Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich möchte nach der Scheidung von meinem Mann meinen Mädchennamen wieder beantragen. Dies allerdings auch für unsere gemeinsame Tochter die bei mir lebt und mit meinem Mädchennamen geb. wurde und erst mit dem 3. Lebensjahr den Namen meines Mannes Annahm heute ist Sie fast 6 Jahre. Kann ich ohne weiteres auch für Sie eine Namensänderung beantragen? Oder brauch ich dafür die zustimmung meines Noch-Ehemann`s? Danke für Eure Ratschläge und Tipps.
Hallo,
am besten rufst Du bei der zuständigen Gemeinde an, die können Dir das ganz genau sagen. Da hat sich die Gesetzeslage in den vergangen Jahren geändert.
Gruß
Ramona
hallo majaxx,
bei mir ist es schon ein paar jahre her, aber das lief wie folgt. erst musste ich meinen mädchennamen annehmen und dann einen antrag für meinen sohn stellen. über 6 monate hatte ich somit einen anderen familienname wie mein sohn. mein geschiedener mann musste der änderung zustimmen, hat er auch getan. hätte er nicht, gibt es immer noch die möglichkeit das gerichtlich entscheiden zu lassen. ich hätte diverse gründe anführen können, dass es nicht zumutbar ist für das kind, nicht den namen der mutter zu führen. in diesem fall ist ja aber der geburtsname ein anderer, da würde ich mal beim standesamt nachfragen. viel glück, wird schon klappen.
gruss
candy**66