchprodukt, von daher ist ihnen der Name (zumindest für Milchprodukte) sicher.

Wobei wir auch schon bei Marken wären. Markennamen sind ja dazu da, ein Produkt zu kennzeichnen (=ihm Unterscheidungskraft zu geben), aber du kannst dir nicht deinen Vornamen oder so schützen lassen. Wieso auch? Das Copyright-Zeichen hat in der BRD keine Bedeutung, davon mal abgesehen.

Es gibt ein sog. Markenregister, da kannst du dir Markennamen für bestimmte Warenkategorien schützen lassen (z.B. Arzneimittel, Nahrungsmittel, usw.). Die musst du dann aber auch innerhalb eines bestimmten Zeitraums nutzen, sonst könnten sie wieder „frei“ werden.

Und mit Domain-Namen musst du vorsichtig sein: Kannst du kein berechtigtes Interesse nachweisen, diesen Domain-Namen für dich zu beanspruchen, kann es sehr schnell sein, dass dir große Firmen auf die Pelle rücken. Sprich: Dann musst du den Namen „herausgeben“ und im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.
Ich will dir aber keine Angst machen, denn so böse sind wir ja alle gar nicht, das wir uns Namen schützen, um sie später lukrativ an andere weiterverkaufen zu können, nicht wahr? :wink:

Lesenswert dazu vielleicht die beiden Fälle um Shell.de bzw. Krupp.de.

Schönen Abend noch,
Juli

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Hallo Ja-Nec,

Personen-Namen sind geschütz…du darfst dich nicht
„Erwin Maier“ nennen,wenn du es nicht bist…=)

Anders sieht es mit „Marken-oder Dienstleistungsmarken“ aus…
da must du dich in Deutschland an das „Deutsche Patent-und Markenamt“
in München wenden…
Ist der von Dir gewünschte „Name“ dort bereits registriert,darfts du ihn nicht verwenden…

Ohnehin empfehle ich dir,dich mit einem Fachanwalt für Markenrecht zu
unterhalten,da diese Rechtsmaterie kompliziert ist und du das nur
mit anwaltlicher Hilfe „Wasserdicht“ machen kannst…

mfg

Frank